Verordnung: Richtlinien zur Rassenkunde, 1935 – „Aufartung“ für den „Kampf um Lebensraum“ – Vererbungslehre und Rassenkunde im Unterricht

  • Vorbemerkung: Dies ist samt Überschrift der unkommentierte Original-Text der ministeriellen Verordnung von 1935. Lediglich die Zwischenüberschriften wurden wegen einer besseren Lesbarkeit eingefügt. Quelle ist die Zeitschrift „Deutsche Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung“, Heft 3 (1935), Seiten  43-46.

Zweck und Ziel der Vererbungslehre und Rassenkunde im Unterricht muß es sein, über die Wissensgrundlagen hinaus vor allem die Folgerungen daraus für alle Fach- und Lebensgebiete zu ziehen und nationalsozialistische Gesinnung zu wecken.

Es gilt daher,

1. Einsicht zu gewinnen in die Zusammenhänge, die Ursachen und die Folgen aller mit Vererbung und Rasse in Verbindung stehenden Fragen,

2. Verständnis zu wecken für die Bedeutung, welche die Rassen und die Vererbungserscheinungen für das Leben und Schicksal des deutschen Volkes und für die Aufgaben der Staatsführung haben,

3. in der Jugend Verantwortlichkeitsgefühl gegenüber der Gesamtheit des Volkes, d. h. den Ahnen, den lebenden und den kommenden Geschlechtern, zu stärken, Stolz auf die Zugehörigkeit zum deutschen Volk als einem Hauptträger des nordischen Erbgutes zu wecken und damit auf den Willen der Schüler in der Richtung einzuwirken, daß sie an der rassischen Aufartung des deutschen Volkstums bewußt mitarbeiten.

Über die Notwendigkeit der Blutreinheit

Diese Schulung von Sehen, Fühlen, Denken und Wollen muß bereits in den höheren und mittleren Schulen auf der Unterstufe – in den Volksschulen beginnt sie im fünften Schuljahr – einsetzen, auf der Mittelstufe ergänzt werden und sich auf der Oberstufe vertiefen, so daß nach des Führers Willen ”kein Knabe und kein Mädchen die Schule verläßt, ohne zur letzten Erkenntnis über die Notwendigkeit und das Wesen der Blutreinheit geführt zu sein”. Da die Vererbungslehre die Grundlage für alle Fragen der Rassen- und Familienkunde, der Rassenpflege und Bevölkerungspolitik bildet, ist sie besonders zu pflegen. Diese Aufgabe fällt fast ausschließlich der Biologie zu.

Die Familienkunde bietet eine wichtige Ergänzung der Erbkunde und läßt sich schon auf der Unterstufe in verschiedenen Fächern betreiben, indem der Schüler angeleitet wird, sich als Glied in einer Kette von Geschlechtern zu sehen. Dem dient zunächst das Anlegen von Ahnentafeln, Nachkommentafeln und Sippschaftstafeln.

Über Missbildungen in Sippe und Familie

Die Familienkunde darf aber nicht bei solchen einfachen Zusammenstellungen stehenbleiben. Sie muß darüber hinaus erstreben, zuverlässige Unterlagen für die Gesamterscheinung aller Sippschaftsangehörigen zu liefern. Dazu gehören: Beschreibungen von Gestalt, Gang, Haut-, Haar- und Augenfarbe, Krankheiten, Mißbildungen, seelische Eigenschaften, besondere Begabungen, Zeichnungen, Handschriften usw. Das Ergebnis muß vor allem in einer Stärkung des Willens zu rassenbewußter Familienpflege und schließlich in einer Erweiterung des Familiensinns zum Volkgemeinschaftswillen hin bestehen.

Bei der Erbgesundheits- und Rassenpflege, die wiederum vornehmlich im biologischen Unterricht behandelt werden müssen, sind die nichterblichen Einflüsse der Umwelt, die erbfesten Änderungen des Erbgutes (Mutation), die Bedeutung der Auslese für die Bekämpfung der rassischen Volksentartung und für die Förderung der Volksaufartung zu berücksichtigen. Hierbei ist besonders herauszuarbeiten, daß für die Zukunft eines Volkes es allein entscheidend ist, ob die tüchtigsten Erbstämme im Lauf der Geschlechter erhalten und gefördert werden, oder ob umgekehrt die weniger tüchtigen Erblinien sich allmählich stärker ausbreiten, während die hochwertigen zugrunde gehen („Gegenauslese“). Die furchtbaren Folgen rassenpflegerischen Leichtsinns für die Nachkommen sind mit Ernst darzulegen.

