Wiedergutmachung (4): Am Vermögen Leopold Westheimers vergriff sich auch die Stadt. Die Kaufleute Weth und Unger mussten die Häuser wieder zurückgeben

Familie Leopold Westheimer zu besseren Zeiten in Rothenburg ob der Tauber

Familie Leopold Westheimer zu besseren Zeiten in Rothenburg ob der Tauber

Von Wolf Stegemann

Kurz vor der gewaltsamen Vertreibung der Rothenburger Juden aus der Stadt im Oktober 1938 galt es, ihnen ihr Eigentum, ihre Häuser und Grundstücke, ihre Geschäfte und das Inventar abzupressen, wenn sie nicht schon vorher unter Zwang „verkauft“ hatten. Gewinnler dieser vom Staat legalisierten Beraubungsaktion waren Nachbarn, Konkurrenten und die, die billigst zu Häusern kommen wollten. Darunter auch die Stadt Rothenburg.
Schon 1899 eröffnete Leopold Westheimer im Vorderhaus der Herrngasse 12 einen Lederwarenhandel und betrieb diesen auch als reisender Händler im Bezirk Rothenburg sowie in den angrenzenden Dörfern. Die Familie brachte es zu Wohlstand. Ihnen gehörten nicht nur das Haus in der Herrngasse, auch eins in der Kirchgasse sowie ein 150 Quadratmeter großer Garten mit Gartenhaus.

Stadt halbierte die Kaufsumme des Gartens

Leopold Westheimer

Leopold Westheimer

Am 31. August 1938 traf sich Leopold Westheimer, der bereits Witwer war, mit dem Stadtamtmann Hans Wirsching beim Notar Ludwig Joetze am Kapellenplatz 7, da die Stadt Rothenburg dieses Gartengrundstück mit dem Haus an der alten Burg haben wollte (Urk.Rolle Nr. 656). Der Kaufpreis wurde auf 500 Reichsmark festgelegt. Nachdem der Vertrag von Bürgermeister Dr. Friedrich Schmidt am 2. September genehmigt und besiegelt worden war, erlangte er Rechtskraft. Im Oktober 1946 berichtete die Stadt- und Kreissparkasse Rothenburg in einem Schreiben an das Landesamt für Vermögensverwaltung und Wiedergutmachung (R/Mz.), dass die Stadt bzw. deren Vertreter die zuerst vereinbarte Summe in Höhe von 1.000 Reichsmark beim Vertragsabschluss im Büro des Notars Ludwig Joetze auf 500 RM heruntergedrückt hatte.

Friedrich Hörner versprach rechtliche und moralische Wiedergutmachung

Mitte 1948 meldete sich aus Brüssel Ivan Westheimer, Sohn des im KZ Theresienstadt am 31. Dezember 1943 ermordeten Leopold Westheimer und meldete fristgerecht gesetzliche Rückerstattungs- bzw. Wiedergutmachungsansprüche an. Bürgermeister Friedrich Hörner wiegelte diese mit dem Argument ab, der Kauf sei zeitlich „vor dem verbrecherischen Judenprogramm“ (handschriftlich verbessert in Judenprogromm; sic!) abgeschlossen worden. Er schrieb am 22. Juni 1946 an Ivan Westheimer nach Bruxelles:

„Ich bin ja darüber im Bilde, dass Ihre Familie schon 1933 besonders Schweres zu leiden hatte, aber ich muss Sie doch ersuchen, mir zur Begründung Ihres Anspruches auf Rückgabe des Grundstückes Beweismaterial zu geben, dass beim Erwerb desselben durch die Stadt ein besonderer Druck oder Zwang auf Ihren Vater ausgeübt wurde. Ich zweifle ja persönlich keinen Augenblick daran, dass dies der Fall war, denn ich kenne ja die Erpressermethoden der verflossenen Machthaber, die sie gegen Juden und auch Nichtjuden anwendeten, aber es wäre mir doch wertvoll, wenn Sie mir für Ihren Fall besondere Beweise erbringen würden, die ich dann dem Stadtrat vorlegen könnte. Ich kann Ihnen aber schon jetzt die Mitteilung machen, dass die Wiedergutmachung begangenen Unrechts für den Stadtrat Rothenburg nicht nur als Rechtspflicht, sondern insbesondere als moralische Pflicht anerkannt und auch in Ihrem Fall geübt wird.“

Bei der Stadtverwaltung ging am 23. September 1946 das Antwortschreiben ein, in dem Ivan Westheimer Stellung nahm:

„Der Vorgang der Abtretung war ein sehr einfacher, indem man unter dem Druck der damaligen Machthaber meinem Vater eine Frist von wenigen Tagen gab, um die Abtretung dieses Grundstücks zu verwirklichen. Dieser fragliche Garten gehörte – wie auch früher im Grundbuch vermerkt – immer zu dem Haus Herrnstraße 12 und wurde, trotzdem wir damals so viele Einwendungen  machten, getrennt von diesem Grundbesitz von der Stadt unrechtmäßig angeeignet. Da das Gartengrundstück beim Erwerb im Preis mit dem Hauswert (Herrngasse 12) inbegriffen war, ist eine Notierung separat für dieses Grundstück nicht bekannt. Ich wäre für eine gerechte Lösung sehr verbunden und begrüße Sie ebenfalls bestens (Unterschrift) Westheimer.“

Stadt wollte den Garten dann doch nicht zurückgeben

Ivan undn Bruno Westheimer (v.l.)

Ivan undn Bruno Westheimer (v.l.)

Obwohl Oberbürgermeister Friedrich Hörner auch in diesem Fall – wie im Fall Fanny Loewenthal – Zusicherungen machte und von moralischer Wiedergutmachungspflicht sprach, entpuppten sich solche Versprechungen als Luftblasen. Denn Friedrich Hörner und der Stadtrat blieben auch nach der gegensätzlichen Darstellung Ivan Westheimers dabei, dass kein Zwang ausgeübt wurde. Auffallend ist auch, dass Hörner in seinem Schreiben an den Sohn in keiner Weise sein Bedauern über den Tod des Vaters im KZ ausdrückte, der ja der Verkäufer des Grundstücks gewesen war. Vielmehr schrieb Friedrich Hörner das „Landesamt für Vermögensverwaltung und Wiedergutmachung“ Außenstelle Rothenburg im Gebäude des Finanzamts an, welches das nunmehr städtische Gartengrundstück in Treuhänderschaft übernommen hatte. Friedrich Hörner schrieb am 11. November 1946 an die Staatsbehörde:

„Ich teile Ihnen vorsorglich mit, dass der Kaufmann Leopold Westheimer das fragliche Grundstück vor dem Judenpogrom an die Stadt Rothenburg zum Preis von 500 RM verkauft hat… Es ist nicht anzunehmen, dass vor dem Kaufabschluss kein Druck oder Zwang auf Westheimer ausgeübt worden ist. Vertreter der Stadt war damals der Stadtamtmann Hans Wirsching.“

Herrngasse 12 heute

Herrngasse 12 heute

Es kam am 23. November 1946 zur Verhandlung vor der Wiedergutmachungsbehörde für Ober- und Mittelfranken in Fürth. Die Brüder Ivan und Bruno Westheimer wollten Wiedergutmachung, die Stadt Rothenburg, vertreten durch ihren Rechtsrat Dr. Heinz Wirsching, verweigerte sie weiterhin aus den erwähnten Gründen. Unter Vorsitz von Oberamtsrichter Dr. Rohrsetzer verglichen sich die Parteien zu Lasten der Stadt. Das Gartengrundstück an der alten Burg und die Einnahmen in der Zeit von 1938 bis 1949 wurden den Brüdern Westheimer zurückgegeben und die Stadt musste den Westheimers die Anwaltskosten ersetzen.

Wiedergutmachungskammer erkannte 1952 auf Zwangsentzug der Häuser

Rechtzeitig meldete der Anwalt der Brüder Westheimer, Dr. Georg Wurzer aus Nürnberg, am 1. Dezember 1948 Rückerstattungsansprüche für die Häuser Herrngasse 12 (mit 190 qm Hofraum) und Kirchgasse 1 (mit 116 qm Hofraum) sowie den Leder- und Schuhmacherbedarfsartikelhandel beim Zentralmeldeamt in Bad Nauheim an. Über die Situation der Arisierung schrieb Dr. Wurzer nach der Erinnerung seiner Mandanten:

„Als der Boykott jüdischer Geschäfte immer stärker einsetzte und vor allem in der Fremdenstadt Rothenburg unter dem Einfluss des Gauleiters Streicher besonders schlimme Formen annahm, wurde der Verfolgte bereits 1937 gezwungen, das an der Hauptstraße gelegene Anwesen Kirchgasse 1 abzugeben. Nachdem man mit gewaltsamer Schließung des Geschäftes gedroht hatte, musste er auch dieses verkaufen. In der Folgezeit verstärkte sich der Druck immer mehr. Ihm blieb keine andere Wahl, als nach Veräußerung aller Anwesen nach München zu ziehen. Von dort wurde er dann am 24. Juni 1942 nach Theresienstadt verschleppt, von wo er nicht mehr zurückkehrte. Wegen des Verkaufes des Gartens an der alten Burg war außerdem ein besonderer Druck von Seiten des Stadtrates ausgeübt worden.
Die Erwerber der Grundstücke sowie des Geschäfts haben hiernach die Zwangslage des Verkäufers als verfolgten Juden in einer gegen die guten Sitten verstoßenden Weise ausgenützt und die Grundstücke bzw. die Lederhandlung zu einem Preise an sich gebracht, der im auffälligen Missverhältnis zum tatsächlichen Wert lag. Es wird daher eine schwere Entziehung im Sinne des Artikels 2 Absatz 1a und c geltend gemacht.“

