Blick nach Brettheim I: In den letzten Kriegstagen ließen SS-Schergen Zivilisten hinrichten. Nachkriegsgerichte waren noch der NS-Vergangenheit verhaftet

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Gedenkmauer am Friedhof in Brettheim, wo die drei Zivilisten hingerichtet wurden

Von Wolf Stegemann

Als das Schwurgericht beim Landgericht im Mittelfränkischen Ansbach 1955 den Generalleutnant der Waffen-SS Max Simon, den SS-Sturmbannführer Friedrich Gottschalk, der Wehrmachts-Major Otto von der Anklage des Justizverbrechens und der Rechtsbeugung, dessen sie als ehemalige Justiz-Dienststelle (Standgericht) angeklagt waren, freigesprochen hatte, zeigten etliche der damaligen Zeitungsleser eine tiefe Befriedigung. Nachzulesen in den Leserbriefspalten der Zeitungen und Magazine, im „Spiegel“ und in der „Zeit“ ebenso wie in den „Nürnberger Nachrichten“, der „Süddeutschen Zeitung“, den Ruhr Nachrichten in Dortmund und den Westfälischen Nachrichten. „Sie hätten nur ihre soldatische Pflicht für unser Volk getan und nach Recht und Gesetz gehandelt“, so ein Fürther Leserbriefschreiber. Dagegen reagierten die Medien in ihren Artikeln und Kommentaren erzürnt über die Justiz, weil sie Standgerichte allgemein und somit das von Brettheim nicht als Kriegsverbrechen eingestuft hatten. Der „Rheinische Merkur“ reimte: „Eine Justiz, die solche Männer auf den Richterstuhl erhebt, kein Wunder, dass sie zittert, kein Wunder, dass sie bebt …“ – Während des Zweiten Weltkriegs wurden mindestens 26.000 Menschen, darunter 5.000 Gefangene und Zivilisten, Opfer nationalsozialistischer Standgerichte. Der Journalist Jürgen Bertram recherchierte den Fall und schrieb darüber das Buch „Das Drama von Brettheim“. Er sagte: „Das Beispiel Brettheim macht deutlich, welches Schicksal sich hinter jedem einzelnen Fall verbirgt.“

Die drei hingerichteten Brettheimer Bürger Friedrich Hanselmann, Leonhard Gackstatter und Leonhard Wolfmeyer; Foto Gedenkausstellung

Die drei hingerichteten Brettheimer Bürger Friedrich Hanselmann, Leonhard Gackstatter und Leonhard Wolfmeyer; Foto Gedenkausstellung

Vier Hitlerjungen und ein Gewehr sollten die US-Panzerdivision aufhalten

Die Panzer der 4. US-Panzerdivision unter Generals Patton waren in den Morgenstunden des 7. April 1945 nur noch sechs Kilometer entfernt, da atmeten die Brettheimer auf, denn das Kriegsende war endlich greifbar nah. Die geschwächte deutsche Wehrmacht war auf dem Rückzug. Lediglich das XIII. SS-Armeekorps leistete noch Widerstand („Unsere Ehre heißt Treue“), was in den folgenden vier Tagen zum Verhängnis für das Dorf und ihre Bewohner führte sollte. Die SS verschanzte sich in Gebsattel, Schillingsfürst und Rothenburg. Ihr Kommandeur und ihre Offiziere glaubten an Panzersperren und propagierten den Endsieg. In Hausen am Bach quartierten sich 25 Hitlerjungen im Alter von 17 bis 18 Jahren im Gasthaus ein. Sie standen unter dem Kommando des schwer kriegsversehrten Wehrmachts-Unteroffiziers Bloß. Bürgermeister Kurz wollte sie loswerden und rief seinen Amtskollegen in Brettheim an und fragte, ob er sie wegjagen könne. Brettheims Bürgermeister riet davon ab, weil die Hitlerjungs für die Wehrmacht im Einsatz seien. Daraufhin meinte Hausens Bürgermeister, dass die HJ auf dem Weg nach Brettheim sei. „Schaut, dass ihr sie wieder los werdet!“ riet er. Kurze Zeit später trafen vier Hitlerjungen, bewaffnet mit Panzerfäusten, Handgranaten und einem Gewehr zur Verteidigung des Dorfes in Brettheim ein.

