Wiedergutmachung (5): Jüdische Familie Mann durch die Partei mit Gewalt zum Verkauf der Vieh- und Pferdehandlung genötigt – Leonhard Assel übernahm 1938 das Anwesen

Von Wolf Stegemann

Einer der schwersten Zwangsentziehungen jüdischen Eigentums in Rothenburg war der Fall der jüdischen Vieh- und Pferdehandlung Gebr. Mann in der Adam-Hörber-Straße 23. Leonhard Assel, ausgewiesener Nationalsozialist und seit 1931 in der SA, übernahm 1938 das jüdische Anwesen. Mit Gewalttaten gegen die Familie Mann leitete die SA für ihr Mitglied Assel die Zwangsübernahme vor. Bei dem Anwesen handelte es sich um ein Wohnhaus mit Scheune und Stallungen, einer Autohalle, einem Garten und einem Hofraum.

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Justin Mann (r. vorne) mit Lina Mann und Martha Mann (dahinter 2. v. l.) 1956 in Rothenburg

 

Schon 1933 mit Gefängnis und Strafanzeigen verfolgt

Die Gebrüder Theodor und Josef Mann besaßen den Viehhandel seit 1899. Wenige Tage nach dem Ermächtigungsgesetz vom 24. März 1933 verhafteten SA-Leute aus Rothenburg die beiden Geschäftsleute Theodor und Josef Mann und deren Söhne. Die Männer mussten vier Wochen lang im Rothenburger Gefängnis verbringen. Die Ehefrau von Theodor Mann, Klara und ihre Tochter Dina Gretchen wurden in ihrem Haus drei Wochen lang von SA-Leuten belagert. Am 17. April 1933 nahm sich Klara Mann das Leben. Ihr Mann erlitt einen psychischen Zusammenbruch und wurde in die Nervenheilanstalt Ansbach eingeliefert. Schon im April 1933 konnten die Kredite des Unternehmens nicht mehr getilgt werden. Das Geschäft wurde fortan massiv boykottiert und diffamiert, und erholte sich nicht wieder. Ein Mitglied der Familie, Dr. Fritz (früher Siegfried) Mann, löste von seinem Vermögen die Hypotheken der Bank ab, um in einem Insolvenzvergleich die Gläubiger bedienen zu können. Das genügte der NSDAP, den Rothenburger beteiligten Ämtern und dem Finanzamt nicht. Die Geschäftsbücher wurden beschlagnahmt und geprüft, immer wieder neue Strafanzeigen beim Landgericht Ansbach wegen Wucher und Betrugs gestellt. Erst als der amtliche Buchprüfer Dr. Hermann in Nürnberg festgestellt hatte, dass die Bücher entgegen anders gelauteten Berichten der Rothenburger Polizei ordentlich geführt worden waren, wurde die Familie 1937 vom Landgericht Ansbach außer Verfolgung gestellt.

„Jetzt haben wir die Juden mürbe gemacht, jetzt könnt ihr das Haus haben“

Wiedergutmachung-5-Mann-GRabstein-Grab Mann-1Babette Baumann, geborene Hörber, wohnte in der Adam-Hörber-Straße 31, also in unmittelbarer Nachbarschaft der Manns; sie war jahrelang Hausangestellte bei Manns. Sie gab 1945 beim US-amerikanischen Militärgouverneur von Rothenburg zu Protokoll, was zwischen 1933 und der Vertreibung der Familie Mann 1938 alles geschah. Zu den Gewalttätigkeiten von 1938 sagte sie (Auszug):