Kirchgasse 1 heute

Kirchgasse 1 heute

Die Häuser unterlagen ab 1946 unter der Vermögenskontrolle der Wiedergutmachungsbehörde. Das Grundstück Kirchgasse 1 und die Lederwarenhandlung hat der Kaufmann Ludwig Weth (Galgengasse 52) erworben, das Haus Herrngasse 12 die Kaufleute Georg und Willi Unger. Schon am 4. Oktober 1946 überreichte die Stadt- und Kreissparkasse Rothenburg dem Landesamt für Vermögensverwaltung und Wiedergutmachung einen Bericht über die Bankbewegungen von Leopold Westheimer bezüglich der Verkäufe. Darin steht auch, dass die vereinbarten Verkaufspreise auf „Betreiben des damaligen Rothenburger Stadtrats“ die Summen „gedrückt“ wurden, beim Anwesen Herrngasse 12 um 900 RM. Die Stadt hatte den Kaufpreis für den Garten vom 1.000 RM für sich selbst auf 500 RM gedrückt.

Rechtsanwalt Dr. Wurzer forderte die „Rückerstattung in Natur“ (also die Häuser) mit Entschädigung für Verschlechterung der Grundstücke und Abtretung von eventuellen Kriegsschädenansprüchen, Rechnungslegung über die seit der Entziehung gezogenen Nutzungen und Herauszahlung sowie bezüglich der verkauften Lederhandlung eine Nachbezahlung des Unterschiedes zwischen dem Kaufpreis und dem angemessenen Preis.

Rückgabe der Häuser wurde gegen den Willen der Käufer angeordnet

Das Verfahren zog sich bis 1952 hin. Die Wiedergutmachungskammer für Ober- und Mittelfranken bei dem Landgericht Nürnberg-Fürth erließ am 12. Februar 1952 in Sache Rückerstattungsforderung der Brüder Westheimer gegen die Käufer von 1937 bzw. 1938 Ludwig Weth (Galgengasse), Georg, Willi und Else Unger (alle Klingengasse) einen neun Seiten langen Beschluss (Az. III WKv 146/49). Demnach wurden die Häuser Kirchgasse 1 und Herrngasse 12 an die Erben von Leopold Westheimer zurückgegeben. Ersatz- und Nebenansprüche wurden bewilligt. Ein Beschluss über den Nachzahlungsanspruch der Brüder Westheimer aus dem Verkauf der Lederwarenhandlung an Ludwig Weth sollte wegen der Schwierigkeit, den Geldwert zu ermitteln, später entschieden werden. Somit mussten die im Zuge der „Arisierung“ dem Juden entzogene Häuser wieder zurückgegeben werden.

Zur Begründung gab die Kammer unter Vorsitz von Landgerichtsdirektor Dr. Trabert und den Beisitzern Landgerichtsrat Dr. Hammer und Gerichtsassessor Nothacker an, dass während der nationalsozialistischen Herrschaft das Geschäft Westheimer immer weiter zurückging und er der laufenden Anfeindungen in Rothenburg ausgesetzt gewesen war. So verkaufte er unter Druck an Ludwig Weth am 14. Oktober 1937 sein Geschäft zusammen mit dem Anwesen Kirchgasse 1 zum Preis von insgesamt 19.500 Reichsmark. Ferner veräußerte Leopold Westheimer am 10. August 1938 sein Anwesen Herrngasse 12 an Georg und Willi Unger für 18.300 Reichsmark. Else Unger wurde aufgrund ihres Ehe- und Erbvertrags als Miteigentümerin in das Grundbuch eingetragen.

Käufer wehrten sich mit Scheinargumenten gegen die Rückerstattung

Nach dem Rückgabe.Beschluss Aufhebung der Vermögenskontrolle Auxxxxx

Nach dem Rückgabe.Beschluss Aufhebung der Vermögenskontrolle Auxxxxx

Nach Veräußerung der oben genannten Anwesen verzog Leopold Westheimer nach München. Von dort wurde er nach Theresienstadt deportiert, wo er ein halbes Jahr später starb. Das Amtsgericht München erklärte ihn mit Wirkung vom 1943 für tot. Erben waren seine Söhne Ivan und Bruno Westheimer.

