Die Nationalsozialisten entfernten die Farben Schwarz-Rot-Gold der Weimarer Republik aus der Fahne und verwendeten ausschließlich wieder die Farben des Kaiserreichs Schwarz-Weiß-Rot. Am 15. September 1935 wurde die Hakenkreuzfahne als einzig gültige Nationalflagge für das Deutsche Reich bestimmt. Im Zuge dessen wurde am 7. November 1935 auch eine neue Kriegsflagge eingeführt, die von der Gestaltung her an die kaiserliche Kriegsflagge angelehnt war. Der Entwurf für die neue Flagge stammte offenbar von Adolf Hitler selbst. Auf der roten Grundierung der NS-Hakenkreuzflagge mit der weißen Kreisfläche wurde das (weiß abgesetzte) schwarze Georgskreuz – dem Ursprung nach vom Deutsch-Ordenskreuz abgeleitet – so angebracht, dass das Hakenkreuz aus der Mitte zum Mast rückte. In der oberen Mast-Ecke (links) ist das Eiserne Kreuz zu sehen. Dies deutete die Kontinuität mit den Flaggenversionen an, die vor dem Jahre 1919 verwendet wurden.
Die Reichskriegsflagge wurde erstmals am Hauptquartier der Wehrmacht in der Bendlerstraße in Berlin gehisst. Vermutlich im Dezember 1937 wurden leichte Modifikationen in der Gestaltung vorgenommen, als man die Dimensionierungen und den Verlauf der schwarzen Streifen änderte. Da die Reichskriegsflaggen gedruckt wurden, zeigte die Rückseite der Flagge ein spiegelverkehrtes Hakenkreuz. Zu Beginn des Krieges sah man auch Kriegsflaggen, die auf der Rückseite ein extra aufgenähtes Hakenkreuz trugen, das mit der Vorderseite der Flagge identisch war. Dazu musste eine zweite Kriegsflagge gleicher Größe zerschnitten werden. Dieses Verfahren wurde wohl wegen Materialknappheit in den letzten Kriegsjahren verboten.
Reichskriegsflagge für verschiedene Zwecke verwendet
Die Reichskriegsflagge wurde auf Schiffen der Kriegsmarine sowie auf am Boden befindlichen Flugzeugen verwendet. Auch wehte sie auf allen Wehrmachtsgebäuden. Ursprünglich wurde sie täglich in Kasernen gehisst, die von Einheiten der Wehrmacht belegt waren. Das Hissen und Niederholen geschah grundsätzlich in einer durch den „Ersten Offizier“ durchgeführten Flaggenparade, an der die Wache und ein Angehöriger der Wehrmachtsmusiker teilnahmen. Bei feierlichen Anlässen wurde das „Begleitkommando“ noch wesentlich erweitert. In späteren Jahren wurde bei Abwesenheit der die Kasernen bewohnenden Soldaten durch den „Ersten Offizier“ entschieden, ob und in welcher Form eine Flaggenparade stattzufinden hatte. In Verlauf des Krieges wurde die Reichskriegsflagge für die verschiedensten Zwecke verwendet, so etwa um die Särge von gefallenen Soldaten zu bedecken. Ferner diente sie im Felde zum Beispiel der Verhüllung von Rednerpulten, sowie als eine Art Tischdecke bei standrechtlichen Verhandlungen.