Als vorbeugende Mittel, die zur Bekämpfung der Volksentartung angewendet werden, sind die Maßnahmen zu behandeln, die zur Erzielung gesunder Nachkommen ergriffen werden. (Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses). Hierbei kommt es weniger auf die einzelnen Bestimmungen des Gesetzes als auf die sittliche Seite an. Durch die Unfruchtbarmachung (zu unterscheiden von der Kastration) wird die Fürsorge vom einzelnen fort auf den Erbstrom des ganzen Volkes ausgedehnt, und es werden auf menschliche Weise die natürlichen Lebensgesetze wieder befolgt, die zugunsten einer falschen Lebensauffassung im letzten Jahrhundert immer mehr mißachtet waren. In diesem Zusammenhang können die gesetzlichen Maßnahmen fremder Staaten, die Deutschland in der Rassengesetzgebung vorangegangen sind, besprochen werden (USA: Unfruchtbarmachung, Einwanderungsgesetz, Negerfrage; Frankreich: Familienpolitik, oder die strengen Sippengesetze der Völker des Fernen Ostens).

Über die Bedeutung der Gattenwahl

Da Vererbung und Rasse nicht um ihrer selbst willen besprochen werden sollen, sondern um des ganzen Volkes willen und um die schicksalhafte Verbundenheit des einzelnen mit Rasse, Volk, Staat und Boden zu zeigen, muß jede einzelne der in der Schule behandelten Fragen für das Leben des Volksganzen von wirklicher Bedeutung sein und zu gemeinschaftsförderdem Wollen führen. Deshalb ist auch die Bedeutung der Gattenwahl als des fast einzigen Mittels, die erbliche und rassische Zusammensetzung der Nachkommen zu beeinflussen, in angemessener Form zu behandeln und in Willensbildung umzusetzen. In diesem Zusammenhang wird auf die Fragen der Familien- und Bevölkerungspolitik einzugehen sein.

Es ist der augenblickliche, sehr bedenkliche Zustand des deutschen Volkes klarzulegen, vor allem in bezug auf Fruchtbarkeit, Entwicklung von Eheschließungen (Berufsausbildung, Spätehen), auf Geburten- und Sterbefälle innerhalb der letzten Jahrzehnte, den trügerischen Geburtenüberschuß, die Vergreisung des deutschen Volkes, die Unfruchtbarkeit der Großstadtbevölkerung, den Rückgang der Geburtenhäufigkeit auf dem Lande, die Geburtenbeschränkung in den einzelnen Bevölkerungsschichten, die Landflucht, die Gefahren durch zahlenmäßig wachsende Nachbarvölker.

Es ist zu zeigen, daß für die gesunde Weiterentwicklung des Volkskörpers die Pflege der wertrassigen, erbtüchtigen, gesunden und kinderreichen Familien notwendig ist. Die hierfür aufgestellten Forderungen, z. B. auf gerechte Verteilung der Familienlasten, auf Junggesellensteuer, gerechte Regelung der Erbschaftssteuer, die Fragen des Erbhofrechts, die Erhaltung eines erbgesunden deutschen Bauernstandes, die Großstadtflucht, das Siedlungswesen, die Wertung der Technik und ähnliches sind in ihrer Bedeutung eingehend zu würdigen.

Über das nordisch-bestimmte Rassengemisch

Die Rassenkunde, die auf den Ergebnissen der Erblehre aufgebaut ist, hat vor allem darauf hinzuweisen, daß der Schüler den Unterschied zwischen Rasse und Volk und weiter die Begriffe Nation, Sprach-, Kultur- und Bekenntnisgemeinschaft klar erfaßt. Bei der Besprechung der europäischen Rassen und insbesondere der Rassenkunde des deutschen Volkes muß das nordisch-bestimmte Rassengemisch des heutigen deutschen Volkes gegenüber andersrassigen, fremdvölkischen Gruppen, besonders also dem Judentum gegenüber, herausgestellt werden. Wichtig ist die Tatsache, daß allen deutschen Stämmen und allen Volksgenossen Einschläge nordischen Blutes gemeinsam sind und daß dieses uns in Wahrheit blutmäßig zusammenhält. Hier liegt die biologisch-rassenkundliche Grundlage des Erlebnisses der Volksgemeinschaft.

Die Anwendung von Meßmethoden ist wissenschaftlichen Untersuchungen vorzubehalten. Es muß betont werden, daß das äußere russische Erscheinungsbild nicht den Anlagen und inneren Eigenschaften zu entsprechen braucht und daß das sicherste Kennzeichen einer Rasse die charakterlich-seelische und geistige Haltung und Leistung ist (vergl. die Rede des Führers auf der Kulturtagung in Nürnberg 1933).

