W. St. – In seiner Funktion als bayerischer Staatskommissar für rassisch, religiös und politisch Verfolgte – und somit auch für die Wiedergutmachung– war Philipp Auerbach nachweislich unmittelbarer nach dem Krieg zweimal in Rothenburg ob der Tauber. Wann genau dies war, ist hier nicht bekannt. Doch aus allgemeinem Schriftverkehr gehen die beiden Besuche Dr. Philipp Auerbachs hervor. Den Rothenburger Landrat Zimmermann und den Oberbürgermeister Hörner erreichte ein am 28. Februar 1947 verfasstes Schreiben, in dem Philipp Auerbach als Staatskommissar für rassisch, religiös und politisch Verfolgte auf den wieder anwachsenden Antisemitismus in Bayern aufmerksam machte. Seine Dienststelle war dem bayerischen Innenministerium zugeordnet.
„Die antisemitische Propaganda, die sich in großem Umfang in Bayern bemerkbar macht, muss uns Gelegenheit geben, jede Möglichkeit des Angriffes von den mir anvertrauen Personenkreisen abzuwenden.
Beseelt von dem Gedanken, dass nur eine saubere und korrekte Geschäftsführung bei dem von mir betreuten Personenkreise alle Angriffe beseitigen kann, bitte ich Sie, ihren unterstellen Behörden davon Kenntnis zu geben, dass das Staatskommissariat bei allen Befürwortungen, die für irgendwelche Neuzulassungen, Weiterbelassungen etc. gegeben werden, zuständig ist. … Es wäre empfehlenswert, wenn eine Anweisung erginge, dass alle Anträge rassisch, religiös und politisch Verfolgter den Prüfungs- und Befürwortungsvermerk des Staatskommissariats tragen müssen. Diese Befürwortungen sind nur gültig, wenn sie vom Staatskommissar, seinem Stellvertreter oder einem Abteilungsleiter unterschrieben und mit Dienstsiegel versehen sind. Ich werde im Falle, dass mir irgendwelche Missstände seitens Ihrer Behörden über Personen, die zu dem von mir betreuten Personenkreis gehören, bekannt werden, in eine erneute Überprüfung über die Geschäftsführung etc. eintreten und dem Innenministerium einen Bericht erstatten.
Ich stelle anheim, ihre kommunalen Dienststellen anzuweisen, mir jeden Fall in dem Sie ein Eingreifen meiner Dienststelle für erforderlich halten, zu melden.
Mit vorzüglicher Hochachtung
Ihr ergebener gez. Dr. Philipp Auerbach, Staatskommissar“
Gründer des ersten jüdischen Landesverbandes
Der 1906 in Hamburg geborene jüdische KZ-Überlebende Philipp Auerbach war 1945 Gründer des ersten jüdischen Landesverbandes und Mitglied des ersten Direktoriums des Zentralrats der Juden in Deutschland. Ihm wurde 1951 ein politisch inszenierter Prozess wegen Veruntreuung und Betrug gemacht. In der Nacht nach der Urteilsverkündung brachte sich Auerbach um. Da war er gerade 45 Jahre alt. 1945 setzte ihn die Britische Militärregierung in Düsseldorf als Oberregierungsrat in der Abteilung „Fürsorge für politisch, religiös und rassisch Verfolgte“ ein. Zudem übertrug der Regierungspräsident ihm die Aufgabe, die Vergangenheit von ehemaligen Nationalsozialisten aufzudecken und ein „politisches Referat“ aufzubauen. Danach, im Oktober 1946, wurde Auerbach bei der bayerischen Staatsregierung Staatskommissar für rassisch, religiös und politisch Verfolgte.
