Wiedergutmachung (2): Zwölf Jahre lange Auseinandersetzung um die Rückerstattung der Sakralgegenstände der Synagoge – die Stadtverwaltung mischte bei der Beraubung 1938 mit

Von Wolf Stegemann

Die frühere jüdische Bürgerin Fanny Loewenthal (Jahrgang 1883) vom 24. August 1946, jetzt Stockholm/Schweden, wandte sich brieflich an die Stadt Rothenburg mit der Frage , wo denn verschiedene Gegenstände aus ihren Haus, das ihr 1938 weggenommen wurde, geblieben seien und wo sich heute die von ihr aufgelisteten sakralen Synagogengegenstände befänden. Der Schriftverkehr und die Verhandlungen darüber zogen sich über zwölf Jahre hin.
In dem Schreiben teilte sie dem Bürgermeisterbüro noch mit, dass sie aus ihrem Haus in der Herrngasse 26 vertrieben worden war und ihr dabei verschiedene Gegenstände weggenommen worden waren, die sie wiederhaben wollte. Dazu gehörten ein antiker Schrank aus der Renaissance, eine antike und mit Eisen beschlagene Holztruhe sowie eine Sammlung von antiken Zinngegenständen, darunter Krüge, ein Wasserspender, Milchbehälter, zwölf Teller und eine große Zinnplatte. Fanny Loewenthal schrieb, dass alle diese Gegenstände der Schreiner Peter Weiss in Besitz genommen und dem Museum übergeben hätte.

„Ich verlange diese Gegenstände zurück und ersuche ich (sic?) das Bürgermeisterbüro um eine Bestätigung, dass ich über oben genannte Gegenstände verfügen kann.“

Nationalsozialistische Vorzeigestadt sieht sich schon 1946 in der Opferrolle

Fridrich Hörner sicherte Rückerstattung zu

Bürgermeister Friedrich Hörner sicherte die Rückerstattung zu

Oberbürgermeister Hörner antwortete der früheren Rothenburger Bürgerin am 25. September 1946. Stil und Aussagen dieses zumindest ungeschickt formulierten Briefes überraschen unangenehm. Nachdem Hörner seine Freude darüber zum Ausdruck gebracht hatte, dass „auch Sie dem grausamen Schicksal entronnen sind, das unsere Naziverbrecher Ihren Glaubensgenossen und zuletzt dem ganzen deutschen Volk bereiten wollten“, folgen weitere unsensible Formulierungen. So nimmt er an, dass Fanny Loewenthal, die von Rothenburgern zwangsenteignet und unter unmenschlichen Umständen aus der Stadt getrieben wurde, „auch heute noch Interesse an dem einst schönen Rothenburg“ habe und teilte ihr das „furchtbare Schicksal“ mit, das „die Stadt und ihre Menschen“ mit dem amerikanischen Fliegerangriff vom 31. März 1945 getroffen und die Stadt zu 40 Prozent zerstört habe. Er zählte dann auf, was alles zerstört wurde, darunter auch das „schöne Rathaus“. Fanny Loewenthal dürfte dieses „schöne Rathaus“ nicht in guter Erinnerung gehabt haben, denn auch von dort ging das Leid aus, das sie und die andere Juden in Rothenburg erfahren mussten. Der damalige NS-Bürgermeister Dr. Friedrich Schmidt, bereits 1952 wieder hoch geehrt im Stadtrat sitzend, war 1938 persönlich zusammen mit Parteileuten in ihr Haus eingedrungen und hatte Gegenstände beschlagnahmt.
Oberbürgermeister Friedrich Hörner klagte Fanny Loewenthal gegenüber auch über den Umstand, dass die Stadt nun auch noch 2.500 Flüchtlinge und Evakuierte, die zusätzlich in der Stadt sind, zu versorgen hätte. Der Brief schloss mit dem Satz:  „(Sie) können sich ungefähr einen Begriff machen, welches Erbe wir übernommen haben!“ – Als ob sich die entrechteten und vertriebene Juden über die damalige Situation nicht am Besten einen Begriff machen konnten. Mit dem Erbe-Begriff hatte der Sozialdemokrat Friedrich Hörner schon 1946 der „nationalsozialistischen Vorzeigestadt“ Rothenburg die Opferrolle zu- und die Stadt vom Nationalsozialismus freigesprochen.