Entwaffnung der Hitlerjungen und die Standgerichte

Der Bauer und Feuerwehrkommandant Friedrich Hanselmann und der Gemeindediener Uhl entwaffneten die Jungs, wobei es auch Ohrfeigen setzte und schickten sie zurück, woher sie gekommen waren. Dann warfen Hanselmann (50), Uhl und der 15-jährige Molkereigehilfe Schwarzenberger die Waffen in den Löschteich. In das anderthalb Kilometer entfernte Hauen zurückgekehrt, machten die Hitlerjungs ihrem Unteroffizier Meldung. Dieser rief bei der NSDAP-Kreisleitung in Rothenburg an, die ihm befahl, er solle die Waffen wieder aus dem Löschteich herausholen lassen. Also machte sich der Unteroffizier mit allen seinen 25 Hitlerjungen auf den Weg nach Brettheim.

Gerichtsherr SS-General Max Simon ließ die Brettheimer Zivilisten hinrichten

Gerichtsherr SS-General Max Simon ließ die Brettheimer Zivilisten hinrichten

Inzwischen hatte der Kommandierente SS-General Max Simon von dem Vorfall Kenntnis erlangt und beauftragte seinen Ersten Offizier, SS-Sturmbannführer Gottschalk, in Brettheim die „Schweinerei“ aufzuräumen und die Schmach zu rächen. Sie besetzten das Dorf und zitierten die Einwohner zum Verhör ins Rathaus. Uhl konnte noch entkommen, da er gewarnt worden war („Los, verschwinde, SS im Dorf!“). Gottschalk drohte, das ganze Dorf niederzubrennen, wenn nicht die Namen der Schuldigen genannt werden würden. Daraufhin stelle sich Hanselmann freiwillig, um das Dorf und seine Bewohner zu schützen. SS-Sturmbannführer ließ Gottschalk von einem Standgericht mit Bürgermeister Leonhard Gackstatter und dem Lehrer und NSDAP-Ortsgruppenleiter und Lehrer Leonhard Wolfmeyer als Beisitzer zusammenstellen. Er selbst führte den Vorsitz  Hanselmann wurde zum Tode verurteilt. Gackstatter und Wolfmeyer weigerten sich aber, das harte Urteil zu unterschreiben. Aus diesem Grund wurden Hanselmann und der 15-jährige Schwarzenberger als „Mittäter“ verhaftet, über Schillingsfürst an die NSDAP-Kreisleitung in Rothenburg überstellt und in das dortige Gefängnis gebracht. Hier wurde Hanselmann von einem zusammengestellten Standgericht unter Beteilung des Wehrmacht-Majors Otto erneut zum Tode verurteilt. Zuvor hatte der zuständige SS-Armeekorps-Kommandeur Max Simon, der seinen Gefechtsstand im  Schloss hatte, seinem SS-Sturmbannführer Gottschalk befohlen, „die Schweinerei von Brettheim auszuräumen“ und „Hängt die Kerle auf!“ Anderntags wurden die Unterschriften-Verweigerer, Bürgermeister Gackstatter und Lehrer Wolfmeyer, ins Schloss Schillingsfürst gebracht, wo SS-General Simon seinen Gefechtsstand hatte, und im „Blauen Zimmer“ des Schlosses wegen Wehrkraftzersetzung von einem Standgericht zum Tode verurteilt. Als daraufhin Wolfmeyer um Gnade für sein Leben bat, wurde der als Gerichtsherr anwesende SS-General Max Simon wütend und befahl, das Todesurteil zu vollstrecken.