Über die Gefahren der wesensfremden Vermischung

Die Gefahren der Rassenmischung mit fremdartigen Gruppen, besonders solchen mit außereuropäischen Bestandteilen, sind nachdrücklich darzustellen, da Völker und Kulturen ihrer Sendung nur dann gerecht werden können, wenn sie die durch ihre Rasse bedingte Aufgabe in ihrer Geschichte erfüllen, d. h. also rein aus eigener Art nach eigenen Zielen streben. Jede Vermischung mit wesensfremden Rassen (leiblich oder geistig-seelisch) bedeutet für jedes Volk Verrat an der eigenen Aufgabe und damit am Ende Untergang. Grund der Ausschaltung fremdrassiger Gruppen ist also nicht etwa die Überzeugung von der besonderen Schlechtigkeit, sondern lediglich die Feststellung ihrer unabweislichen Andersartigkeit.

Über die Rassen auf deutschem Volksboden

Die Erdkunde hat in den Klassen, in denen Mitteleuropa als Stoffgebiet vorgeschrieben ist, in einer der Reife der Schüler angepaßten Form die Verbreitung der auf deutschem Volksboden vorkommenden Rassen mit ihren körperlichen und geistig-seelischen Eigenschaften zu betonen und dabei besonders die nordische Rasse als das Verbindende, das Judentum als das Trennende zu werten. Bei der Behandlung der übrigen europäischen und besonders der außereuropäischen Länder wird durch die Gegenüberstellung der fremden Rassen mit den mitteleuropäischen der Blick für das Wesen der Rassen weiter geschärft werden können.

Geeignete Beispiele der Vergangenheit und der Gegenwart haben die Wirkungen der Rassenkreuzung für den einzelnen wie für das Volk zu zeigen; demgegenüber sind auch die nach Blutsreinheit strebenden alten und neuen Gesetze anderer Völker zu behandeln. Auch die Kolonialfrage ist in diesem Zusammenhang zu stellen. Bei kulturgeographischen Betrachtungen – z. B. der Entdeckungs- und Kolonialgeschichte – wird ungezwungen die Bedeutung der nordischen Rasse erkennbar. Die Einwanderungspolitik Frankreichs, der Vereinigten Staaten und Australiens bilden weitere Möglichkeiten, auf die Zusammenhänge zwischen Rasse, Staat und Kultur einzugehen.

Über die rassische Widerlegung der liberalen Fortschrittslehre

Überall ist der Umweltlehre entgegenzutreten, die die menschlichen Kulturleistungen als Ergebnis vorwiegend der Umweltkräfte sieht, und es ist darzulegen, daß der Mensch – auch oft trotz widriger Umwelt – die für die Kulturschöpfung ausschlaggebende Kraft ist (vergl. die Entwicklung Ägyptens, Mesopotamiens, Griechenland, Roms, Ostelbiens).

Die Geschichte hat die Bedeutung der Rassen für das Werben und Vergehen der Völker und für ihre Leistungen aufzuzeigen, die Erkenntnisse auf unser Volk anzuwenden und in Gesinnung umzusetzen. Die auf den wissenschaftlichen Ergebnissen der Erblehre und Biologie aufgebaute rassische Geschichtsbetrachtung widerlegt Auffassungen, wie sie etwa in der liberalen Fortschrittslehre zum Ausdruck kommen. Aus dem Rassegedanken ist weiterhin die Ablehnung der sogenannten Demokratie oder anderer Gleichheitsbestrebungen (Paneuropa, Menschheitskultur usw.) abzuleiten und der Sinn für den Führergedanken zu stärken.

Über die Durchsetzung der nordischen Rassen gegenüber Rom

Die Weltgeschichte ist als Geschichte rassisch bestimmter Volkstümer darzustellen. An die Stelle der Lehre ”Ex oriente lux” tritt die Erkenntnis, daß mindestens alle abendländischen Kulturen das Werk vorwiegend nordisch bestimmter Völker sind, die in Vorderasien, Griechenland, Rom und den übrigen europäischen Ländern – zum Teil im Kampf gegen andere Rassen – sich durchgesetzt haben oder ihnen schließlich erlegen sind, weil sie unbewußt wider die rassischen Naturgesetze gesündigt haben. Daraus erwächst die Pflicht, bei aller Geschichtsbetrachtung von der Heimat der Nordrassen auszugehen und von hier aus alles Geschehen, auch das in ferner gelegenen Ländern (Vorderasien, Griechenland, Rom), zu betrachtend Ausgangspunkt und Grundlage muß daher die germanische Frühgeschichte (etwa seit 2000 v. Chr.) sein.