„Ende Oktober 1938 (29. Oktober) gegen halb zwölf nachts kann wieder ein Trupp der Nazi anmarschiert mit dem üblichen Gebrüll, Juden raus, Juda verrecke und sonstiges, drangen ins Haus ein, und zwar im Haus waren dann Kreisleiter Steinacker. Hidde, Stadtgärtner Dänzner und Haberkorn beschimpften Theodor Mann, Josef und Julius Mann und zwangen sie zum Hausverkauf mit den Worten: das Haus bekommt kein anderer als Leonhard Assel. Die schleppten dann die Herren auf die Polizei, diese ließ aber die Herren wieder heim nach einer Stunde. Julius haben die Nazis als Geisel im Gefängnis (behalten), bis das Haus verbrieft war. Gegen 4 Uhr morgens kam dann Kreisleiter Steinacker wieder mit seinem Gefolge mit dem Bemerken, das Haus bekomme nur Leonhard Assel und es müsse sofort zugeschrieben werden, denn bis abends hätten sie (die Manns) die Stadt zu verlassen!
Gegen 8 Uhr wurde dann das Anwesen beim Notariat Rothenburg o. Tbr. (Leonhard Assel)  zugeschrieben. Theodor Mann verließ dann gegen Mittag die Stadt, während Josef Mann und Julius Mann, der erst abends um 7 Uhr aus dem Gefängnis entlassen wurde, noch abends die Stadt verließen. … Für die (finanzielle Abwicklung über die Hypotheken- und Wechselbank München) wurde der Treuhänder Heinrich Löffler aufgestellt. Soviel mir bekannt war, hat dann jeder von den Herren (Mann) zum Lebensunterhalt einen Betrag von 200 Mark erhalten.“

Eine weitere Zeugin, Lisette Decker, war als Hausangestellte bei der Familie Mann und in jener Nacht im Hause Mann anwesend. Sie sagte aus, dass die Rothenburger Nazis vor dem Haus gebrüllt hatten: „Judensau, geh raus, macht auf, ihr Bolschewisten, der Bauch gehört euch aufgeschlitzt!“ Ihre Darstellung über den Verlauf des gewalttätigen Eindringens und der Nötigung zum Verkauf deckte sich mit den übrigen Zeugenaussagen. Sie erinnerte sich noch, ein Gespräch zwischen Steinacker und Assel in jener Nacht 1938 gehört zu haben, in dem Steinacker zu Assel gesagt hatte: „So, jetzt haben wir die Juden mürbe gemacht, jetzt könnt ihr das Haus haben!“

„Herrn Josef Mann standen die Tränen in den Augen!“

Auch wurde Hans Schmidt aus der Zierleinstraße 7 befragt. Er war Angestellter in der Notariatsstelle Rothenburg, in der die Verkäufe jüdischen Besitzes beurkundet wurden. Er erinnerte sich am 4. März 1946 an den Fall der Gebrüder Mann:

„Die Beurkundung des Vertrages erfolgte vor dem Notar Dr. Bühler aus Dinkelsbühl, der Vertreter des Notars Jötze in Rothenburg war. Meines Wissens erschienen die Beteiligten vormittags etwa um 8 Uhr im Warteraum des Notarbüros. Als ich den Warteraum betrat, war Herr Josef Mann dort; ich war mit Herrn Josef Mann seit Jahren vordem sehr gut bekannt und in manchen Dingen sein Vertrauter; auch in den Jahren 1933? war dies noch der Fall, was Frau Babette Baumann bezeugen kann. Herr Josef Mann sagte damals etwa folgendes zu mir: ,Herr Schmidt, so geht es mir jetzt, ich muss verkaufen, der Kreisleiter will es.’ Herrn Josef Mann standen die Tränen in den Augen. Ich sagte zu Herrn Mann tröstende Worte. Dass das Zustandekommen des Anwesenverkaufs unter dem Druck der damaligen Kreisleitung (verantwortlicher Kreisleiter Steinacker) zustande kam, ist mir nicht unbekannt. Der Kaufpreis, der in dem Vertrag angegeben wurde, erschien mir niedrig. Ich hatte im Übrigen während  der Beurkundung des Vertrages, wobei ich allerdings nicht immer zugegen war, den Eindruck, dass sich der Käufer Assel den Verkäufern gegenüber nicht unkorrekt benahm.“