Bauer Friedrich Hanselmann leistete Widerstand

Bauer Friedrich Hanselmann leistete Widerstand

Vollstreckung der Todesurteile am Brettheimer Friedhof

Max Simon hatte als zuständiger Gerichtsherr die Urteile bestätigt und zudem angeordnet, Hanselmann, Gackstatter und Wolfmeyer sollten nicht durch Erschießen, sondern durch Hängen enden. Noch am Abend des 10. April 1945 wurden unter den mächtigen Linden am Friedhofseingang in Brettheim von Hitlerjungs Tische und Stühle aufgebaut. Die Dorfbewohner waren zunächst von all dem ahnungslos, weil sie über die Verurteilungen nicht informiert worden waren. Als sie davon hörten, waren sie entsetzt. Pfarrer Issler als Zeuge im Nachkriegsprozess gegen Simon und andere: „Das ganze Dorf war gelähmt vor Entsetzen.“ Dazu der angeklagte SS-General a. D. Max Simon: „Wir dachten damals, dass für Deutschland noch etwas zu retten wäre, wenn wir den Krieg anständig verlieren.“ Der „Spiegel“ schrieb daraufhin:

„Ob der General Simon und seine Standrichter durch diesen Brettheimer Anstandsunterricht zugleich des Totschlags und der Rechtsbeugung schuldig waren, versuchten mehr als drei Dutzend deutsche Richter in drei Schwurgerichtsverhandlungen und zwei Sitzungen des Bundesgerichtshofs von 1955 bis heute [1960] vergebens zu klären.“

Zurück zum April 1945. Die drei Männer wurden mit Schildern um den Hals erhängt, auf denen zu lesen stand: „Ich bin der Verräter Hanselmann“, und bei Gackstatter und Wolfmeyer: „Ich habe mich schützend vor den Verräter gestellt.“ Die Leichen durften nicht abgenommen werden. Bei einem Verstoß gegen diesen Erlass sollten zehn weitere Männer erhängt werden. Erst in der vierten Nacht durften die Leichen abgenommen, heimlich und namenlos begraben werden. Noch heute sind die Gräber zweier der drei Männer von Brettheim auf dem Friedhof erhalten. Das Grab von Wolfmeyer befindet sich auf einem Friedhof in dem nahe gelegenen Dorf Blaufelden. SS-Durchhalte-General Simon ließ Plakate drucken in seinem Korpsgebiet zwischen Crailsheim, Ansbach, Rothenburg bis Ingolstadt aufhängen. Darauf stand:

„Das Deutsche Volk ist entschlossen, mit zunehmender Schärfe solche feigen, selbstsüchtigen und pflichtvergessenen Verräter auszumerzen und wird nicht davor zurückschrecken, auch deren Familien aus der Gemeinschaft des in Ehren kämpfenden Volkes zu streichen. – Der kommandierende General, gez. Simon, SS-Gruppenführer und General der Waffen-SS“

Karte der militärischen Lage um Brettheim im April 1945

Karte der militärischen Lage um Brettheim im April 1945

Keine weißen Tücher: Daher Zerstörung des Dorfes Brettheim

Die weiteren verzweifelten Versuche, Brettheim gegen die zahlenmäßig überlegenen amerikanischen Streitkräfte zu verteidigen, waren erfolglos. Am 17. April wurde das Dorf eingenommen. Die US-Amerikaner hatten die Bevölkerung zuvor aufgefordert, sich zu ergeben, doch niemand wagte es mehr, die weiße Fahne zu hissen. Denn die SS hatte Brettheim zum „Eckpfeiler der deutschen Verteidigung“ erklärt und auf US-Panzer geschossen. Dies provozierte die Zerstörung Brettheims durch Jagdbomber, Brand- und Splitterbomben, bevor die Panzer einrückten. 17 Menschen starben und 85 Prozent des Dorfes wurde zerstört.

