Paul Nerreter: Nachkriegs-Landrat in Rothenburg und danach Staatssekretär im Bayerischen Innenministerium. Sein Credo: „Errichtung einer gerechten Ordnung“

Von Wolf Stegemann

Er war kein bequemer CSU-Politiker sondern ein mutiger, auch hochrangiger und stellte sich häufig quer, Nun ja, möchte man jetzt sagen, er war halt ein Franke! Der 1905 in Nürnberg geborene Jurist war aber auch, bevor er Staatssekretär im bayerischen Innenministerium wurde, 1946 Landrat in Uffenheim, dann Stadtrat und Kreisrat sowie stellvertretender Landrat in Feuchtwangen und ab 1. Mai 1949 Landrat in Rothenburg ob der Tauber. Er blieb es bis Ende 1950. Im Januar 1951 wurde Dr. Paul Nerreter vom bayerischen Landtag als Vertreter der CSU in die nach den Wahlen von Ende November 1950 umgebildete Regierung Ehard gewählt, in welcher er in das Amt des Staatssekretärs im Ministerium des Innern berufen wurde.

Landrat in Uffenheim, Stadtrat in Feuchtwangen und dann in Rothenburg

Paul Nerreter

Paul Nerreter

Paul Nerreter absolvierte in Nürnberg das humanistische Melanchthon-Gymnasium und studierte ab 1923 an den Universitäten München und Erlangen Jura. 1924 wurde er Mitglied in der Burschenschaft Corps Isaria und wechselte als Inaktiver an die Friedrich-Alexander-Universität. Das Studium beendete er 1927 mit dem Ersten und 1930 mit dem Zweiten juristischen Staatsexamen sowie mit der Promotion zum Thema „Die Haftung des Besitzers bei der Eigentumsklage nach bürgerlichem Recht“. Danach ließ er sich als Fachanwalt für Patentrecht, Warenzeichenrecht und Wettbewerbsrecht in Nürnberg nieder. Daneben war er Synodaler der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern und Mitglied des Landessynodalausschusses und Vorsitzender des Rechtsausschusses der Synode. Zudem engagierte sich Paul Nerreter im Evangelischen Hilfswerk. 1937 wurde er zum Heeresdienst eingezogen und nahm bis 1945 am Weltkrieg teil.

In Rothenburg: Reform der Verwaltung und Flüchtlingsfragen

Danach ließ er sich als Anwalt in Nürnberg nieder. Dort erreichte ihn von evangelischen Kirchenkreisen der Auftrag, die Gründung der CSU vorzubereiten, die dann durch ihn vollzogen wurde. Nerreter fand Gefallen an der Verwaltungspolitik: Landrat in Uffenheim, stellvertretender in Feuchtwangen und ab 1949 Landrat in Rothenburg. Die Aufgaben, denen er sich 1949 stellen musste, wurden in seiner Amtszeit größtenteils gelöst – die Notjahre gingen über in Aufbruchjahre. Vornehmlich musste sich Nerreter um die Vereinfachung der Verwaltung kümmern, um die Forcierung des Schillingsfürster Krankenhaus-Neubaus und der Integration der Flüchtlinge sowie um die Flüchtlingssiedlungen. Der Rothenburger Kreistag bedauerte den Weggang des Verwaltungsfachmanns, der vor Ablauf seiner Amtsperiode den Ruf ins Innenministerium nach München bekam. Bürgermeister Pflaume aus Schillingsfürst übernahm als Stellvertreter bis zur Wahl des neuen Landrats die Geschäfte.