Philipp Auerbach – der rechte Mann am rechten Platz
Die Historikerin Elke Fröhlich beurteilt Auerbach trotz seiner später aufgedeckten Verfehlungen als den „rechten Mann am rechten Platz“, der ungewöhnliche Fähigkeiten zur Lösung seiner Aufgabe hatte. Auerbach war allgemein für die Wiedergutmachung für ehemalige Verfolgte des NS-Regimes zuständig. Sein Aufgabenspektrum war umfassend. Er kümmerte sich um juristischen Rat, Umzüge, Wiedereingliederung in die Wirtschaft, Entschädigungszahlungen und Rückerstattungen. Außerdem half Auerbach auch bei der Entnazifizierung, indem er zu Verhaftungen von ehemaligen Nationalsozialisten beitrug. Er half über 80.000 Displaced Persons (DPs) bei der Auswanderung. Auerbach wirkte auch beim Einführen von Gesetzen wie dem Bundesentschädigungsgesetz mit. Natürlich war Philipp Auerbach auch äußerst ehrgeizig und eigenmächtig. Sein Ziel war es, alle Verfolgten zu rehabilitieren. Dabei missachtete er zuweilen Vorschriften jeder Art und die Bürokratie. Sein Verwaltungsstil hatte einen Zug ins Chaotische. Sein Nachfolger Karl Heßdörfer beschrieb ihn als „cholerisches Temperament, als ‚Mann mit Eigenschaften‘: machtgierig, narzisstisch, selbstherrlich, aber auch hilfsbereit, gutmütig und selbstlos. Da er oft seine Kompetenz- und Zuständigkeitsbereiche überschritt, polarisiert er und machte sich dadurch zahlreiche Gegner.
Bayerische Politiker wollten Auerbach offensichtlich los werden
Nachdem die meisten Displaced Persons ausgewandert waren, wurde Auerbach nicht mehr gebraucht. Es gab andere Prioritäten: Bekämpfung des Kommunismus und Wiederaufbau. Die amerikanische Militärregierung und der bayerische Justizminister Josef Müller („Ochensepp“) von der CSU, dessen Bruder in Rothenburg katholischer Pfarrer war, ließen Dr. Auerbach fallen. Beide, Josef Müller und die US-Militärregierung, waren schließlich auch hauptverantwortlich für die Anklagen und den Prozess gegen Auerbach. Josef Müller gründete die CSU, war von 1946 bis 1949 deren Vorsitzender, von 1947 bis 1952 bayerischer Justizminister und von 1947 bis 1950 stellvertretender Ministerpräsident in Bayern. In seiner Eigenschaft als bayerischer Justizminister setzte er sich in der Wiedergutmachungsdebatte gegen die im Entwurf des alliierten Entschädigungsgesetzes vorgesehene „zivilrechtliche Wiedergutmachungspflicht“ ein, nach welcher nicht nur der Staat, sondern auch die individuellen Profiteure von „Arisierungen“ sowie Denunzianten u. a. zu Entschädigungsleistungen hätten herangezogen werden können. Müller hatte selbst als Rechtsanwalt an „Arisierungen“ im Dritten Reich mitgewirkt.
1951 wurde Josef Müller verdächtigt, von einer jüdischen Wiedergutmachungsinstitution Geld erhalten zu haben. Er gab daraufhin zu, im ersten Halbjahr 1950 vom Landesrabbiner Aaron Ohrenstein 20.000 DM bekommen zu haben. Da er in dem im Sommer 1952 zur „Auerbach-Affäre“ tagenden Landtagsuntersuchungsausschuss unter anderem die Verwendung des Geldes nicht belegen konnte, musste er sein Amt als Justizminister aufgeben.
Zurück zu dem von Müller verfolgten Dr. Auerbach. Dieser wurde 1951 verhaftet und ihm sowie drei Mitangeklagten, darunter der bayerische Landesrabbiner Aaron Ohrenstein, nach 13 Monaten vor dem Landgericht München der Prozess gemacht. Die Anklageschrift warf Auerbach Erpressung, Untreue, Betrug, Bestechung, Abgabenüberhebung, Amtsunterschlagung, Angabe falscher Versicherung an Eides statt und die unbefugte Führung eines akademischen Grades vor.