Angebliches freundliches Einvernehmen beim Kauf war unglaubhaft

1946, als die Zeugin Lisette Decker zwischen Manns und Assel eine gütliche Vereinbarung der Rückgabe vereinbaren wollte, wies sie Leonhard Assel zurück und erklärte der Zeugin, dass er nicht daran denke, etwas zurückzugeben, da er das Haus richtig gekauft habe. Gegenüber dem Landesamt für Vermögensverwaltung und Wiedergutmachung in Rothenburg stellt Leonhard Assel in seinem Schreiben vom 20. Februar 1947 die damalige Situation 1938 erheblich anders dar, nämlich im freundlichen Einvernehmen mit Joseph Mann (Auszug):

„Im Laufe des Jahres 1938 erklärte mir Herr Joseph Mann, dass ich sein Anwesen käuflich erwerben könnte. Da ich zur selben Zeit ein solches zu kaufen gedachte, wurde laut gegenseitiger, gütlicher Abmachung der Kaufpreis mit 30.000 RM verbrieft und mit 3.000 Reichsmark in bar in dessen Wohnung abgeschlossen. … Herr Joseph Mann bat mich vor seiner Abreise, seinen Sohn Julius aus dem hiesigen Gefängnis frei zu bekommen, was mir nach mehrmaligen vergeblichen Versuchen doch gelang. Herr Julius Mann ist am gleichen Tage mit der Bahn abgereist, die Herren Theodor und Joseph Mann habe ich auf ihren Wunsch persönlich mit meinem Auto samt Gepäck zu Bekannten nach Ansbach gefahren. Während der Fahrt unterhielten wir uns und ich betonte gleichfalls, dass, falls die Zeiten wieder anders würden, sie ihr Anwesen genauso zurück haben können, wie ich es gekauft habe, denn ich besitze ja keine Kinder.“

Diesen Ausführungen mochte sich die Wiedergutmachungskammer nicht anschließen. Nach dem Krieg meldeten die Erben der von den Nazis ermordeten und mit 8. Mai 1945 für tot erklärten Joseph und Theodor Mann Rückerstattungsansprüche an. Die Wiedergutmachungskammer für Ober- und Mittelfranken bei dem Landgericht Nürnberg-Fürth verhandelte darüber mündlich am 21. September 1951.

Auch der ehemalige Kreisleiter Steinacker wurde vernommen

Kreisleiter Karl Steinacker

Kreisleiter Karl Steinacker

Erben und Antragsteller in dem Verfahren waren Dr. Frederick (Fritz, früher Siegfried) Mann aus London, Dina Delpeint, geb. Mann, aus Paris, Norbert Mann aus Allentown, New Jersey/USA und Justin Mann aus Almond, Pennsylvania/USA, die sich von den Rechtsanwälten Dr. Bayer I und II aus Ansbach vertreten ließen. Antragsgegner waren Leonhard Assel in der Adam-Hörber-Straße 23 und dessen Ehefrau Anna Assel, die von Rechtsanwalt Dr. F. Zilcher aus Nürnberg vertreten waren. Am 3. Juli fand vor der Wiedergutmachungsbehörde eine mündliche Verhandlung statt, bei der als Zeugen auch der frühere Kreisleiter Steinacker, der frühere NSDAP-Funktionär Richard Hidde sowie der frühere SA-Führer Wilhelm Haberkorn gehört wurde, die 1938 mit anderen das Mann’sche Anwesen gewalttätig besetzten und die Inhaber zum Verkauf nötigten. Der ehemalige Kreisleiter Karl Steinacker mimte bei der mündlichen Anhörung den Unschuldigen. Dazu die spätere Würdigung der Kammer:

„Es mag vielleicht eine Erinnerungsschwäche des früheren Kreisleiters Steinacker sein, wenn er glaubt, dass er bezüglich des Interessenten keinen Einfluss genommen habe, ob Assel das Haus bekommt oder nicht.“

Zum Verkauf des Anwesens und zur sofortigen Abreise gezwungen

Gewertet wurde auch eine Erklärung von Norbert Mann, die er am 11. Mai 1951 vor der Richterin Mary Y. Buts in Allentown/Pennsylvania abgab. Darin beschreibt er das gewaltsame Eindringen und die Nötigung durch den Kreisleiter Karl Steinacker (Auszug):