Nachkriegszeit: Prozesse gegen Max Simon und andere zogen sich hin

Die Prozesse vor der den Gerichten in der zweiten Hälfte der 1950er-Jahre zogen sich hin. Eigentlich sollte gar kein Prozess gegen Simon und andere stattfinden, denn die Richter stellten zunächst das Verfahren ein. Sie beriefen sich dabei auf eine Amnestie. Der zufolge sollten alle Verfahren eingestellt werden, bei denen „Strafen über drei Monate Gefängnis nicht zu erwarten“ waren. Das Oberste Bayerische Landesgericht ordnete allerdings im Fall Brettheim die Durchführung des Prozesses an, bei denen am Ende unverständliche Freisprüche herauskamen. Das gesamte Verfahren mutet an wie ein „Katz- und Mausspiel“ zwischen den Gerichten und dem Bundesgerichtshof, der immer wieder gegen die Freisprüche entschied. Der verantwortliche SS-Kommandeur Max Simon wurde letztendlich nicht verurteilt. Er starb 1961, nachdem der Bundesgerichtshof wieder einmal einen Freispruch aufgehoben und ein erneutes Verfahren nach Ansbach zurück überwiesen hatte, in dem Simon ebenfall wieder freigesprochen worden war.

Die Prozessfolge und ihre Würdigung – zuerst Schwurgericht Ansbach

Wie eingangs berichtet, wurden der SS-General a. D. Max Simon, der SS-Sturmbannführer a. D. Friedrich Gottschalk und der Wehrmachts-Major Otto 1955 vom Ansbacher Schwurgericht (Verfahrensnummer 421 vom 6. bis 19.Oktober 1955, „Tatkomplex: Justizverbrechen, Verbrechen der Endphase“) erstinstanzlich von der Anklage eines Justizverbrechens wegen Mangels an Beweisen freigesprochen. Mit zur Anklage kam das Standgerichtsurteil und die im April 1945 erfolgte Hinrichtung des Rothenburger Gärtnermeisters und Volkssturmmannes Johann Rößler (damals 59 Jahre alt) in Rothenburg, das Max Simon als bestätigender Gerichtsherr zu verantworten hatte. Der fußkranke Rößler war im Februar in Frankfurt an der Oder vor den Russen geflüchtet und hatte sich nach Hause abgesetzt. SS-General Simon, der in jenen Tagen Hitlers Reich im Großraum Rothenburg „verteidigte“, ließ Rößler an der Friedhofsmauer in Rothenburg hinrichten. Dazu das Schwurgericht Ansbach: „Unter Berücksichtigung der militärischen Gesichtpunkte [kann] in der Verhängung der Todesstrafe keine jedes vernünftige Maß überschreitende Härte erblickt werden.“ Über die Opfer hatten sich die Ansbacher Richter so geäußert:

„Der Tod der vier 1945 durch die Standgerichte verurteilten Männer ist menschlich tief zu bedauern, waren es doch Leute, die im zivilen Leben ehrbar und fleißig ihrer Arbeit nachgingen … Sie wurden späte Opfer jenes unglückseligen Krieges, der nicht einmal rechtszeitig sein Ende finden konnte.“

Geschickt lenkten die Richter, dessen Vorsitzender schon 1927 der NSDAP beigetreten war, von der Schuld der angeklagten Personen ab und schoben sie dem „unglückseligen Krieg“ zu. Die Staatsanwaltschaft hatte Zuchthausstrafen von zwei bis sechs Jahren beantragt. Den angeklagten SS-Angehörigen wurde vorgeworfen, im April 1945 in Brettheim „Standgerichte abgehalten und dafür gesorgt zu haben, dass die Schreckensurteile sofort an Ort und Stelle vollstreckt wurden“ („Die Zeit“). Der Freispruch wurde mit dem Argument begründet, die Kriegsgerichtsurteile seien formal korrekt gewesen. In diesem als „Ansbacher Prozess“ in die Justizgeschichte der Ahndung von Kriegsverbrechen eingegangenen Verfahren hatte der Landgerichtsdirektor Andreas Schmidt den Vorsitz geführt, der schon 1927 der NSDAP beigetreten war und in der NS-Justiz Karriere gemacht hatte. Zudem war einer der beiden Beisitzer der Großen Strafkammer ab 1938 Mitglied der NSDAP und zahlreicher NS-Organisationen gewesen („Spiegel“). Die Staatsanwaltschaft legte gegen das Urteil Revision ein.