Offene antisemitische Hetze gegen Angeklagten und Verteidiger
Auerbach hatte keine Chance auf einen fairen Prozess. Der noch bestehende Antisemitismus der Nazizeit kam in den Äußerungen von Journalisten und Politikern sowie von anonymen Leserbriefschreibern und offenen Reaktionen wieder zum Vorschein. Schon vor dem Prozess erreichten die Behörden zahllose antisemitische Briefe. So schrieb ein anonymer Absender: „Ehrliche Arbeit scheut der Jude.“ Er hetzte weiter, dass die Juden Betrüger seien und forderte: „Raus mit den Juden aus Deutschland!“ Und der Spiegel schrieb, dass „Juden, denen KZ-Haft und Tod zahlloser Angehörigen den Maßstab gesetzlicher Notwendigkeit getrübt“ hätten. Bayerns Justizminister Müller sagte sogar öffentlich, er könne nicht zusehen, dass Bayern von einem jüdischen „König“ regiert werde. Im Gerichtssaal saß Auerbach ab 16. April 1952 einer Riege ehemaliger NS-Juristen gegenüber. Der Spiegel schrieb 2013: „Richter Josef Mulzer war nicht nur ein ehemaliger Kanzleikollege von Auerbachs Gegenspieler Müller; er war auch Oberkriegsgerichtsrat im Dritten Reich. Ein Beisitzer war Ex-SA-Mitglied, ein weiterer Beisitzer, die Staatsanwälte und der psychiatrische Sachverständige waren Mitglieder der NSDAP. Ganz unbefangen erwähnte der Richter, dass Auerbach ,eine arische Ehefrau habe’, und als der Verteidiger daran erinnerte, dass sein Mandant Jahre im KZ interniert war, entgegnete Mulzer lapidar, dass er selbst in sowjetischer Kriegsgefangenschaft gesessen hatte.“ Auch während des Prozesses hetzten Teile der deutschen Presse, etwa die „Süddeutsche Zeitung“ und „Der Spiegel“, gegen Auerbach. Andere hielten sich zurück. Während des Verfahrens bezeichnete die Wochenzeitung „Die Zeit“ am 17. April 1952 den „Fall Auerbach“ als „eine eminent wichtige politische Affäre“. Weiter schrieb die Zeitung:
„Sicherlich: Man kann in Strafprozessen nicht auf Adam und Eva zurückgehen, um nachzuweisen, dass der Angeklagte durch Faktoren, die außerhalb seiner selbst lagen, zu seiner Tat determiniert wurde. Denn überdies gibt es ja viele andere, die unter den gleichen Umständen nicht der Versuchung unterlagen. Aber das eine muss doch gesagt werden: Zur Anklage gegen die Zustände seit 1945 oder gar zu einer posthumen Rechtfertigung des Nazismus ist der Prozess Auerbach höchst ungeeignet. Denn ohne die Zustände vor 1945 würde es diesen ganzen Prozess nicht geben! So ist dem Gericht zu wünschen, dass es in der zu erwartenden Flut politischer Propaganda und gegenüber dem Bestreben zahlloser Interessenten, die den Auerbach-Prozess benutzen, um einem Gegner am Zeug zu flicken, seinem eigenen, für jede geordnete Rechtsprechung selbstverständlichen Grundsatz treu zu bleiben vermag: Unter Wertung auch aller für den Angeklagten sprechenden Momente fair und unbeeinflusst nach dem Gesetz über Schuld oder Unschuld zu entscheiden.“
Prozess mit starken antisemitischen Konturen
Das Gericht war dem Prozess nicht gewachsen, wie zwei Jahre später durch einen Untersuchungsausschuss festgestellt wurde. Unstrittig war, dass Auerbach unberechtigterweise einen Doktortitel führte. Er erwarb ihn erst 1949, schmückte seinen Namen allerdings schon vorher. Ansonsten wies er alle Schuld von sich und verwies auf Parallelen mit der Dreyfuß-Affäre in Frankreich. Schwerer wiegende Anklagepunkte brachen in sich zusammen. Der Hauptbelastungszeuge hatte ein laufendes Verfahren wegen Meineids und wurde später zu einem Jahr Haft verurteilt. Der Prozess enthielt starke antisemitische Konturen. Der Anwalt von Auerbach bekam Schmähbriefe mit Worten wie „du dreckiges, ungeschlachtetes Judenschwein“. Wegen seines angeschlagenen Gesundheitszustands wurde der 45-jährige Auerbach aus der Untersuchungshaft entlassen und durfte zur Behandlung in ein Sanatorium. Justizminister Müller musste noch während des Prozesses zurücktreten, weil er eigenmächtig einen Staatsanwalt jahrelang gegen Auerbach ermitteln ließ.