Die eingedrungenen Nazis sagten zu meinem Vater: „Sie müssen das Haus bis 7 Uhr morgens verkauft haben oder ihr Sohn Julius kommt sofort nach Dachau.“ Mein Vater sagte, wie kann ich in der Nacht mein Haus verkaufen, aber die Nazis sagten: „Sie können. Haben sie einen Käufer?“ Mein Vater sagte: „Ein Händler aus Neustadt.“ Aber Steinacker sagte: „Nein, der bekommt es nicht. Haben sie jemand anders?“ Mein Vater sagte: „Assel war vor einigen Tagen hier“, worauf Steinacker sofort sagte: „Der bekommt es, wie viel wollen sie haben?“ Mein Vater sagte: „Assel hat 50.000 Reichsmark geboten“, aber Steinacker sagte: „Das ist zuviel. Die Hälfte ist genug!“ Assel war wirklich 2 Tage vorher bei uns und hat 50.000 Mark geboten, aber mein Vater sagte ihm, dass er das Haus nicht verkaufen will. Die Nazis brachten dann Assel in unser Haus und die Nazis zwangen meinen Vater zu verkaufen. Da der Rothenburger Notar nicht daheim war, haben die Nazis sogar einen Notar von auswärts geholt. Mein Vater, Onkel und Bruder mussten unterschreiben, dass sie sofort Rothenburg verlassen und nie mehr zurückkehren würden.

Die Manns mussten alles zurücklassen, auch Kleidung und Wäsche

Da sich die Parteien in der mündlichen Verhandlung gütlich nicht einigten, wurde das Verfahren an die Kammer überwiesen, die am 18. Juli 1952 einen Beschluss fasste. Demnach handelte es sich in diesem Fall um eine „schwere Entziehung“, die nach den Gesichtspunkten der strengen Haftung abgerechnet werde musste. Die Kammer stellte auch fest, dass neben dem Grundbesitz und daraufstehenden Häusern der Familie Mann 1938 auch alle Einrichtungsgegenstände von Leonhard Assel weggenommen wurden wie Möbel. Kleidungsstücke und Wäsche. Die Ermittlungen der Kammer bestätigten die gewaltsame Abpressung durch Rothenburger Nationalsozialisten, wie sie die Zeuginnen Babette Baumann und Lisette Decker beschrieben hatten.

„Von dem Erlös des gesamten Anwesens in Höhe von 33.000 RM hätten sie (die Manns), abgesehen von der Wegfertigung einer Hypothek von 13.500 Reichsmark und 3.000 RM in bar für das Inventar, nichts zur freien Verfügung erhalten.“

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Erklärung Leonhard Assels über sein Vermögen 1947 (Ausriss)

Assel musste das Haus an die Mann-Erben zurückgeben und räumen

Die Wiedergutmachungskammer unter Vorsitz von Landgerichtsdirektor Bischoff und den beisitzenden Amtsgerichtsräten Dr. Zernetschky und Dr. Klier würdigte in seinem Rückgabebeschluss auch die besonderen Verhältnisse in Rothenburg:

„Es ist gerichtsbekannt, dass (den Juden) die kleinen Städte in Mittelfranken und zwar insbesondere auch in Rothenburg … nach 1933 immer größere Schwierigkeiten in geschäftlicher Hinsicht gemacht wurden. So wurde den Juden Handel immer mehr erschwert und das Geschäft der Verfolgten kam allmählich zum Erliegen. Da sie sich in Rothenburg nicht mehr halten konnten, nachdem auch diese Stadt nach Weisungen der Partei judenfrei zu machen war, blieb ihnen gar nichts anderes übrig, als ihr Anwesen zu verkaufen. Ohne Herrschaft des Nationalsozialismus hätten sie es nicht getan. … Es kommt daher in dem vorliegenden Fall gar nicht darauf an, die Frage zu prüfen, ob ein angemessener Kaufpreis zur freien Verfügung der Verfolgten gelangt ist. … Die Antragsgegner (Assel) als derzeitige Inhaber der Eigentümerstellung haben an die Antragsteller als Rechtsnachfolger der Verfolgten das Anwesen zurückzugeben und zu räumen.“