Verhandlung vorm Nürnberg-Fürther Schwurgerichts

Der Erste Strafsenat des Bundesgerichtshofs hob am 7. Dezember 1956 das Urteil des Schwurgerichts Ansbach auf und verwies die neue Verhandlung an das Schwurgericht beim Landgericht Nürnberg-Fürth. Dort wurde vom 12. März bis 24. April 1958 erneut verhandelt. Laut „Spiegel“ erklärten die Nürnberger Richter 1958 schlicht: „Eindeutig lasse sich die Frage, ob Hanselmann und Genossen die restliche großdeutsche Wehrkraft zersetzt hätten, leider nicht beantworten. Simon, Gottschalk und Otto wurden wiederum freigesprochen.“ Die „Welt“ mutmaßte: „Es offenbart [sich] das traditionelle soldatische Denken, bei dem das Wort Wehrkraftzersetzung den Beigeschmack des Ungeheuerlichen bekommt, damals wie heute.“

Rücküberweisung an das Schwurgericht Ansbach

Daraufhin hob der Erste Strafsenat des Bundesgerichtshofs am. 30. Juni 1959 das Nürnberger Urteil auf und verwies den Fall zurück an das Landgericht Ansbach. Dort gab man sich diesmal redlich Mühe, die Karlsruher Wünsche zu erfüllen. Am 23. Juli 1960 verkündete Landgerichtsdirektor Wündisch, dass nach den Buchstaben der 1945 geltenden Gesetze der Bauer Hanselmann zum Tode verurteilt werden konnte. Allerdings stellte er die These auf, so der „Spiegel“, dass Hanselmanns Eingriff in die Kriegsführung des Generals Simon schon deshalb kein Akt der Wehrkraftzersetzung gewesen sei, weil – nachträglich betrachtet – die vier Hitlerjungen praktisch keine Wehrkraft darstellten, die man hätte zersetzen können und begründete diese These lapidar: „Der Krieg war bereits verloren.“ Der „Spiegel“ kommentierte:

„Damit hatte sich der Gerichtsvorsitzende die Möglichkeit eröffnet, die Angeklagten wahlweise freizusprechen, weil sie damalige Gesetze ausführten, oder zu verurteilen, weil sie eine objektiv unmögliche Wehrkraftzersetzung mit der Todesstrafe ahndeten. Das Kriterium, welches Vorgehen gegen welchen Angeklagten angebracht sei, ergab sich jetzt zwangsläufig aus der Analyse, welche Motive das Handeln der zwei Standrichter und ihres Generals seinerzeit bestimmten. Bei solcher Betrachtungsweise musste der SS-Sturmbannführer Gottschalk schlecht, der Heeresmajor Otto gut abschneiden. Schwierig war nur die Einstufung des Gerichtsherrn Simon: Einerseits hatte sich Simon ebenso brutal geäußert – „Hängt die Kerle auf!“ – wie sein Vollstrecker Gottschalk. Andererseits musste man dem SS-General abnehmen, dass er, der seine Karriere als Zwölfender in der Reichswehr begann, selbst im April 1945 noch von der Notwendigkeit überzeugt war, die Schlagkraft der Truppe zu erhalten. Dem Standrichter Gottschalk wurde zum Verhängnis, dass er seinerzeit als überflüssig erachtet hatte, wenigstens die äußeren Formen eines militärischen Standgerichts zu wahren.“