Eine Ehrenpflicht, der vertriebenen Rothenburger Jüdin zu helfen

Zum Anlass des Briefes, in dem Fanny Loewenthal nach dem Verbleib der oben erwähnten Gegenstände fragt, antwortet Friedrich Hörner sodann:

„Zu Ihrer Frage, ob Sie über das Ihnen widerrechtlich abgenommene Eigentum verfügen können, möchte ich Ihnen nur mitteilen, dass ich gerne jede Gelegenheit wahrnehme, um von unseren Vorgängern begangenes Unrecht wieder gut zu machen und dies selbstverständlich in Ihren Fall erst recht als eine moralische Pflicht erachte, denn ich weiß ja, dass gerade an Ihnen und Ihren Glaubensgenossen das größte Verbrechen aller Zeiten begangen wurde. Ich glaube, dass es auch Ihnen nicht unbekannt ist, dass der Gastwirt vom ,Sterngarten’ (damit meint er sich) immer ein Freund der Juden war und wenn dieser Mann Ihnen hiermit als Bürgermeister Rothenburgs das Versprechen abgibt, dass er es als Ehrenpflicht erachtet, begangenes Unrecht im Rahmen des Möglichen wieder gut zu machen, dann dürfen Sie auch das Vertrauen haben, dass das geschieht. Mit diesem Versprechen verbinde ich zugleich die herzlichsten Grüße aus dem schwer betroffenen Rothenburg.“

Das jüdische Gemeindehaus mit Betsaal an der Ecke Herrngasse/Heringsbronnengassej

Das jüdische Gemeindehaus mit Betsaal an der Ecke Herrngasse/Heringsbronnengasse

Möbelstück angeblich verbrannt

Im Nachsatz steht, dass ihn kurz vor Absenden dieses Briefes der Uhrmacher Richard Wagner und die damalige Museumsaufseherin Frau Lorenz, darauf aufmerksam gemacht hätten, dass der von Fanny Loewenthal gesuchte wertvolle Schrank mit der Beschreibung auf jenen Schrank passe, der sich im Büro des Stadtamtmanns Wirsching befunden habe. Doch sei das Möbelstück beim Brand des Rathauses vernichtet worden. „Ich bitte, mir Ihre Ansprüche mitzuteilen. Der Bürgermeister (Unterschrift Hörner)“. Fanny Loewenthal antwortete am 9. Februar 1947 und bedankte sich für die Hilfsbereitschaft des Oberbürgermeisters, „dass ich wieder in den Besitz der mir zu Unrecht weggenommenen Gegenstände komme“. In diesem Schreiben fielen die Namen des Antiquitätenhändlers Peter Weiss und seiner Schwester Babette. Diese hätten ihr bei der Wegnahme erklärt, der antike Schrank „werde in das Museum eingereiht“. Sollte der Schrank tatsächlich verbrannt sein, möchte sie ein gleichwertiges Stück zur Verfügung gestellt bekommen.

Weggenommene Zinn-Gegenstände waren im Museum ausgestellt

Friedrich Hörner bot Fanny Loewenthal einen gleichwertigen Schrank aus dem Besitz des Museums an. Da das Museum mehrere Stücke Zinnsachen hatte, ordnete der Bürgermeister an, alle zinnernen Gegenstände einstweilen in einer Truhe aufbewahren zu lassen, damit das Eigentum der Jüdin erhalten bleibt. Anhand der Beschreibung der Loewenthal’schen Gegenstände konnte die Museumsleiterin Elisabeth Eberlein am 28. Juni 1947 an das „Bayerische Landesamt für Vermögensverwaltung und Wiedergutmachung, Außenstelle Rothenburg“, das im Haus Nuschweg 11 untergebracht war, 41 Zinn-Gegenstände übergeben.
Über die Rückübertragung der Häuser von Fanny Loewenthal teilte ihr Friedrich Hörner mit, dass das Haus Herrngasse 26 in den Besitz der „Schneiderschen Druckerei“ übergangen sei und während des nun angelaufenen Wiedergutmachungsverfahrens unter Treuhänderschaft gestellt sei wie auch das Loewenthal’sche Haus Herrngasse 28.