Staatssekretär Paul Nerreter sollte 1953 Bundesjustizminister werden

Von Januar 1951 bis Dezember 1954 amtierte er als Staatssekretär im bayerischen Staatsministerium des Innern in der von Ministerpräsident Hans Ehard geführten Regierung. Eigentlich sollte der ehemalige Rothenburger Landrat und amtierende bayerische Innenstaatssekretär Paul Nerreter im Oktober 1953 Bundesjustizminister werden, zu dem der Regierungs- und CSU-Chef Dr. Ehard ihn dem Bundeskanzler Adenauer vorschlug und die Vorzüge Nerreters herausstellte und beispielsweise auf die Tatsache verwies, dass mit Nerreters Ernennung den Forderungen der evangelischen Wähler ganz besonders Rechnung getragen werde, da Nerreter vor seiner Ernennung zum Präses der Landessynode stehe. Ohne aber auf dieses personalpolitische Anliegen Dr. Ehards einzugehen, erklärte der Kanzler in seinem postwendenden Antworttelegramm ohne rechten Zusammenhang, die Sorge des bayerischen Regierungschefs um die föderalistischen Belange sei unbegründet. Nerreter blieb Staatssekretär in München. Für Nerreter holte Adenauer 1953 den Staatssekretärs-Kollegen Nerreters im bayerischen Innenministerium Theodor Oberländer als Vertriebenenminister nach Bonn. – Oberländer war auch evangelisch, war aber auch ein ausgewiesener Nationalsozialist und propagierte als Bundesminister die Grenzen Deutschlands von 1937. –

Ohne seine politischen Ämter aufzugeben, ließ Nerreter sich ab 1955 als Rechtsanwalt in München nieder. Von 1954 bis Ende 1958 war er Mitglied des Landtags und arbeitete in den Ausschüssen für Verfassungs- und Rechtsfragen, für Sicherheitsfragen und im Unterausschuss Verfassungsrecht und Friedensrichtergesetz. Sein Stimmkreis war der Stadt- und Landkreis Rothenburg ob der Tauber. 1959 erhielt er den Bayerischen Verdienstorden, über den er zwei Jahre zuvor, als die Auszeichnung eingeführt wurde, die  Prognose wagte: „Es wird ein Vereinsabzeichen für Politiker werden.“ Da hatte er nicht ganz Unrecht. Wer die Nachrichten darüber in den Zeitungen verfolgt, wird feststellen, dass seit nunmehr fast 60 Jahren den Verleihern immer wieder vorgeworfen wird, den Verdienstorden bevorzugt Spezln und Parteifreunden anzuhängen. Besonders Franz-Josef Strauß soll sich so gerne mit dem Orden bei Geschäftspartnern bedankt haben. In der Stoiber-Ära kommen dagegen immer mehr Fernsehstars und Showsternchen zu der Ehre, wie der SPIEGEL 2007 berichtete. – Dr. jur. Paul Nerreter starb 1981 in Erlangen.

Ausriss der Ausgabe mit dem Artikel Nerreters über

Ausriss der Ausgabe mit dem Artikel Nerreters über Staatsgerechtigkeit

„Gerechtigkeit erfüllt ein Volk“

Ganz gleich, welches Amt er ausübte, Paul Nerreter achtete stets darauf, gerecht zu denken und zu handeln. Das entsprang seinem religiösen Ethos. Er veröffentlichte im November 1954 als amtierender Staatssekretär seine Gedanken zum Thema Gerechtigkeit, die er in der Sondernummer zur bayerischen Landtagswahl am 28. November 1954 „Evangelische Verantwortung. Politische Briefe des evangelischen Arbeitskreises der Christlich-Demokratischen / Christlich-Sozialen Union“ veröffentlichte. Zu den Herausgebern gehörte u. a. der Präsident des Deutschen Bundestages und Oberkirchenrat D. Dr. Hermann Ehlers. Seine Gedanken formulierte Nerreter unter dem Titel „Gerechtigkeit erfüllt ein Volk“ neun Jahre nach der NS-Zeit, in der weder der Staat noch seine Beamten, weder die Politiker noch die Gerichte und Polizei in Gerechtigkeit agierten, ein wichtiger Aspekt für den Aufbau der Bundesrepublik und die heutige Reflektion.