Dennoch verurteilte das Gericht Auerbach am 14. August 1952 zu zweieinhalb Jahren Haft und 2.700 Mark Geldstrafe. Seine Vergehen: unberechtigtes Führen eines akademischen Grades, zwei falsche eidesstattliche Erklärungen, ein Erpressungsversuch, Bestechung in drei und Untreue in vier Fällen. Den Hauptanklagepunkt – die angebliche Veruntreuung von Entschädigungsgeldern – hatten die Richter fallengelassen. Der Urteilsspruch und die antisemitische Hetzkampagne hatten Auerbach gebrochen: In der Nacht nach der Urteilsverkündigung nahm sich Philipp Auerbach mit einer Überdosis Schlaftabletten das Leben. In einem Abschiedsbrief an seine Frau Margit (35) schrieb er:
„Ich habe mich niemals persönlich bereichert und kann dieses entehrende Urteil nicht weiter ertragen. Ich habe bis zuletzt gekämpft, es war umsonst … Mein Blut komme auf das Haupt der Meineidigen.“
Bei der Beerdigung setzte die Polizei Wasserwerfer ein
Bei der Beerdigung auf dem jüdischen Friedhof in München am 18. August 1952 folgten Tausende dem Sarg des Verstorbenen. Am Rande des Trauerzugs kam es zu Tumulten, als Demonstranten ein Transparent mit dem Schriftzug enthüllten: „Bist Du nun zufrieden, Josef Müller?“ Die Polizei setzte Wasserwerfer gegen die Freunde Auerbachs ein. Doch diese waren eine Minderheit. Die bayerische Landpolizei schrieb in einem Bericht über die Beisetzung:
„Das Urteil im Auerbach-Prozess wird im Volke allgemein als gerecht, vielfach aber auch (…) als zu milde empfunden. Der Selbstmord Auerbachs sei zwar mit Überraschung, aber ohne besondere Erschütterung zur Kenntnis genommen und als Schuldbekenntnis gewertet worden.“
Der Fall Philipp Auerbach spiegelt deutlich die antisemitischen Ressentiments der Nachkriegszeit wider. Anfang der 1950er-Jahre ging ein starker Rechtsruck durch die Bundesrepublik. Dieser war auch in Rothenburg ob der Tauber spürbar. Im Stadtrat saßen wieder die Altnazis, der ehemalige Nazi-Bürgermeister Dr. Friedrich Schmidt bekam die meisten Stimmen, jahrelang konnte sich die rechtsradikale Partei „Deutsche Gemeinschaft“ im Stadtrat halten, Wiedergutmachungen an die 1938 vertrieben Juden wurden oft halbherzig betrieben und eine Aufarbeitung der NS-Zeit mit Gedenken an die NS-Opfer fand jahrzehntelang nicht statt. Im Fall Auerbach wurde der Nachkriegs-Antisemitismus seitens der Zeitungen, Politiker und eines Großteils der Bevölkerung auf Philipp Auerbach projiziert. Dazu Wolfgang Kraushaar in „Die Affäre Auerbach“ (2001): „Jedes vom Juden begangene Delikt war wie eine Rechtfertigung für die Verbrechen der Nazis.“ Gewürdigt wurde Auerbach nur durch die französische Regierung, die ihn mit dem höchsten Orden „Résistance“ auszeichnete. Dagegen erhielt der frühere Justizminister und CSU-Vorsitzende Müller 1959 den Bayerischen Verdienstorden.