Sicherstellung der sakralen Gegenstände

Sicherstellung der Gegenstände aus dem Haushalt Fanny Loewenthals

Polizei stellte Synagogen-Gegenstände bei Antikenhändler sicher

Das Inventar der Synagoge wurde 1938 von Rothenburgern teils zerstört und die sakralen Gegenstände geplündert. Die Polizei durchsuchte im Auftrag des Bayerischen Landesamts für Vermögenskontrolle in Rothenburg ob der Tauber die Räume des Antiquitätenhändlers Peter Weiss und entdeckte die geplünderten sakralen Gegenstände. Dabei handelte es sich u. a. um zwei Silberbecher, ein silbernes Ritual-Objekt, ein zinnernes Kultgerät, einen kompletten Kronleuchter, eine Hängelampe, vier Sabbat-Lampen, einen Teppich und zwei Wandarme in Messing. Die aufgefundenen Gegenstände wurden zur weiteren Aufbewahrung ins Museum gebracht. Willi Foerster hatte nun mit der schriftlich ausgewiesenen Funktion als Vorsitzender des Rothenburger Künstlerbundes und der Kompetenz eines Kunstmalers die Aufgabe, den „Friedenswert“ zu ermitteln. Er schätzte die Gegenstände zusammen auf 945 Reichsmark. Am 18. Oktober gab Peter Weiß schriftlich eine eidesstattliche Erklärung ab, dass er, als er das Synagogengebäude 1938 (Herrngasse 21) übernommen hatte, aus dem Hause Herrngasse 26 (Wohnhaus Loewenthal) keine Gegenstände entnommen hatte. Loewenthals Anwalt Ernst Schönherr bezeichnete die Angaben von Peter Weiss am 11. Dezember 1948 gegenüber der Ortspolizeibehörde „als leere Ausflüchte“ und schrieb: „Ihm ist bestimmt wesentlich mehr bekannt, als hier angegeben.“

Schrank war doch nicht verbrannt – er stand im Bürgermeisterbüro

Fanny Loewenthal erteilte am 19. November 1948 dem Offenbacher Rechtsanwalt Ernst Schönherr Vollmacht, sie im staatlichen Wiedergutmachungsverfahren bezüglich der Rückerstattung ihrer Häuser und ihres Inventars zu vertreten.

Der Kunsthändler Peter Weiß, Jahrgang 1900, wohnhaft in der Herrngasse 23, bei dem die sakralen Gegenstände aufgefunden worden waren, wurde im Dezember 1948 von Polizei-Oberwachtmeister Oßwald vernommen. Weiss gab an, dass er im Auftrag des damaligen NSDAP-Kreisleiters Karl Steinacker mehrere „jüdische Wohnungen“ durchsucht hatte, um Schätzungen von Altertümern vorzunehmen. Als Zeugen gab er den damaligen Stadtgärtner Denzner an. Zur Sache befragt wurde auch die Museumsleiterin Elisabeth Eberlein, die schon 1939 als Hausmeisterin im Städtischen Museum beschäftigt war. Sie gab zu Protokoll, dass der damalige Stadtamtmann Wirsching bei ihrem Dienstantritt mitgeteilt habe, dass sich eine Vitrine im Pfarrwitwentrakt befände, in der Zinngegenstände jüdischer Herkunft aufbewahrt seien.

„Ich weiß nicht, aus welcher jüdischen Familie diese Zinngegenstände stammen. Es ist mir nur bekannt, dass noch eine Truhe des Juden Wimpfheimer, früher wohnhaft in Rothenburg, vorhanden ist, in welcher sich eine Urkunde desselben befindet. In dieser Angelegenheit könnte eventuell meine Vorgängerin, die Frau Lorenz, wohnhaft Spitalgasse, besser Bescheid wissen.“