Mühelos konnte der Gerichtsvorsitzende in Ansbach dem Angeklagten Gottschalk nachweisen, dass Hanselmann in seiner Verteidigung widerrechtlich behindert worden war. Die Ansbacher Richter folgerten, dass die Exekution des Bauern ein „vorgefasster Plan“ war. Damit umschrieben und beschönigten sie die „vorsätzliche Tötung“ in einer Scheinverhandlung. Gottschalk erhielt drei Jahre und sechs Monate Gefängnis. Heeres-Major Otto, dem bestenfalls mangelnde Zivilcourage gegenüber der SS bescheinigt werden konnte, nicht aber eine „niedere Gesinnung“ anzulasten wäre, wurde freigesprochen. Vorsitzender Richter Wündisch im Urteil über Otto während des Stadtgerichts: „Sein Verhandlungston war beinahe väterlich.“

Freispruch für den Gerichtsherrn SS-Generalleutnant Max Simon

Unter Druck gehandelt zu haben, konnten dem SS-General Simon, der die beiden Standgerichtsurteile bestätigte, wenn nicht gar durch die von ihm ausgegebenen Durchhalte-Befehle erst initiierte, freilich weder Staatsanwalt noch Gericht zugute halten. Sein Freispruch  „aus Mangel an Beweisen“ wurde im Urteil damit begründet, man habe ihm nicht widerlegen können, dass er „an die Rechtmäßigkeit der Urteile, die er als oberster Gerichtsherr bestätigte, geglaubt hat“. Die „Süddeutsche Zeitung“ kommentierte: „Das ist die Masche, durch die sie fast alle hinausschlüpfen: die Wüteriche in Standgerichten, Kriegsgerichten, Sondergerichten aus jenen Jahren.“ Dazu der damalige Generalbundesanwalt Güde: „Es ist zweifelhaft, ob die Anwendung von Richterrecht auf diesen Vorgang zulässig ist, bei Leuten, die sich offensichtlich nicht an Richterrecht halten wollten und nicht gehalten haben.“

Gedenkveranstaltung am Ort des Geschehens am Friedhof in Brettheim; Foto dem Fränkischen Anzeiger entnommen

Gedenkveranstaltung am Ort des Geschehens am Friedhof in Brettheim. An den Linden wurden die Verurteilten aufgehängt; Foto dem “Fränkischen Anzeiger” entnommen

Die Erinnerung

Am 8. Mai 1992 wurde die Erinnerungsstätte „Die Männer von Brettheim“ eingeweiht. Sie entstand auf Grund einer Initiative der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg sowie des Einsatzes vom früheren Brettheimer Bürgermeister Friedrich Braun und eines Fördervereins. Anhand der Schicksale der drei erhängten Männer verdeutlicht sie die Geschehnisse der letzten Kriegstage. Auf schwarzen Säulen sind Originalzitate verschiedener Beteiligter notiert und die Ereignisse beschrieben, teils originale Gegenstände geben Einblicke in diese Zeit. In einem zweiten Ausstellungsraum informiert die Ausstellung über die nationalsozialistische Erziehung der Jugend zum Krieg. Am 10. April findet jährlich eine Gedenkfeier unter den Linden am Friedhofseingang statt. Der Rothenburger Lehrer der Oskar-von-Miller-Realschule, Thilo Pohle, hat das Thema aufgegriffen und mit mehreren Anschlussklassen über Jahre hinweg zwei Dokumentarfilm über die mutigen Männer von Brettheim gedreht: „… und man wollte doch Unheil vermeiden“ (48 Minuten, preisgekrönt) mit bewegenden Interviews von Zeitzeugen. Er schildert die Ereignisse vom 7. April (Eintreffen der Hitlerjugend) bis zum 10. April (Abend der Hinrichtung). Der zweite Film heißt „Das Kriegsende in Brettheim“ und dauert 28 Minuten. Der Sohn von Friedrich Gackstatter, der 80-jährige Ernst Gackstatter erzählt über das Kriegende aus seiner Sicht.