Soldaten wurden auf die Reichskriegsflagge vereidigt
Durch eine Verfügung des Oberkommandos der Wehrmacht vom 28. Februar 1944, die am 20. April 1944 in Kraft trat, wurde eine Abänderung der Vereidigungsvorschriften in der Truppe angeordnet:
„(103. Vereidigung) In Abänderung entgegenstehender Vorschriften wird bestimmt: Alle Soldaten des Heeres und der Luftwaffe sind, wie bei der Kriegsmarine, auf die Reichskriegsflagge zu vereidigen. Diese ist bei der Vereidigung vor der Mitte der zu vereidigenden Truppe anzubringen. Truppenfahnen/Standarten werden dabei nicht mitgeführt.“
Als Folge wurden neue Rekruten nicht mehr wie bis dahin auf ihre Truppenstandarten vereidigt, sondern es genügte die eigene Waffe sowie die Anwesenheit der Reichskriegsflagge. Eine weitere Ausdehnung der Verwendung der Reichskriegsflagge erfolgte mit einem am 28. August 1944 durch Adolf Hitler erfolgten Befehl, dass anstelle der bis dahin benutzten Fahnen und Standarten der einzelnen Truppenverbände ausschließlich die Reichskriegsflagge zu gebrauchen sei: „Anstelle der Truppenfahnen und -Standarten tritt in Zukunft die Reichskriegsflagge.“ Dieser Befehl wurde am 16. September 1944 veröffentlicht. Die vorher verwendeten Fahnen und Standarten wurden in Museen nach Berlin, Dresden, München sowie Wien verbracht. Als Grund für diese Anordnung kann vermutet werden, dass eine Eroberung dieser Fahnen während eines Kampfverlaufs unbedingt vermieden werden sollte. Eine andere Erklärung könnte im schwindenden Vertrauen liegen, das Hitler gegenüber der Wehrmacht empfand. Dies wäre insbesondere unter dem Eindruck des Attentats vom 20. Juli 1944 auf Hitlers Person verständlich.
Am 10. Mai 1945 wurde die Reichskriegsflagge um 12 Uhr letztmals niedergeholt. Dies geschah auf ausdrücklichen Befehl der britischen Streitkräfte im Zusammenhang mit der von Großadmiral Karl Dönitz geleiteten letzten Reichsregierung in Flensburg-Mürwik.
Verwendung nach 1945 in der Bundesrepublik
In der Bundesrepublik ist die Verbreitung und Darstellung der Kriegsflagge des Dritten Reiches (in der seit 1935 verwendeten Version mit Hakenkreuz) strafbar. Die Verwendung ohne Hakenkreuz allerdings nicht. Dazu schreibt der Verfassungsschutz:
„Die Führung der ‚Reichskriegsflagge‘ erfüllt weder einen Tatbestand des Strafgesetzbuches noch des Ordnungswidrigkeitengesetzes. Dennoch kann die ‚Reichskriegsflagge‘ nach allgemeinem Polizei- und Ordnungsrecht dann sichergestellt werden, wenn dies in konkreten Einzelfällen die erforderliche, geeignete und verhältnismäßige Maßnahme ist, um konkrete Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abzuwehren. Das ist z. B. dann der Fall, wenn die Flagge Kristallisationspunkt einer konkret drohenden Gefahr ist und diese sich dadurch beheben lässt.“
Der Gebrauch der kaiserlichen Flagge (von rechten Fußballfans und Rechtsradikalen) wird meist geduldet, da diese keine Verbindung zum Nationalsozialismus hat, sondern in einem monarchistischen Kontext steht. Nicht übersehen werden darf allerdings, dass die kaiserliche Reichskriegsflagge bereits in der Weimarer Republik von extrem „rechts“ stehenden Parteien und Organisationen als Symbol verwendet wurde. So wählte die paramilitärische Vereinigung „Reichskriegsflagge“ ihrem Namen entsprechend diese Fahne zu ihrem Erkennungszeichen. Die mittelbare politische Leitung dieses Bundes hatte im Jahr 1923 Adolf Hitler. Durch die häufige Verwendung durch Rechtsradikale wird die kaiserliche Reichskriegsflagge heutzutage häufig mit rechtsextremem Gedankengut verbunden. Auch waren „Reichskriegsflaggen“ neben mehreren Nationalflaggen während der Vereinigungsfeier beider deutscher Staaten am 3. Oktober 1990 in Berlin zu sehen.
Rückblick in die Geschichte
Die von der Frankfurter Nationalversammlung im Zuge der Revolution 1848/49 gegründete Reichsflotte verwendete als Seekriegsflagge die Bundesflagge in den Farben Schwarz-Rot-Gold mit dem in das Obereck auf ein goldenes Grundfeld gesetzten Reichsadler. Nach Wiederherstellung des Deutschen Bundes wurde die Reichsflotte 1852 aufgelöst und die Kriegsflagge nicht mehr verwendet.