Antiken-Handlung Weiß in der Herrngasse

Antiken-Handlung Weiß in der Herrngasse

Peter Weiß nahm die Gegenstände

Weitere Nachforschungen ergaben, dass die von Bürgermeister Friedrich Hörner anfangs gemachte Information, der antike Schrank sei verbrannt, nicht stimmte. Die Rothenburger Sicherheitspolizei stellte am 16. Dezember in einem Vermerk fest, dass der wertvolle antike Schrank im Bürgermeisteramt Friedrich Hörners steht. Der ehemalige Stadtgärtner Willi Denzner (Jahrgang 1909), den Peter Weiß bei seiner Vernehmung als Ausräumer jüdischer Wohnungen als Zeuge aufführte, wohnte nach dem Krieg in Marktredwitz, wo er am 20. Dezember 1948 von der dortigen Stadtpolizei vernommen wurde. Er gab zu Protokoll, dass er NSDAP-Ortgruppenpropagandaleiter gewesen war und „niemals Ausräumungen irgendwelcher Gegenstände von jüdischen Familien vorgenommen“ habe. Er bestätigte, dass die Partei Peter Weiß als Fachmann zum Schätzen dieser Gegenstände herangezogen hatte.

„Es wurden aber keine Gegenstände entfernt. Sonst ist mir über die Angelegenheit Loewenthal nichts bekannt.“

Fanny Loewenthals Bericht über die Beraubung in ihrer Wohnung

In einem Schreiben an ihren Rechtsanwalt vom 27. Dezember 1948 berichtete Fanny Loewenthal, wie die Rothenburger 1938 in ihr Haus eingedrungen waren und berief sich dabei auf Notizen, die sie damals angefertigt und auf ihrer Flucht nach Schweden mitgenommen hatte (Auszug):

„Ende Oktober (1938) kam ich von Frankfurt am Main, vormittags um 9 Uhr in Rothenburg an und ging in mein Haus, um einzupacken, (denn) ein Möbelwagen war von dem Spediteur Deuerlein, Frankfurt, bestellt. Der Grund, warum ich bereits Ende Oktober Vorbereitungen zur Räumung meiner Wohnung traf, war folgender: Nach Erledigung des Kaufvertrages am 24. 10. 1038 in Frankfurt am Main baten mich die Käufer, Herr Schneider und der damalige Direktor der Stadtsparkasse, welcher beim Verkauf anwesend war, nochmals zu ihnen zu kommen und erklärten mir, in Anwesenheit meines Bruders Josef Freudenstein, dass sie soeben telefonisch Mitteilung von der (NSDAP-)Kreisleitung erhalten haben, dass innerhalb 2 Tagen das Haus zu räumen ist und alle Juden Rothenburg zu verlassen haben.