„Wer dem Staate dient – sei es als Politiker oder als Beamter –, kann diesen Dienst nur recht tun, wenn er sich stets die Aufgabe vor Augen hält, die dem Staate gesetzt ist. Das Zusammenleben von Menschen kann sich nur in einer Ord­nung vollziehen, und zwar nicht in einer willkürlich geschaffenen, sondern in einer gerechten Ordnung. Diese aufzurichten und zu gewährleisten, muss das ober­ste Ziel aller politischen Bestrebungen sein.
Da
ss der Staat hierbei in erster Linie für eine intakte Zivil- und Strafrechts­pflege zu sorgen hat,  ist selbstverständlich. Dem Gebot der Gerechtigkeit ist jedoch auch die gesamte Verwaltungstätigkeit des Staates unterworfen, wofür die Verwaltungsgerichte eine Garantie bieten. Dem Gesetzgeber selbst aber obliegt die Pflicht, richtiges Recht zu setzen, worüber nach unseren Verfassungen die Verfassungsgerichte zu wachen haben.
Gerechtigkeit kann sich nicht damit begnügen, geschehenes Unrecht zu beseitigen
und zu sühnen. Sie verlangt darüber hinaus, dass drohendes Unrecht bereits vor­beugend verhindert wird. So gehört eine gerechte Handhabung des Polizeiwesens zu den Merkmalen eines rechten Staates, Es darf nicht geschehen, dass die Frei­heit von Staatsbürgern durch den Terror einzelner Gruppen beeinträchtigt wird. Vielmehr muss jedermann im Staate die Gewissheit haben, sein friedliches Tage­werk ohne Bedrängnis und Furcht verrichten zu können.

Gerechtigkeit muss beim Aufbau aller öffentlichen Einrichtungen oberste Richt­schnur bleiben. Sie muss auch unser Wirtschafts- und Sozialleben durchdringen: Beim Finanzausgleich zwischen Bund, Ländern, Gemeindeverbänden und Gemeinden müssen die Steuerquellen gerecht verteilt werden; es darf keine Bevorzugungen und Benachteiligungen geben. Im Widerstreit der Gruppeninteressen und der Interessentengruppen kann nur dann ein dauerhafter Ausgleich gefunden werden, wenn die, die dazu berufen sind, um ihre Verantwortung für eine gerechte Preis- und Lohngestaltung wissen. Der Grundsatz der Gerechtigkeit gilt nicht zuletzt auch für die Handhabung der sozialen Fürsorge.
Weiterhin verlangen Kulturpolitik und Schulwesen nach einer gerechte
n Ausge­staltung. Es sollen Friede und Eintracht unter den Konfessionen herrschen, dies aber ist nur möglich, wenn jedem Bekenntnis Lebensrecht zuteil wird.

Wie die Gerechtigkeit die Grundlage des Staates bildet, so hat sie auch das Fundament der Völkergemeinschaft darzustellen. Es muss also Vorsorge getroffen werden, dass sich auch im Verhältnis der Staaten untereinander nicht die Gewalt an die Stelle des Rechtes setzt. Die Obrigkeit eines Staates handelt somit aus christlicher Verpflichtung, wenn sie ausreichende Vorkehrungen trifft, dass die Bürger dieses Staates nicht durch Überfall von außen her ihrer Freiheit verlu­stig gehen.
Bei diesen Betrachtungen soll indessen nicht verkannt werden, da
ss die Gerech­tigkeit zwar ein äußerst wichtiges Prinzip menschlichen Zusammenlebens, mit­nichten aber das einzige hierfür ist. Über der Welt des Gesetzes steht die Welt des Evangeliums. So handelt der Staat auch richtig, wenn er der Liebestä­tigkeit der christlichen Kirchen – vor allem in der Sorge für die Kranken, die Alten, die Hilfsbedürftigen aller Art und nicht zuletzt für unsere Jugend – Raum gibt, sie schützt und fördert. Denn die Liebe ist des Gesetzes Erfüllung.“

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Quellen: „Fränkischer Anzeiger“ vom 4. Januar 1951. – „Der Spiegel“ vom 28. Januar und 28. Oktober 1953,. – „Evangelische Verantwortung“ vom 28. November 1954.

 

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