W. St. – In mehreren Schreiben des Regierungspräsidenten Hans Dippold an das Bezirksschulamt in Rothenburg ordnete er die Behandlung bestimmter Themen an. „Aus diesem Anlass ist wie im Vorjahr in allen Volks- und Berufsschulen des Gaues im Unterricht […] auf die geschichtliche Bedeutung des Frankentages und des Hesselbergs näher einzugehen.“ Hans Dippold war in seiner Funktion als Regierungspräsident mit Sitz in Ansbach zugleich Garant der Einheit der Verwaltung. Als Repräsentant des Staatsgedankens galt er als „willfähriges Werkzeug Streichers“. Im Brief vom 6. Juni 1939 schrieb Dippold auch die gewünschten Unterrichtsmaterialien vor, um der weltanschaulichen Zielsetzung gerecht zu werden: „Wertvolle Unterlagen […] enthält das Maiheft 1937 der Zeitschrift ,Das Bayerland’, das unter dem Titel ,Der Hesselberg – der heilige Berg der Franken’ […] erschienen ist.“
Als NSDAP-Mitglied Karriere gemacht
Der 1876 in Erlangen geborene Hans Dippold studierte Rechtswissenschaften in Erlangen und München, arbeitete danach im Vorbereitungsdienst bei den Amtsgerichten Bamberg und Erlangen, beim Landgericht Nürnberg und Bezirksamt Erlangen sowie bei Rechtsanwälten in Nürnberg. Nach den abgelegten Staatsprüfungen wirkte Hans Dippold in mehreren Regierungsämtern. 1919 wurde er aushilfsweise der Regierung von Mittelfranken zugeteilt und 1923 zum Oberregierungsrat befördert. Als NSDAP-Mitglied (ab 1. Mai 1933, Nr. 1.868.518) machte er schnell Karriere, wurde 1934 Regierungsdirektor bei der Regierung von Ober- und Mittelfranken (Kammer des Innern), zugleich vertretungsweise mit der Verwaltung der Stelle des Regierungspräsidenten betraut und 1935 zum Regierungspräsident von Ober- und Mittelfranken mit Sitz in Ansbach ernannt (bis Januar 1944).
Interniert in Langwasser
Im Mai 1945 kam er ins Internierungslager Langwasser, aus dem er 1947 entlassen und in Entnazifizierungsverfahren von der Spruchkammer Ansbach-Land als „minderbelastet“ (III) eingestuft sowie zu zwei Monaten Haft auf Bewährung und 2.000 Reichsmark Zahlung an einen Wiedergutmachungsfonds verurteilt wurde. Dagegen legte Hans Dippold Berufung ein. Die Berufungskammer Ansbach hob das Urteil auf, kategorisierte ihn als „Mitläufer“ (Gruppe IV) und reduzierte die Geldbuße auf 800 Reichsmark. Wegen seiner Verbindung zum Nationalsozialismus erhielt er 1949 eine Pensionskürzung, gegen die er erfolglos beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof und beim Bundesverwaltungsgericht klagte. – Hans Dippold starb 1958 in Neuendettelsau.
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Es wuerde mich interessieren, welche Verbindung zwischen Hanss Dippold und der Gemeinde Hollfeld, naehe Bayreuth, bestand. Danke !