Meine Haustüre war abgeschlossen, jedoch, kaum war ich 30 Minuten in dem Hause, so läutete es und beim Herausschauen aus dem Fenster sah ich eine Menge Leute vor dem Hauseingang stehen. Es läutete nochmals heftig und ich ging herunter, um das Tor zu öffnen. Eintraten (unleserlich) 6 Nazis, ich verlor meine Nerven und bekam einen Weinkrampf aus Furcht vor ihnen. Ich glaubte, sie wollten mich verhaften. Sie bemerkten, wir tuen ihnen nichts und gingen die Treppe hinauf. Ich erinnere mich noch gut, es war der Bürgermeister Schmidt, der Gauleiter (vermutlich gemeint Kreisleiter), dessen Name mir entfallen ist, ferner noch ein Gauleiter aus Gebsattel, die anderen weiß ich nicht mehr. Sie frugen mich, wie teuer ich das Haus verkauft habe, gingen durch alle Zimmer und hielten Umschau. Im Wohnzimmer nahmen sie dann das Zinn herunter und sagten, das kommt ins Museum.
Einige Stunden später kamen wieder verschiedene, darunter der Schreiner, welcher bei Peter Weiss in seiner Schreinerei beschäftigt war, er hatte den Auftrag, den antiken Schrank auseinander zu legen und wurde mir gesagt, solcher darf Rothenburg nicht verlassen und muss ins Ortsmuseum. Sie legten Mk. 50 auf den Tisch, ich musste etwas unterschreiben, was es war, weiß ich nicht. Den Namen des damaligen angestellten Schreiners weiß ich nicht mehr, ich erinnere mich jedoch, dass seine Frau eine geborene Retta Siebert war.
Im Laufe des Vormittags kam ein Angestellter der Stadt, welcher das Gas abstellte und das elektrische Licht, so dass im Haus keine Beleuchtung war und somit das Einpacken sehr erschwert wurde. Da man mir verboten hatte, in Rothenburg zu übernachten, musste ich um 5 Uhr nachmittags das Haus verlassen und war gezwungen, mich nach Würzburg zu begeben. Der Hausschlüssel musste abgegeben werden. Am nächsten Tag musste ich von Würzburg um 4 Uhr morgens aufbrechen, um rechtzeitig wieder nach Rothenburg zu kommen. Da eine Zeit bestimmt war, wo alle Juden Rothenburg zu verlassen hatten, und dieser Tag den letzten Termin darstellte, da mir des ferneren im Hause die Beleuchtung abgestellt war, der Tag besonders trübe war, war es mir unter diesen Umständen vollkommen unmöglich, alles zu verpacken. Einen Kassenschrank, welchen ich nach Crailsheim verkaufte, durfte auf Befehl der Nazis nicht aus dem Haus genommen werden. Somit wurde ich gezwungen, dem Käufer, welcher den Kassenschrank abholen wollte, seine Zeitversäumnis mit Mk. 50 und einer Wäschemangel zu ersetzen. Bezeichnender Weise war folgender Vorfall, welche sich am letzten Tag abspielte. Es kam ein Volksschullehrer namens Haas mit einigen Klassen Schuljugend vor das Haus, sangen antisemitische Lieder, warfen Steine durch das Fenster, sodass Glaswaren, welche zum Einpacken parat standen, entzwei gingen.“

  • Diese Episode erzählt die Schülerin Gertrud Schubart, die dabei gewesen war, in „Wie es dazu kam, dass wir Schulkinder „Juden raus!“ riefen. Eine Schulzeit in schwarzbrauner Jungmädel-Uniform, mit Drill und Liedern“ in dieser Online-Dokumentation.

Stadt Rothenburg stoppte aus Haftungsgründen die Rückerstattung

Im Stadtmuseum waren die Gegenstände von Fammy Löwenthal gelagert; Foto: Reichsstadtmuseum gelagert

Im Museum waren die Gegenstände von Fammy Löwenthal gelagert; Foto: Reichsstadtmuseum

Rechtsanwalt Schönherr forderte die Stadt auf, eine Rückgabeverpflichtung des Schranks anzuerkennen, was die Stadt aber nicht tat: Deshalb musste der Anwalt den Oberbürgermeister, in dessen Zimmer der Schrank stand, mehrmals darum bitten, was ohne Wirkung blieb. Ohne Wirkung blieb auch seine Bitte um Vernehmung des Grundstückmaklers Baumann, der 1938 als „Leiter der Räumaktion“ der jüdischen Wohnung aufgetreten war. Zudem fragte er nach dem Kassenschrank, der in den Besitz der Druckerei Schneider übergegangen sein soll. Rechtsanwalt Schönherr am 8. Januar 1949: „Bis heute vermisse ich einen Bescheid über diese Angelegenheit.“
Schließlich beschwerte sich der Anwalt beim Landesamt für Vermögensverwaltung und Wiedergutmachung in Ansbach, weil die Stadt plötzlich Bedenken ankündigte, die der Jüdin Fanny Loewenthal entzogenen Gegenstände zurückzugeben. Als Grund gab Rothenburgs Oberbürgermeister Hörner im Auftrag des Stadtrats an, dass eine Anerkennung und Zurückgabe eine Haftungsfrage nach sich ziehen könnte, die sich für die Stadt „unter Umständen sehr ungünstig auswirken“ könnte. Daher wollte die Stadt erst einmal beim Wiedergutmachungsamt eine Entscheidung einholen. Der Stadtrat forderte den Anwalt auf, künftig nicht mehr mit der Stadt direkt den Schriftwechsel zu führen, sondern nur noch mit dem Landesamt. Der Rechtsanwalt widersprach in seinem Schreiben an das Landesamt den Ausführungen des  Stadtrats, verwies auf seine Anträge und das bisherige Verfahren mit der Stadt Rothenburg, wobei er auch auf das Versprechen Oberbürgermeister Friedrich Hörners von 1946 gegenüber seiner Mandantin einging:

„Demgemäß ist es insbesondere bei der von dem Herrn Oberbürgermeister in Rothenburg o. d. T. betonten Hilfsbereitschaft, zu helfen, wo wir helfen können’ völlig unverständlich, dass die praktische Folgerung aus solchen Worten umgangen wird. In Anbetracht des klaren Sachverhalts bitte ich Sie namens und in Vollmacht von Frau Loewenthal, den Stadtrat in Rothenburg zur Herausgabe des antiken Schrankes an Frau Loewenthal zu veranlassen.“

Das Landesamt, Außenstelle Rothenburg, bereits nach Ansbach umgezogen, teilte dem Anwalt am 2. Februar 1949 mit, dass sich die Holztruhe (Vermögensnummer YG-3317-3), handbemalt im bayerischen Bauernstil aus dem Jahr 1767 in Treuhandschaft des Landesamtes in Ansbach befände. Die übrigen Gegenstände, meistens aus Hartzinn, seien zwischenzeitlich beim Landesamt für Wiedergutmachung in München aufbewahrt. Der antike Schrank sei nicht in Treuhänderschaft genommen worden. Wenn fest stehe, dass er aus dem Besitz von Fanny Loewenthal stamme, könne er treuhänderisch übernommen werden. Nach dem Wiedergutmachungsgesetz seien alle Behörden verpflichtet, Anmeldungen über jüdisches Vermögen zu melden. Eine Einschaltung des Landesamts, wie der Rothenburger Stadtrat dies wolle, sei nirgends vorgesehen.

Erst 1956 wurde der Schrank nach Schweden geschickt

Jetzt reagierte Oberbürgermeister Friedrich Hörner. Er schrieb am 16. Mai 1949 an Rechtsanwalt Ernst Schönherr in Offenbach, dass die Stadtverwaltung den in ihrer Verwahrung befindlichen Schrank gerne auseinandernehme und verpacken lasse, „selbstverständlich gegen Ersatz der uns entstehenden Unkosten!“ – Es dauerte noch sieben Jahre, bis der wertvolle Renaissance-Schrank von der Stadtverwaltung freigegeben wurde. Fanny Loewenthals Tochter ließ den Schrank von einem Schreiner in Ansbach abholen, restaurieren und an ihren Wohnort in Stockholm-Solna schicken. Somit kam der Schrank 18 Jahre nach der Wegnahme wieder in den Besitz der Familie Loewenthal. Fanny Löwenthal hat den Schrank nicht mehr gesehen, sie starb 1954. Ein Bekannter der Familie, Friedel Köchler aus Nürnberg, bedankte sich am 3. Juni 1956 bei Amtmann Kraus von der Stadtverwaltung Rothenburg:

„Gleichzeitig darf ich Ihnen im Namen der Eigentümerin Dank sagen für die Betreuung des Schrankes und die Mühen, die Sie dadurch und die verschiedenen Anfragen hatten.“

Herausgabe der sakralen Gegenstände wurde verzögert

Rothenburg judenfrei; FA vom 27. Oktober 1938 (Ausriss)

Rothenburg judenfrei; FA vom 27. Oktober 1938 (Ausriss)

Auch das Verfahren zur Herausgabe der jüdischen Kultgeräte der früheren Synagoge verzögerte sich, weil Peter Weiß, der die Gegenstände 1938 in seinen Besitz genommen hatte, sich gegen die Zurückgabe juristisch wehrte. Erst fünf Jahre später, am 6. Januar 1954, gab es in nichtöffentlicher Sitzung der Wiedergutmachungsbehörde für Ober- und Mittelfranken in Fürth einen Vergleich zwischen der „Jewish Restitution Successor Organization“ (JRSO), welche die untergegangene jüdische Gemeinde Rothenburg vertrat, und Peter Weiß aus Rothenburg, der von Rechtsanwalt Dr. Rainer Schubert, Kapellenplatz 7, vertreten wurde (Az. III JR 1547). Der Vergleich sah vor, dass die Antragstellerin JRSO dem Antragsgegner Peter Weiß 60 DM zahlt und dafür „Zug um Zug“ die Rückgabe der einst geraubten Sakralgegenstände erhält. Einen Monat später wies die Wiedergutmachungsbehörde Peter Weiß darauf hin, dass er  die Gegenstände an die JRSO herauszugeben habe. – Wann er dies tat, ist nicht bekannt.

