Von Wolf Stegemann
Wie die anderen Juden, wurde auch Helene Kirschbaum 1938 gezwungen, ihre Heimatstadt Rothenburg zu verlassen und zeitnah nach dieser Vertreibung vom 22. Oktober 1938 ihr Anwesen Neugasse 34 mit Wohnhaus, Stall, Scheune, Dungplatz, einem Küchengarten sowie einem Rasenplatz unter Druck der Nationalsozialisten und deren Immobilienmakler Martin Baumann zu verkaufen. Solche Verkäufe vor einem vereidigten öffentlichen Notar nach allen rechtlichen Vorgaben wurden nach dem Krieg als rechtsunwirksam erklärt und die Anwesen den früheren jüdischen Besitzern oder ihren Erben zurückgegeben. Denen stand es dann frei, das Haus gegen eine angemessene Nachzahlung den Erwerbern zu belassen oder es wieder selbst zu übernehmen. Die Durchführung der Restitution erfolgte nach dem Gesetz zur Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts und dem Rückerstattungsgesetz und unterstand dem Landesamt für Vermögensverwaltung und Wiedergutmachung in Fürth/Bayern. Wurden sich die Parteien in einer mündlichen Verhandlung vor dem Landesamt nicht einig, entschied die Wiedergutmachungskammer bei dem Landgericht Nürnberg-Fürth.
- Siehe dazu die Artikelreihe über Rothenburger Rückerstattungsfälle in dieser Online-Dokumentation „Wiedergutmachung“. Zu dem vorliegenden Fall der Jüdin Helene Kirschbaum ist hier lediglich die Entziehung Ihres Eigentums bekannt.
Georg Humpfer und Lina Walch kauften Haus und Grundstücke
Vor dem Dinkelsbühler Notar Dr. Bühler, der im Büro des Rothenburger Notars Ludwig Joetze am Kapellenplatz diesen vertrat, wurde der Kaufvertrag zwischen Helene Kirschbaum als Verkäuferin und dem Bauern Georg Humpfer und seiner Braut Lina Walch am 19. Oktober abgeschlossen. Die beiden Käufer waren zu diesem Zeitpunkt noch verlobt. Sie heirateten sofort nach Rechtskraft des Kaufs im November 1938 und wohnten in der Unteren Schmiedgasse 17. Dass dieser Verkauf von der Kreis-NSDAP in Rothenburg im Einvernehmen mit dem Amtsgericht und den Stadtbehörden mit offenen Drohungen und Gewalt erpresst wurde, geht aus dem vorliegenden juristisch korrekt und neutral abgefassten Kaufvertrag nicht hervor, sonst wäre er auch nach damaligem Recht ungültig gewesen. Im Vertrag steht lediglich, dass die Verkäuferin Jüdin sei und der Verkauf noch der Genehmigung der Preiskontrolle beim Regierungspräsidenten bedürfe. Darunter verstand man eine staatlich verfügte Kaufpreisreduzierung zu ungunsten der jüdischen Verkäufer.
An den in Holland wohnender Erben durfte kein Geld gezahlt werden
Im Kaufpreis von 17.000 Reichsmark waren enthalten das Wohnhaus in der Neugasse 34 mit den eingangs erwähnten Nebenbereichen in einer Grundstücksgröße von 660 Quadratmetern, die so genannte Grumbach-Wiese (10.940 qm), ein Acker am Kaiserweg (3.110 qm) und drei Äcker am Kreuzfeld (4.460 am, 2.860 qm, 6.500 am). Eigentümerin war Helene Kirschbaum nicht alleine, sondern noch eine Erbengemeinschaft, die aus den Kindern Sally, Arnold und Sigmund Kirschbaum (letzterer Niederlande) sowie der Enkelin Ruth Kirschbaum (Straubing) bestand. Der älteste Sohn Heinrich taucht im Grundbuch als Erbe nicht auf.
Die Witwe Helene Kirschbaum hatte das Alleinverfügungsrecht über alle Grundstücke und hatte das Recht des Nießbrauchs. Aus dieser Rechtsposition heraus unterschrieb Helene Kirschbaum, damals 64 Jahre alt, 1938 vor dem Notar den Kaufvertrag. Der Erlös ging im Verhältnis der Erbteilung von 1913 an die Mutter zur Hälfte und die andere Hälfte an die Erbengemeinschaft, wobei Sigmund Kirschbaum, der im niederländischen Hillegersberg wohnte, auf Anordnung von einer Erlöszahlung an ihn ausgeschlossen wurde.
Schlagzeile: „Rothenburg judenfrei!“
Drei Tage nach dieser Farce eines Verkaufs wurden die bis dahin in Rothenburg verbliebenen 22 Juden, die noch nicht weggezogen waren, gewaltsam aus ihren Häusern geholt und zum Bahnhof getrieben, von wo aus sie die Stadt verlassen mussten. Am andern Tag kündete die Tageszeitung in großen Lettern: „Rothenburg judenfrei!“
Zur Person: Helene Kirschbaum (geb. Oster) war die Witwe des schon 1913 verstorbenen Pferdehändlers Ignatz Kirschbaum. Sie stammte aus Münstermaifeld bei Mayen, wo sie 1874 geboren wurde. Kurz vor der Heirat mit ihrem Mann (5. August 1896) kam sie am 1. Mai 1896 nach Rothenburg. Alle ihre vier Kinder wurden in Rothenburg geboren, der älteste 1897. Die Familie wohnte zuerst im Sülzengässchen 2, dann in der Neugasse 34. Das Bürgerrecht in Rothenburg erwarb sie im Mai 1902. Die Kinder waren Heinrich (geb. 1897), Salomon genannt Sally (geb. 1898), Arnold (geb. 1900) und (Fritz) Sigmund (geb. 1902). Letzterer wanderte in die Niederlande aus und wurde nach der Besetzung nach Auschwitz deportiert, wo er am 28. Januar 1944 ermordet wurde. Die Mutter Helene Kirschbaum wohnte nach der Vertreibung aus Rothenburg 1938 in Frankfurt, kam am 22. November 1941 von dort nach Riga und wurde drei Tage später in Kaunas erschossen. Sie und ihr Sohn Sigmund erhielten am 26. April 2013 in Rothenburg einen Stolperstein. Ihr Haus wurde im Krieg zerbombt. Heute befindet sich dort ein Parkplatz.
Weiterführende Artikel zum Thema:
1) Jeglicher Besitz diente der Volksgemeinschaft, zu der Juden nicht mehr gehörten. Daher wurden sie vom Staat beraubt – Die „Arisierung“ jüdischen Besitzes in Rothenburg
2) Neun Artikel über die „Wiedergutmachung (1) bis (10).
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Quellen: Staatsarchiv Nürnberg, Bestand BLWV Ast Nürnberg, Nr. 386 und 387.
Der “Kaufpreis” entspräche heute lächerlichen 73.100 € für Wohnhaus, Äcker und Wiesen (https://www.bundesbank.de/resource/blob/615162/9af6d860dbb59dad9f89b30e3771deaf/mL/kaufkraftaequivalente-historischer-betraege-in-deutschen-waehrungen-data.pdf).
Was ist daran fair, Menschen zu zwingen ihr Hab und Gut zu verschleudern, sie zu verstoßen und zu ermorden?
Also 17.000 Reichsmark waren zu dieser Zeit ein Vermögen und somit ein absolut fairer Preis. Da kann man keineswegs von Enteignung sprechen. Der Sportplatz – Stadion von Rothenburg mit Tribünen kostete zu dieser Zeit dort 15.000 Reichsmark…