In der Verhandlung beantragten Ludwig Weth und die Familie Unger Abweisung der Rückerstattungsansprüche, dass sie auf den Verkäufer Leopold Westheimer keinen Druck ausgeübt hätten und die Häuser bei Übernahme in einem schlechten Zustand gewesen seien. Der Kaufpreis des Anwesens in der Herrngasse in Höhe von 18.300 RM seien durch Übernahme einer Hypothek von 13.000 RM übernommen worden, 2.222 RM seien an das Finanzamt München abgeführt und  der Restbetrag con 3.078 RM auf das Konto Leopold Westheimers überwiesen worden.

Der Kaufpreis von 19.500 RM für das Anwesen in der Kirchgasse einschließlich des Geschäfts sei in der Form dem Verkäufer zu Gute gekommen, dass ihm 2.000 RM beim Vertragsabschluss in bar bezahlt und der Rest in Raten von 4.000 RM und weitere Raten in Höhe von 7.500 RM und 6.000 RM überwiesen worden seien.

Der  Umstand, dass die Westheimers nach den Verkäufen in Deutschland geblieben waren, zeige, so die „Ariseure“ von 1937/38, dass die Westheimers die Verkäufe ihrer Häuser in Rothenburg ohne Druck der Nationalsozialisten getätigt hätten. In der Beschluss-Begründung heißt es:

„Außerdem behaupteten die Antragsgegner (Weth, Unger), dass es der Frau Westheimer gelungen sei, den größten Teil des Vermögens in den Jahren 1938/1939 in Form von Wertgegenständen in das Ausland zu bringen.“

Westheimer konnte über sein Geld nur eingeschränkt verfügen

Ein solches Unterfangen, wie man heute weiß, war für Juden in den angegebenen Jahren so gut wie nicht möglich. – Bei dieser Sachlage kam die Kammer zur rechtlichen Würdigung, dass die Voraussetzungen der schweren Entziehungsvermutung gegeben waren. Leopold Westheimer gehörte als Jude der vom nationalsozialistischen Staat unterdrückten, entrechteten und verfolgten Personengruppe an; auch wurden die in Betracht kommenden Verträge während der nationalsozialistischen Herrschaft abgeschlossen. Wenn auch die Kaufpreise unter Berücksichtigung von Verkehrswert und Einheitswert angemessen waren, so sei in beiden Fällen nicht erwiesen, wie viel von dem Kaufgeld dem Verkäufer überwiesen wurde. Leopold Westheimer hatte über seine Konten bei der Bayerischen Hypotheken- und Wechselbank in München sowie beim Postscheckamt kein unbeschränktes Verfügungsrecht.

„Wohl waren die Konten, was die Überweisungen anfangs 1938 anlangt, noch nicht gesperrt. Tatsächlich aber war die Verfügungsmöglichkeit der Juden über ihre Bankguthaben zu dieser Zeit bereits weitgehend der Überwachung durch Parteidienststellen und staatliche Behörden ausgesetzt. Aufgrund des Gesetzes über die Anmeldung des Vermögens von Juden vom 26. April 1938 (musste) jedes einen Betrag von 5.000 RM übersteigende jüdische Vermögen angemeldet und jede Erhöhung oder Verminderung angezeigt werden. Die Tatsache, dass Leopold Westheimer jeden Monat von seinem Konto 200 RM abheben durfte, reichte der Kammer nicht als Nachweis aus, dass Westheimer über die überwiesenen Kaufsummen verfügen konnte.“

Verfahren endgültig erst 1958 abgeschlossen

In Anbetracht noch weiterer Würdigungen kam die Kammer zu dem Schluss, dass Ludwig Weth und die Familie Unger die Anwesen an die Erben Westheimer ohne Wenn und Aber zurückzuerstatten hatten. Endgültig wurde die Rückerstattung mit allen noch zu ermitteln gewesenen Erstattungssummen offensichtlich erst 1958 abgeschlossen. Dafür spricht ein Schreiben des Rechtsanwalts Dr. Georg Wurzer vom 11. März 1958 an Rothenburgs Oberbürgermeister Dr. Erich Lauterbach, in dem er ihn informiert, dass Bruno Westheimer nach Abschluss des Verfahrens wieder in die Vereinigten Staaten zurückgekehrt sei.

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Quellen: Grundbuchauszug Rothenburg ob der Tauber, Band 109, Blatt 4209, Band 86, Blatt 3584. – Staatsarchiv Nürnberg, Bestand BLVW, ASt. Nürnberg.
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