Dem entspricht auch ein Rundschreiben vom April 1938, das der Rothenburger Bürgermeister Dr. Friedrich Schmidt an alle Rothenburger Geschäftsleute verschickt hat. Darin werden sie aufgefordert, keine Geschäftsbeziehungen mit Juden zu unterhalten und insbesondere weder von Juden kaufen noch an sie zu verkaufen. Als der Bürgermeister dies am 25. Mai 1938 im Stadtrat verkündete, meldete sich Stadtrat Layer zu Wort und wies darauf hin, dass es wohl auch angebracht sei, dass städtische Beamte nicht mehr bei Juden wohnen. Er führte als Beispiel den Fall des städtischen Polizeihauptwachtmeisters Hörber an. Der Bürgermeister erklärte hierzu, dass im Bürgermeisterhaus eine Wohnung frei geworden sei, die Hörber sofort beziehen könne. Dieser Vorgang zeigte wieder einmal, wie stark auch die Stadtverwaltung an der Verfolgung der jüdischen Einwohner Rothenburgs beteiligt war.

Dieser Beschluss der Wiedergutmachungskammer war nach Verkündung am 18. Juli 1952 vorläufig vollstreckbar. Über die weiteren Ansprüche der Parteien wurde später entschieden. Einer der Erben, Justin Mann, hielt sich in der Zeit dieses Beschlusses Ende 1952 bis zum 12. Januar 1953 in Rothenburg auf.

  • Theodor Mann, geboren 1865, starb 1942 an unbekanntem Ort, vermutlich in einem Konzentrationslager, ebenso sein Bruder Josef Mann, geboren 1869. 1938 verzogen die Brüder nach München. Im März 1942 wurden sie dort in ein jüdisches Barackenlager in der Knorrstraße 148 und von dort am 21. Juni 1942 nach Theresienstadt verbracht. Im September kamen sie nach Treblinka, wo sich ihre Spur verliert. Sie wurden mit 8. Mai 1945 für tot erklärt. – Klara Mann, geboren 1875, schied am 17. April 1933 in Rothenburg freiwillig aus dem Leben. Die Kinder hießen Joseph, Theodor, Norbert, Justin, Dina Gretchen. Sie konnten entkommen.
  • Leonhard Assel, Obst-, Gemüse-, Vieh- und Pferdehändler (Hafengasse 9) stand in Konkurrenz zur Vieh- und Pferdehandlung Gebrüder Mann. Seit 1. Mai 1933 gehörte er der NSDAP, der Deutschen Arbeitsfront und der Nationalsozialistischen Volkswohlfahrt an. Bei der Entnazifizierung wurde er 1946 in die Gruppe IV als Mitläufer eingestuft und musste als Sühneleistung 2.000 RM zzgl. 1.563 RM Verfahrenskosten bezahlen.

Anmerkung: Die Mannstraße in Rothenburg, welche die Obere Bahnhofstraße (vor September 2015 noch Ludwig-Siebert-Straße) mit dem Hornburgweg verbindet, ist nicht der jüdischen Familie Mann gewidmet, sondern dem Rechtskundigen Bürgermeister der Stadt Karl Mann (1886-1907).

Siehe auch den dieses Thema vertiefende Artikel:
„Brutale Rothenburger SA-Männer überfielen in der Nacht zum 27. März 1933 die jüdische Familie Mann in ihrem Haus. Es wurde geschlagen und geschossen. Das jetzt entdeckte Polizeiprotokoll gibt detailliert Auskunft“
sowie die weiteren zur Wiedergutmachung (1) bis (4) und (6) bis (9) in dieser Dokumentation.

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Quellen: Staatsarchiv Nürnberg, Bestand BLVW, ASt. Nürnberg, Nr. 339. – Stadtarchiv Rothenburg, Ratsprotokolle 1938.

 

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