Norddeutscher Bund 1867 bis 1871 mit preußischem Adler
Die Flagge des Norddeutschen Bundes zeigt den preußischen Adler in einem weißen, kreisförmigen Feld auf dem Schnittpunkt des Balkenkreuzes gesetzt, während eine dem Original nachempfundene Version des Eisernen Kreuzes auf die Reichsfarben in der linken oberen Ecke platziert wurde. Mit „Allerhöchster Kabinettsorder“ wurde die neue Kriegsflagge am 1. Oktober 1867 mit der Niederholung der alten preußischen Flaggen auf allen Kriegsschiffen, Werften und Depots eingeführt.
Kaiserreich 1871 bis 1918
Nach der Gründung des Deutschen Reiches 1871 wurden die Symbole des Norddeutschen Bundes übernommen. Da Preußen weiterhin die führende politische Kraft im neu geschaffenen Staate blieb, wurde auch die Kriegsflagge weitergeführt. Der preußische Adler wurde unverändert abgebildet und nie durch den Reichsadler ersetzt. War die Bezeichnung der Flagge ab dem Jahr 1871 noch „Kaiserliche Kriegsflagge“, so erfolgte ab dem Jahr 1892 eine allgemeine Umbenennung in „Reichskriegsflagge“. In den Jahren 1892 und 1903 erfolgten kleinere Modifikationen. Während des Ersten Weltkriegs war die Reichskriegsflagge Bestandteil zahlreicher Propagandabilder, darunter das wohl bekannteste des Berliner Marinemalers Hans Bohrdt „Der letzte Mann“, das eine Szene aus dem Seegefecht bei den Falklandinseln am 8. Dezember 1914 zeigt.
Weimarer Republik 1918 bis 1933
Nach dem Fall der Monarchie im Jahre 1918 wurde die Kriegsflagge weiterhin für verschiedene politische Zwecke, sowie de facto in der Weimarer Republik bis zum 31. Dezember 1921 auch als Kriegsflagge zur See benutzt. In den folgenden Jahren war sie eines der auffälligsten Symbole der politisch „rechts“ stehenden Parteien und Organisationen. In den Jahren zwischen 1926 und 1944 wurde die Reichskriegsflagge in der letzten Version an jedem 31. Mai auf Schiffen der Kriegsmarine gehisst. Dies geschah zur Erinnerung an die Schlacht am Skagerrak am 31. Mai 1916.
Obwohl die Verordnung 1919 veröffentlicht wurde, dass die Reichskriegsflagge geändert werden müsse, blieb die kaiserliche Fahne von 1903 noch bis 1922 gültig. Dies war zum einen ein offensichtliches Zugeständnis der Reichsregierung an konservative Kräfte in der Reichsmarine, die kein Interesse daran hatten, neue republikanische Symbole einzuführen. Auch wies die Reichswehrführung darauf hin, dass die Kriegsflagge traditionell die gleichen Farben tragen solle, wie die Handelsflagge. Nach vielen Entwürfen, die verworfen wurden, wurde eine neue Reichskriegsflagge am 11. August 1921 bzw. 1. Januar 1922 (See) eingeführt: „Die Reichskriegsflagge wie die Handelsflagge, in der Mitte der Flagge ein schwarzes, weißgerändertes Kreuz von der Form des Eisernen Kreuzes, in den schwarzen und roten Querstreifen je bis zu einem Drittel übergreifend.“
Die Gestaltung dieser Kriegsflagge – ebenso wie der Handelsflagge – sollte offenbar einen Kompromiss darstellen. Durch die Kombination bzw. „Verschmelzung“ von „republikanischen“ und „kaiserlichen“ Farben in einer Flagge, versuchte man einen Ausgleich im Flaggenstreit zu finden. Die Flagge wurde bis zur Machtergreifung der Nationalsozialisten im Jahre 1933 verwendet.
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Quelle: Zusammenfassung Wikipedia, Online-Enzyklopädie (zu Reichskriegsflagge 2013)