Zwei Jahre nach dem Prozess wurde Philipp Auerbach von einem Untersuchungsausschuss des bayerischen Landtags vollständig rehabilitiert. Auf seinem Grabstein steht heute: „Helfer der Armen, Opfer seiner Pflicht.“
Siehe auch:
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Die nicht jüdischen Deutschen haben den jüdischen Deutschen und jüdischen Ausländern das große Unrecht angetan. Viele hatten Hitler die Macht übergeben, die er dann entgegennahm. Beide Kirchen haben sich ihrer Schuld noch nicht ansatzweise gestellt. Das ist schon erbärmlich.
Vieles gehört in den Geschichtsunterricht. Wir haben noch gar nicht angefangen, das ganze Grauen aufzuarbeiten. Dass die Täter, dann die leiblichen und geistigen Kinder der Verleugner dann durch die üblichen Seilschaften in allen Parteien, allen Systemen wieder nach oben kamen oder gar nicht erst weg waren, ist ja logisch. Die Kirchen schweigen. Durch die neuen Medien ist es nicht mehr so leicht, Schuld zu vertuschen, die Erinnerung an die Menschen zu tilgen – die Opfer und die Täter. Es wird jetzt Zeit, dass Philipp Jenninger “rehabilitiert” wird, der entlassen wurde, als er den Antisemitismus, die Gier der ach so Frommen aufzeigte. Die Juden wurden beraubt von vielen. Man wollte Jenninger falsch verstehen. Gebetsmühlenartig hört man immer wieder, dass die Kinder doch nichts für ihre Eltern können. Das ist richtig. Aber was entsetzlich ist, wenn ein Roland Berger wie so viele eine Legende über seinen Vater erzählen kann. Wer glaubt denn wirklich, dass er nicht wusste, wer sein Vater ist. Und ob 31 oder
33 in der Partei, das spielt keine Rolle. Denn die, die willig alles mitmachen, sind doch die, die alles Systeme stützen, dann in jedem System dabei sind. Ist das ethischer als Fanatismus. Hans Maria Globke war in drei Systemen erfolgreich. Der Schreibtisch-Massenmörder, Chef von Eichmann und “Dreckwerkzeug” von Adenauer.
Brüning kam ja mal zurück nach Deutschland. Gegen Adenauer hatte er keine Chance. Der wollte nicht aufarbeiten, verhängte sogar über den einzigen mutigen Karnevalisten von Köln nach dem Krieg sozusagen ein Berufsverbot. Der hatte sich lustig gemacht nach dem Krieg, dass das Dreckwasser ja noch da ist. Und die Keime bleiben, selbst wenn dann Wasser draufgeschüttet wird, dass nicht mehr so trüb ist. Sonst wären wir ja nicht in der Situation.
Der Fall Auerbach / Ohrenstein gehört bundesweit ganz dringend in den Geschichts-Unterricht. Es wird in den Schulen ohnehin viel zu wenig über den Holocoaust und über die Spätfolgen informiert. Die Unwissenheit ging aus dem Ergebnis der Wahl im September 2017 hervor.
Warum “antisemitische Ressentiments”?
Ressentiments sind Rachegedanken, die wären angebracht, wenn die Juden den Deutschen was getan hätten. Aber hier ist ja das Gegenteil der Fall: die Deutschen haben den Juden sehr viel angetan, nicht umgekehrt.
Anmerkungder Redaktion:Wir verstehen unter Ressentiments eine gefühlsmäßige Abneigung und nicht Rachegedanken!