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Information zur Person Max Simon

Der Eisenbahnersohn wurde in 1899 in Breslau geboren, absolvierte eine Schneiderlehre, war im Ersten Weltkrieg Unteroffizier und machte im Dritten Reich Karriere in der SS. Am Ende des Krieges war er SS-Gruppenführer und Generalleutnant der Waffen-SS. Nach dem Krieg  wurde Simon wegen seiner Beteiligung an Kriegsverbrechen in mehreren Staaten angeklagt und zweifach, davon einmal in Abwesenheit, zum Tode verurteilt. Simon trat 1932 der NSDAP bei (Mitglieds-Nr. 1.359.546) und 1933 der SS (Nr. 83.086). Als SS-Untersturmführer war er von August bis Oktober 1934 Lagerkommandant des Konzentrationslagers Sachsenburg. 1938 zum SS-Standartenführer ernannt, nahm er mit seinem Verband an der Besetzung Österreichs, des Sudetenlandes und der Rest-Tschechei teil. Er befehligte ein Regiment der SS-Totenkopf-Division, nahm an den Feldzügen im Westen und am Überfall auf die Sowjetunion teil und führte in Mittelitalien schwere Abwehrkämpfe gegen britische Truppen. Ab Oktober 1944 kommandierte er das XIII. SS-Armeekorps. Seine Beförderung zum SS-Gruppenführer und Generalleutnant der Waffen-SS erfolgte im November. Im April war er in der Rothenburger Gegend. Anfang Mai 1945 kapitulierte er als Befehlshaber des XIII. SS-Armeekorps in Süddeutschland.

Nach dem Krieg zum Tode verurteilt und begnadigt

Nach dem Krieg wurde Max Simon von einem britischen Kriegsgericht in Padua zum Tode verurteilt, da bei Partisanenbekämpfungen in Mittelitalien auch zahlreiche Zivilisten zu Tode kamen (Massaker von Marzabotto – 1800 Tote). Simon wurde 1948  zu lebenslanger Haft begnadigt und schließlich 1954 aus dem Zuchthaus Werl (NRW) entlassen. Kurz danach begann die deutsche Justiz wegen Totschlags zu ermitteln. Als Kommandeur des XIII. SS-Armeekorps und Gerichtsherr hatte er drei von Standgerichten verhängte Todesstrafen wegen Defätismus in Brettheim bestätigt. Max Simon starb am 1. Februar 1961 kurz vor seiner 4. Verhandlung in Lünen (NRW) an Herzversagen und wurde auf dem evangelischen Friedhof in beigesetzt.

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Stichwort: Endphasenverbrechen

Als Endphaseverbrechen oder Verbrechen der Endphase werden nationalsozialistische Verbrechen bezeichnet, die in den letzten Wochen und Monaten des Zweiten Weltkriegs begangen wurden. Der Begriff wurde im Umfeld der Strafverfolgung dieser Verbrechen in Deutschland und Österreich nach 1945 geprägt. In der Gerichtsurteilssammlung „Justiz und NS-Verbrechen“ werden 410 Urteile zum Tatkomplex „Verbrechen der Endphase“ dargestellt, darunter auch der Fall Brettheim. Typische Tätergruppen waren Angehörige nationalsozialistischer Organisationen wie Gestapo, SS, sowie auch der Wehrmacht. Typische Opfergruppen waren Zivilisten, die der Wehrkraftzersetzung beschuldigt wurden, Zwangsarbeiter und Kriegsgefangene.