Über die biologischen Wurzeln in der germanischen Frühgeschichte

In der germanischen Frühgeschichte liegen auch die einzigen biologischen Wurzeln unseres Wesens und unserer politischen und kulturlichen Entwicklung. Was von anderen Rassen und Völkern dabei übernommen ist, konnte und kann nur dann aufbauend sein, wenn es aus rassenverwandtem Wesen stammt. Wo das nicht der Fall ist, muß es als nutzloser oder zersetzender Fremdstoff angesprochen werden. Nach diesem Grundsatz hat eine strenge Wertung der von fremden Völkern übernommenen Kulturgüter stattzufinden. So muß die Jugend die deutsche Geschichte als einen steten, auf und ab wogenden Kampf um die Erhaltung und Gestaltung germanistischdeutschen Wesens erleben, das sich gegen die Überdeckung durch fremde Einflüsse wehrt und um Lebensraum ringt.

Dieser gewaltige Kampf ist nicht von den Massen, sondern vor allem von den großen Führern getragen worden. Deren Leben und Streben bildet daher das feste Gerüst jedes Geschichtsunterrichts. Bei der Auswahl und Würdigung dieser Führer und ihrer Taten genügt es nicht, sie allgemein menschlich und aus ihrer Zeit heraus zu verstehen, sondern sie müssen vor allem danach gewürdigt werden, was sie für die Stärkung deutschen Wesens und deutscher Staatsbildung – bewußt oder unbewußt – getan haben. Dasselbe gilt für die Beurteilung aller geschichtlichen Ereignisse und Zustände. Nur so kann der Geschichtsunterricht an der Zukunft unseres Volkes mitbauen.

Über die Verantwortung deutscher Erzieher und deutscher Jugend heute

Bei dieser lebensgesetzlichen Art der Geschichtsbetrachtung erweist sich aber auch die ungeheure, weit über unser Volk hinausreichende kulturliche Bedeutung der nationalsozialistischen Erneuerung unserer Tage. Denn sie ist der erste große und vielleicht auch der letztmögliche Versuch, die nordrassische Kultur Europas vor dem Verderb durch Fremdtun zu bewahren und sie zu erneuern. Der deutsche Erzieher und die deutsche Jugend müssen sich bewußt werden, daß sie den Ahnen und Nachfahren dafür mitverantwortlich sind, daß diese Erneuerung gelingt. Was für die Geschichte gesagt ist, gilt entsprechend für Deutsch, Kunstunterricht und auch Singen. Sie alle haben sich bei germanisch-deutschen Wesens einzuordnen, sowohl in wertender Rückschau wie in vorschauendem Aufbauwillen.

Auch die übrigen Unterrichtsfächer werden mancherlei Hilfe zu leisten vermögen. So kann die Behandlung bedeutender Fachvertreter (Mathematiker, Naturwissenschaftler, Sprachforscher), die Wahl der Unterrichtsbeispiele (Rechnen, Mathematik), des Lesestoffes (Fremdsprachen) die organische Lebensauffassung und die politische Willensbildung wesentlich fördern. Dazu müssen aber auch diese Fächer und ihre Vertreter von den Grundgedanken und Zielen der Rassenkunde und Rassenpflege sich durchdringen und bestimmen lassen.

Über die Leibesübung zu gesundem Körper und schöner Nordrassigkeit

Daß vor allem den Leibesübungen eine überragende Bedeutung zukommt, versteht sich von selbst. Der nordrassische schöne und gesunde Körper sowie gestählter Wille sind hier das Zielbild. Die Behandlung all dieser Lehrstoffe verfehlt ihren Zweck, wenn sie mehr Wert auf etwaige Ausnahmen als auf das Regelrechte legt, oder wenn sie bei bloßer Belehrung stehen bleibt und nur den Verstand der Jugend beschäftigt. Politische Willensbildung muß als das Hauptziel stets im Auge behalten werden. Auf Gemüt und Willen der Jugend vermag der Erzieher jedoch nur zu wirken, wenn die Grundlagen der völkischen Weltanschauung auch sein eigenes Denken, Wollen und Handeln ganz bestimmen und er als lebendiges Vorbild vor der ihm anvertrauten Jugend steht und mit ihr lebt.

Berlin, den 15. Januar 1935. Der Reichs- und Preußische Minister für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung. Rust.

 

Dieser Beitrag wurde unter Schule / Erziehung, Volksgesundheit abgelegt und mit , , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert