Zwangsarbeiter: Ausgrenzung, Vernachlässigung, Bestrafung und Tod – „Sonderbehandlung“ am mobilen Galgen

Von Wolf Stegemann

Das Leiden der „Fremdvölkischen“ begann mit ihrer schlechten Versorgung. Oft konnten sich Zwangsarbeiter nur durch Diebstahl von Nahrungsmitteln am Leben erhalten. Wie normal diese Form der Selbstversorgung zwangsläufig war, spricht aus einem vom Sicherheitsdienst der SS (SD) abgefangenen Brief eines Zwangsarbeiters an seine Eltern:

„Unser Leben hier in Deutschland ist schlecht. Das Essen reicht nicht aus. Im Herbst haben wir Äpfel und Birnen gestohlen und jetzt muss man zusehen, dass man irgendwo ein paar Kartoffeln stiehlt. Überhaupt, um in Deutschland zu leben, muss man sich hindurchstehlen, anders kommt man nicht aus.“

Julian Majka wurde gehängt, weil er eine deutsche Frau liebte. Hier die Fotoserie seiner Hinrichtung.

Julian Majka wurde gehängt, weil er eine deutsche Frau liebte. Hier die Fotoserie seiner Hinrichtung.

Zwangsarbeiter aus Rothenburg kamen ins Straflager Zirndorf

Zwangsarbeiter liefen daher immer Gefahr, besonders hart bestraft zu werden, d. h., mit Prügelstrafe, wobei schon die Verhöre durch die Polizei und insbesondere durch die Gestapo mit körperlichen Misshandlungen verbunden sein konnten. Diese Aussicht war insbesondere mit der Einweisung in so genannte „Arbeitserziehungslager“ gegeben, wo Prügel und Folter zum Alltag gehörten. Zwangsarbeiter aus Rothenburg kamen in solchen Fällen in das Straflager Zirndorf. Zur Verhaftung durch die Gestapo oder auch zur Einweisung in ein solches Straflager führten weiterhin alle Verhaltensweisen, welche den Vollzug der zugewiesenen Arbeiten durch „ständig lässige Arbeit“ bzw. „Bummelei“, durch unerlaubtes Verlassen der Arbeitsstätte oder gar durch „Arbeitsniederlegung“ und „Aufhetzung der Arbeiter“ gefährdeten. Am schlimmsten konnte sich der Vorwurf der „Sabotage“ oder der Betätigung als „bolschewistischer Agent“ auswirken. Die Übergabe eines Zwangsarbeiters, dem man etwas vorzuwerfen hatte, an die Gestapo konnte ebenso wie seine Einweisung in ein Arbeitserziehungslager zum Tode führen.

Landsleute von ihm mussten zur Abschreckung zusehen; rechts sind Gestapo-Beamte zu erkennen.

Landsleute von ihm mussten zur Abschreckung zusehen; rechts sind Gestapo-Beamte und SS zu erkennen.

Hinrichtungen bei „Rassenschande“

Darüber hinaus fanden auch außerhalb der Arbeitserziehungslager Hinrichtungen statt. Spätestens seit der Veröffentlichung von Rolf Hochhuths Roman „Eine Liebe in Deutschland“ hat sich die deutsche Nachkriegsgesellschaft daran erinnern müssen, dass der nationalsozialistische Rassenwahn die Todesstrafe forderte, wenn durch Beziehungen von osteuropäischen Zwangsarbeitern zu deutschen Frauen die „rassische“ Grundlage des Volkes in Gefahr gesehen wurde.

Schon am 8. März 1940 hatte der Reichsführer SS und Chef der Deutschen Polizei alle Leitstellen der Gestapo darüber informiert, dass die entsprechende Bestrafung polnischer Arbeitskräfte nicht nur bei Arbeitsvergehen, sondern auch „für Verfehlungen auf sittlichem Gebiet“ zum Vollzug kommen müsse:

„Zivilarbeiter und Zivilarbeiterinnen polnischen Volkstums, die mit Deutschen Geschlechtsverkehr ausüben, oder sich sonstige unsittliche Handlungen zuschulden kommen lassen, sind sofort festzunehmen und dem Chef der Sicherheitspolizei und des SD zur Erwirkung einer Sonderbehandlung fernschriftlich zu melden.“

Hinrichtung-2Hinrichtung-3Notzuchtverübung

Im Auftrag der Gestapo druckte die Nürnberger Druckerei Hans Lotter auf gelbem Papier Plakate in polnischer und deutscher Sprache, auf denen die Hinrichtung von vier Polen wegen „Notzuchtverübung“, „erschwerten Diebstahls“ verkündet und die Erkenntnis veröffentlicht wurde: „Wer sich gegen die deutschen Kriegs- und Sittengesetze vergeht, wird aufgehängt!“

„Sonderbehandlung“ bedeutete in der NS-Terminologie: Tötung. Auch die deutschen Partner einer solchen unerlaubten Beziehung sollten verfolgt werden. Obwohl sich die Verbote des Umgangs und die Strafandrohungen dem Wortlaut der Anweisung vom 8. März 1940 nach auf Deutsche beiderlei Geschlechts bezogen, waren sie doch in erster Linie gegen die deutschen Frauen gerichtet, denen demütigende öffentliche Zurschaustellung und Haft im Konzentrationslager drohten, wenn sie sich mit einem polnischen Mann einließen.

Wie viele Hinrichtungen von Zwangsarbeitern stattgefunden haben, wird sich aufgrund der fast vollständigen Vernichtung der entsprechenden amtlichen Unterlagen, insbesondere der Gestapo-Akten, nicht mehr klären lassen. Die außerhalb von Haftstätten durchgeführten Hinrichtungen verliefen nach einem bestimmten Muster. Vor allem sollten sie in der Nähe des „Tatortes“ stattfinden, damit man andere dort beschäftigte Ausländer zur Einschüchterung vorbei führen konnte. Für Deutsche wurde der Hinrichtungsbereich von örtlichen Polizeikräften dagegen abgesperrt.

Hinrichtung-4Zwei Hinrichtungen und zwei Morde aus Rothenburg bekannt

Im Rothenburger Gefangenenbuch des Amtsgerichts aus der NS-Zeit ist 1950 eine Liste der in Rothenburg verstorbenen Ausländer beigelegt worden. Verzeichnet sind 238 Polen, zwölf Russen, zehn Tschechen, vier Belgier, vier Italiener, zwei Ungarn, zwei Jugoslawen, zwei Schweizer, ein Rumäne. Über Todeszeitpunkt und Todesursache gibt die Liste keine Auskunft. Vermutlich wurde das Verzeichnis auf Anforderung der alliierten Kommission erstellt, die nach dem Verbleib von alliierten Kriegsgefangenen  und Verschleppten forschten. Daher hat die Rothenburger Behörde wohl weitere Auskünfte über Todestage und Todesursachen geflissentlich verschwiegen, um einerseits sich vor den Amerikanern nicht selbst zu belasten und womöglich beteiligte Rothenburger Täter zu schützen. Dieses Verhalten ist aus etlichen ähnlichen Listen aus anderen Städten bekannt. Aus erhalten gebliebenen Akten sind zwei Hinrichtungen von polnischen Zwangsarbeitern aus Rothenburg bekannt:

In Gebsattel wurde Stefan Kubiak am 22. Mai 1942 hingerichtet. In Diebach hängte am 29. Juli 1942 ein Hinrichtungskommando des KZ Flossenbürg (Gestapo) Symon Wasiak auf, geboren am 23. Oktober 1915.

In der Bronnenmühle wurde am 11. April 1945 von er Polizei der polnische Zwangsarbeiter Nikolaus Chomickyj erschossen. Der Vorgang ist in einer erst 2015 aufgefundenen Ausfertigung der Ortspolizeidienstabteilung Rothenburg ob der Tauber vom 12. April 1945, also fünf Tage vor dem Einmarsch der Amerikaner, an den Bürgermeister beschrieben. Als „Gegenstand“ des Berichts von Oberleutnant der Schutzpolizei Droßel steht dort: „Erschießung des Chomickyj, Vorname: Nikolaus, geb. am 24. 8. 1912 in Siedlecka, Distrikt Krakau, Kurze Steige 7 hier wohnhaft gewesen, wegen Widerstand gegen die Staatsgewalt.“
Der Rothenburger SA-Obersturmbannführer Arlt hatte am 11. April 1945 um 21,18 Uhr vom NSDAP-Kreisleiter des Kreises Rothenburg die Mitteilung erhalten, dass sich seit einiger Zeit mit mehreren Ausländern in der Bronnenmühle eine „Zusammenrottung gebildet“ hätte, „um beim Einbruch des Feindes  diesem ihre Dienste anzubieten“. Kreisleiter Erich Höllfritsch wies den SA-Führer Arlt an, sich „darum zu kümmern“. Mit „Ausländer“ waren polnische Zivilarbeiter, ehemalige französische und italienische Kriegsgefangene gemeint. Arlt zog daraufhin den Leiter der Schutzpolizei Schröder und zwei weitere Polizeibeamte, Braun und Weiß, hinzu und veranlasste eine sofortige Durchsuchung des Gebiets.

„Beim Betreten des Vorgeländes der Bronnenmühle trafen wir auf 2 Personen. Dieselben wurden angerufen und angehalten, sich zu erkennen zu geben. Als dies nicht geschah, ging Schröder auf die eine der beiden Mannspersonen zu, worauf diese denselben von vorne mit dem Schein einer Taschenlampe erfasste. Der Widerstand war so energisch, dass Schröder nicht allein Herr der Lage blieb, weshalb Braun und Weiss ihm zu Hilfe kamen. Ich stand mit der MP (Maschinenpistole) als Feuerschutz zur Seite und gab, als die Person kurze Zeit frei wurde, einige Schüsse auf diese ab. Der Widerstand war gebrochen, die Mannsperson ist tot.“

Eine Heldentat der Rothenburger Polizei gegen einen einzigen Zivilisten, der mit der Taschenlampe einen der ihren anleuchtete und bereits festgehalten war. Übrigens wurden Arlt und die anderen für diese Tat nie zur Rechenschaft gezogen. Man hatte nach dem Krieg ja gute Gründe, sie zu verschweigen – und andere schwiegen offensichtlich mit.
Nachdem Chomickyj tot am Bode lag, wurden ihm die Papiere abgenommen. Bei dem zweiten Mann handelte es sich um einen Polen namens Rolewka (Schreibweise undeutlich). Dazu steht im Bericht: „Dieser hat, ohne sich an dem Widerstand zu beteiligen, das Weite gesucht.“ Danach durchsuchte die Polizei die Bronnenmühle und fand unter dem Bett des deutschen Arbeiters Holzinger zwei „Zivilfranzosen“, die sich dort versteckt hatten. Sie wurden hervorgeholt, festgenommen und in das Amtsgerichtsgefängnis Rothenburg gebracht. Das waren der 28-jährige Jean Santennes aus Toulouse und der ebenfalls 28-jährige Pierre Auville aus Villenave (Bordeaux). Die Leiche des polnischen Zivilarbeiters Chomickyj wurde auf dem Detwanger Friedhof „eingegraben“ (Originalton Bericht). Seine Papiere holte die „Ehefrau des Erschossenen am heutigen Tage ab“. Der Bericht endet lapidar mit dem Satz: „Sonstige Ereignisse waren nicht zu verzeichnen.“ Fünf Tage später wurde durch den Einmarsch der Amerikaner das NS-Regime in Rothenburg beendet.