Widerspruch bei der amtlichen Feststellung über die antike Truhe

Stand noch die Rückerstattung der mit Eisen beschlagenen und bemalten Holztruhe der Jüdin Fanny Loewenthal aus. Hier gibt es einen amtlichen Widerspruch, dem offensichtlich nicht nachgegangen wurde, denn das Landesamt, Außenstelle Rothenburg, hatte dem Anwalt Ernst Schönherr schon im Februar 1949 mitgeteilt, dass sich die Holztruhe (Vermögensnummer YG-3317-3) in der Treuhandschaft des Landesamts in Ansbach befände (siehe oben). In einem Schreiben vom 2. März 1957 an den Stadtrat von Rothenburg fragt Dr. Sagstetter vom Finanzamt Rothenburg an, ob die Stadt noch im Besitz der Truhe oder eines Kaufvertrages sei, dann, wie hoch der eventuelle Kaufpreis gewesen war und an wen er bezahlt worden sei, ob und an wen die Truhe zwischenzeitlich weiterverkauft wurde, wie hoch der Wert der Truhe zum Zeitpunkt des Kaufes bzw. der Entziehung gewesen war und welches Aktenzeichen ein eventuell bereits durchgeführtes Rückerstattungsverfahren hat. Ein Antwortschreiben liegt nicht vor, dafür ein weiteres Schreiben des Finanzamts vom 28. November 1957.

Darin wird dem Oberbürgermeister mitgeteilt, dass von der „Finanzmittelstelle Ansbach des Landes Bayern, Außenstelle Fürth“ mitgeteilt wurde, dass in der Sache Truhe angeblich von den Rückerstattungsberechtigten (JRSO/Loewenthal) eine Verzichterklärung vorliege. Das Finanzamt forderte die Stadt auf, wenn es eine solche gebe, diese dem Finanzamt vorzulegen. Da die Stadt weder im Besitz der Truhe noch einer Verzichterklärung war, gab der Stadtrat der Stadtpolizei Anweisung zu ermitteln, wo 1938 die hölzerne Truhe abgeblieben sei. Polizei-Hauptwachtmeister Granzow ermittelte. Er fragte ehemalige Angestellte der NSDAP-Kreisleitung und andere Personen, die Zugang zum Haus der Kreisleitung in der Herrngasse hatten. Keiner konnte oder wollte sich erinnern, woraus der Polizei-Hauptwachtmeister in seinem Bericht vom 29. September 1958 schloss:

„Unter den gegebenen Umständen erscheint es unwahrscheinlich, dass durch polizeiliche Erhebungen der Verbleib dieser Truhe noch festgestellt werden kann.“

Daher stellte die Wiedergutmachungsbehörde III für Ober- und Mittelfranken  als Vertreterin des Freistaates Bayern ein Verfahren gegen die Stadt Rothenburg (Az. IIIB JR 3803) am 21. Oktober 1958 ein. Der bereits festgelegte Termin der mündlichen Verhandlung am 21. November 1958 wurde aufgehoben und der Stadt dies schriftlich mitgeteilt: „Der Fall IIIB JR 3803 ist damit erledigt.“

  • Fanny Löwenthal, geb. am 18. Januar 1883 in Großheubach, war die Tochter des Handelsmanns Herz Freudenstein von Großheubach und der Ricka Strauß von Kleinheubach; sie heiratete am 31. August 1905 Ludwig Loewenthal in Kleinheubach. In Rothenburg wohnte sie in der Herrngasse 26, zog am 11. Oktober 1938 nach Frankfurt a. Main, floh nach London und ließ sich dann in Stockholm nieder, wo sie am 24. Juli 1954 starb.

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Quelle: Staatsarchiv Nürnberg, Bestand BLVW ASt. Nürnberg, Nr. 395, 396.
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