Juristische Aufarbeitung: Durch das Kontrollratsgesetz Nr. 4 vom 20. Oktober 1945 zur Umgestaltung des deutschen Gerichtswesens war es deutschen Gerichten ermöglicht worden, auch eine Strafverfolgung von Verbrechen der NS-Zeit aufzunehmen, aber nur im begrenzten Umfang. Verbrechen gegen Staatsangehörige der Alliierten durften zunächst noch nicht verfolgt werden, diesen Bereich behielten sich die alliierten Militärbehörden noch selbst vor. Ihre Hauptprozesse, der Nürnberger Prozess und dessen Folgeprozesse, die gegen die hochrangigen Täter geführt wurden, begannen etwa zur selben Zeit. Mit diesem Kontrollratsgesetz war die Zuständigkeit deutscher Gerichte und Staatsanwälte zunächst vorwiegend auf Verbrechen an Deutschen oder Österreichern beschränkt. Bedingt durch die zeitliche Nähe, die die Beweislage begünstigte, kamen daher in den ersten Jahren viele Verbrechen der letzten Kriegswochen, die so genannten Endphaseverbrechen, vor Gericht. Angeklagt wurden dabei in der Regel erstmal diejenigen, die die Verbrechen ausgeführt hatten. Verfahren gegen Schreibtischtäter wurden erst in späteren Jahren in größerer Zahl angestrengt.

Die Verbrechen: Die Gestapokommandos und SS-Führungen wurden im Januar 1945 von den Gestapoleitstellen auf Anweisung des Reichsführers SS Heinrich Himmler und des Gestapo-Chefs Heinrich Müller vom Berliner Reichssicherheitshauptamt angewiesen, „umstürzlerische“ Betätigung deutscher Linker und ausländischer Arbeiter vorzubeugen. „Die Betreffenden sind zu vernichten“, hieß es dazu in Befehlen. So wurden folgende Aktionen durchgeführt:

  • Standrechtliche Erschießung von etwa 8 000 deutschen Soldaten als „Fahnenflüchtige“ in den letzten Kriegsmonaten 1945,
  • Hinrichtung von KZ-Insassen, die bis dahin der „Vernichtung durch Arbeit““ entkommen waren,
  • Die Todesmärsche aus den Konzentrationslagern in Richtung Westen und Süden (Alpenfestung)),
  • Hinrichtungen in Zuchthäusern,
  • Ermordung von Kriegsgefangenen

Dies entsprach dem Nachkriegs- und Überlebenskonzept des Nationalsozialismus. Die Befehlshaber, Kommandeure und Unterführer sollten den feindlichen Armeen nur verbrannte Erde hinterlassen. Außerdem sollten keine Demokraten, Kommunisten, Sozialdemokraten, „widerspenstige“ Pfarrer und sonstige Dissidenten übrig bleiben. Auch die Spuren der NS-Verbrechen (zum Beispiel die Gaskammern in Auschwitz, die Konzentrationslager im Reich) sollten verwischt werden. – Gestapo-Chef Heinrich Müller: „Wir werden nicht den gleichen Fehler machen, der 1918 begangen wurde; wir werden unsere innerdeutschen Feinde nicht am Leben lassen.“ (Wikipedia)

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Quellen: „Die Zeit“ vom 27. Oktober 1955. – „Der Spiegel“ Nr. 24/1860 und 32/1960. – Registerband XIII, veröffentlicht in Justiz und NS-Verbrechen. – Claus Schöndube „Der täglich sie erobern muß. Ein Buch für junge Bürger“, Verlag Warnecke Bonn 1962. – Rotour, Stadtmagazin für Rothenburg o. d. T. und Umgebung, Januar/Februar 2011. – Wikipedia, Online-Enzyklopädie (zu verschiedenen Themenbereichen dieses Artikels). – Hans Schultheiß „Die Tragödie von Brettheim“, Silberburg-Verlag Tübingen 2002. – Jürgen Bertram „Das Drama von Brettheim. Eine Dorfgeschichte am Ende des Zweiten Weltkriegs“, Fischer TB Verlag  Frankfurt 2005. – Ders. „Kurz vor Ende des Kriegs nimmt ein Bauer im württembergischen Brettheim vier Hitlerjungen die Waffen ab…“ in „Focus“ vom 28. Februar 2005.
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2 Kommentare zu Blick nach Brettheim I: In den letzten Kriegstagen ließen SS-Schergen Zivilisten hinrichten. Nachkriegsgerichte waren noch der NS-Vergangenheit verhaftet

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