Tatort des Tötung: die Bronnenmühle

Tatort des Tötung: die Bronnenmühle

Nikolaus Chomickyj war gelernter Schumacher, griechisch-katholisch, der Sohn eines Schneiders und verheiratet. Wie der Name seiner Frau war, lässt sich hier nicht feststellen, da das Rothenburger Standesamt im Sterberegister Chomickyjs Frau mit dem Vor- und Geburtsnamen seiner Mutter eingetragen hat (Nr. 141). Als Begräbnisstätte ist Rothenburg ob der Tauber angegeben, Grab 248, Reihe 11 Abt. C.

Exekution am fahrbaren Galgen im Bild festgehalten

Die hier veröffentlichte Bilderfolge der Exekution eines polnischen zivilen Zwangsarbeiters mithilfe eines „Mobilgalgens“ zeigt, unter welchen Umständen deutsche Hinrichtungskommandos ihre „Sonderbehandlung“ vollzogen haben, vermutlich lief die Exekution von Symon Wasiak in einem Waldstück bei Diebach so oder ähnlich ab. Solche Hinrichtungen fanden meist an abgelegenen Orten statt. Zur Abschreckung mussten Gruppen anderer Zwangsarbeiter und Zwangsarbeiterinnen zusehen, die von der Gestapo zum Hinrichtungsort gefahren wurden. Die Bilder hat der US-Soldat Charlie Hollenbeck von der „90th Infantry Division“ nach der Befreiung des Konzentrationslagers Flossenbürg in einem der dortigen Häuser gefunden. Heute befinden sie sich im Archiv der Gedenkstätte Flossenbürg. 2008 hat sie Herbert May in seinem Buch „Zwangsarbeit im ländlichen Franken 1939-1940“ (Bad Windsheim 2008) veröffentlicht. Zeit und Ort der Hinrichtungen waren ihm noch unbekannt.

Die Hinrichtungsstätte heute; Foto:

Die Hinrichtungsstätte heute; Foto: Muggenthaler

Tatort: Gehölz bei Michelsneukirchen (Oberpfalz)

Der Autor des Bayerischen Rundfunks Thomas Muggenthaler konnte mit Hilfe von Kriminalisten, Historikern, Forstfachleuten und Zeitzeugen in einer spektakulären Spurensuche den wahrscheinlichen Tatort ermitteln. Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit handelt es sich um die Hinrichtung des 28-jährigen polnischen Zwangsarbeiters Julian Majka am 18. April 1941. Er wurde in einem Gehölz bei Michelsneukirchen im Landkreis Cham erhängt. Sein „Verbrechen“: eine Liebesbeziehung mit einem deutschen Mädchen, das von ihm schwanger war. Die Gestapo hängte ihn dafür auf. Derartige Bilder sind selten, denn kurz nach dem Entstehen dieser Aufnahmen, die ein SS-Mann machte, verbot das NS-Regime das Fotografieren bei Exekutionen.

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Quellen: Herbert May (Hg.) „Zwangsarbeit im ländlichen Franken 1939-1940“ (Bad Windsheim 2008). – Fotos der Hinrichtung Archiv der Gedenkstätte Flossenbürg. – Thomas Muggenthaler im Bayerischen Fernsehen: „Schwaben & Altbayern“ am 13. Mai 2012. – www.zwangsarbeit-archiv.de. – Mündliche und schriftliche Auskunft Manfred Jakobi, Rothenburg (2014). – Polizeibericht vom 11. April 1945 (Stadtarchiv Rothenburg). – Sterbeeintragungen Standesamtbuch Nr.  180 und 141 (Stadtarchiv Rothenburg).

 

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Ein Kommentar zu Zwangsarbeiter: Ausgrenzung, Vernachlässigung, Bestrafung und Tod – „Sonderbehandlung“ am mobilen Galgen

  1. Peter Lazak sagt:

    Dass derlei Nazi-Morde schon 1942 passierten, erschreckt mich gewaltig. In Adlkofen bei Landshut steht ein neues Mahnkreuz für T. Wolak, ebenfalls 1942
    im Wald wegen einer Beziehung gehängt. Solche Verbrechen wurden wohl nie juristisch verfolgt. Schade.

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