Von Wolf Stegemann
Das Rothenburger Bezirksamt ließ am 29. September 1938 die 51-jährige Rothenburger Hausfrau Babette Abelein aus der Judengasse 30 in Polizeihaft nehmen und ins Rothenburger Gefängnis einweisen, weil sie ihren Unmut über ihre Beorderung zum Arbeitseinsatz in der Heeresmunitionsanstalt Oberdachstetten äußerte. Sie sagte: „Der Staat hat uns unser Geld kaputt gemacht, jetzt soll alles verrecken.“ Das Bezirksamt Rothenburg fasste diese Äußerung als eine „absolut staatsfeindliche Einstellung“ auf. „Es ist bestimmt damit zu rechnen, dass sie in solchen Äußerungen auch weiterhin ihrem Unmut Luft machen würde. Sie war daher vorläufig festzunehmen.“ Im Gefängnis wurde sie am 1. Oktober vernommen. Sie sagte aus, dass sie vom Arbeitsamt vorgeladen und man ihr eröffnete, dass sie zur Arbeit in der Heeresmunitionsanstalt herangezogen werde.
„Zu dem dort anwesenden Beamten sagte ich, dass ich nicht abkommen könne, da ich meinem 83-jährigen Vater den Haushalt besorgen müsse. Auch habe ich ein möbliertes Zimmer an ein Fräulein vermietet, das derzeit krank sei und der ständigen Warte und Pflege bedürfe. Ferne habe ich noch Zwetschgen zu Hause, die ich sofort einwecken muss, da diese sonst verderben. Der Beamte sagte mir, dass mein Vater versorgt werde und das Fräulein soll in ein Krankenhaus gehen, er könne mich vorerst nicht freigeben, vielleicht in ein paar Tagen. Ich sagte zu dem Beamten: Mein Vater hat seine Spargroschen, und ich habe meinen Mann, das Geschäft und das Haus hergegeben, das seien genug Opfer für das Vaterland, nun sollen einmal andere opfern. … Dann ging ich heim. … Ich bestreite ganz entschieden gesagt zu haben: Jetzt soll alles verrecken. Auch bin ich nicht staatsfeindlich eingestellt.“
Die im Kreis Uffenheim geborene Babette Abelein war Witwe. Als Folge einer Verletzung im Ersten Weltkrieg litt ihr Mann zwölf Jahre lang an Wundstarrkrampf und nahm sich 1931 das Leben. Sie bekam eine Kriegsrente von 40,80 RM im Monat. Im Gefängnis schrieb die der ev.-luth. Konfession angehörigen Babette Abelein für die Polizeiakte einen Lebenslauf, in dem sie bat, sie fernerhin nicht zu Arbeiten heranzuziehen, die Kriegszwecken dienten:
Ich „möchte nicht, dass durch meine Hände Arbeit andere Familien solch schreckliche Erlebnisse durchmachen müssen. Das göttliche Gebot lautet: ,Du sollst nicht töten!’ Auch möchte ich darum bitten, mich doch möglichst bald aus der Haft entlassen zu wollen, damit ich doch meinen alten Vater (83 Jahre alt) wieder pflegen kann. Wir haben keine Verwandte oder Bekannte, die dazu Zeit haben.“
Babette Abelein half bedrängten Juden in der Stadt
Im polizeilichen Ermittlungsverfahren wurden auch die beiden Beamten des Arbeitsamts, Stamminger und Frei, vernommen. Sie gaben an, dass Babette Abelein die vom Arbeitsamt Ansbach angeordnete Dienstverpflichtung abgelehnt habe.
„Wir setzten ihr auseinander, dass jede Arbeitskraft gebraucht werde. Es müsse sich jedermann fügen und diese Arbeit tun, die ihm geschafft werde. Sie müsse sich deshalb auch fügen, wie andere Frauen. Daraufhin wurde die A. sehr erregt. … Dabei gebrauchte sie den Ausdruck ,Zuerst hat der Staat uns das Geld hingemacht, nun kommen wir auch noch dran. Da soll gleich alles verrecken.’ Die A. hat das ziemlich laut gesagt. … Hernach wurde die A, in einem anderen Zimmer verpflichtet. Dabei hat sie keine Einwendungen mehr gehabt. Die Arbeitsstelle in Oberdachstetten konnte sie nicht mehr betreten, weil sie noch in der Nacht in Haft genommen wurde.“
Bei der polizeilichen Vernehmung durch Polizeimeister Lieret von der Rothenburger Schutzpolizei stellte sie den christlichen Hintergrund ihrer Ablehnung heraus:
„Ich bin christlich eingestellt, besuche die Gottesdienste in der Jakobskirche aber auch die Versammlungen der landeskirchlichen Gemeinschaft. Weder in der Kirche noch in der landeskirchlichen Gemeinschaft wurde schon je ein Wort davon gesagt, dass man Arbeiten für Kriegszwecke nicht leisten solle. Auch habe ich hierfür keine Bücher gelesen. Den Ernsten Bibelforschern habe ich noch nie angehört. Für diese Sekte habe ich nichts übrig. … Obwohl ich eine gute Christin bin und viel in der Bibel lese, halte ich mich doch auch für eine gute Staatsbürgerin. Ich kann mich eben nicht so verdrängen wie andere. Wenn mir nachgeredet wird, dass ich es mit Juden halte, so kann ich darauf nur sagen, dass ich es eben nicht begreifen kann, wie man diese Leute verhungern lassen soll. Als Christ muss man da doch einspringen.“
Polizeimeister Lieret kam zu dem Schluss, dass Babette Abeleins Ablehnung, in der Munitionsfabrik zu arbeiten, nicht den vorgeschützten häuslichen Umständen entspricht, sondern „ihrer inneren Einstellung“.
„Im Übrigen gewann ich bei der Vernehmung der Beschuldigten den Eindruck, dass diese ihre vermeintlichen christlichen Belange bis zur Hysterie verteidigen kann.“
NSDAP: Aus einer böswilligen Haltung verweigert sie sich dem natsoz. Staat
Der Leiter der Schutzpolizei der Stadt, Lieret, erstattete beim Bürgermeister der Stadt am 4. Oktober 1938 Anzeigen gegen Babette Abelein wegen eines Vergehens gegen das Heimtückegesetz. Das Verfahren wurde an die Staatsanwaltschaft beim Sondergericht Nürnberg-Fürth abgegeben, die es unter dem Aktenzeichen Sg III Js 203/38 und 3a IIIg11 1058/39 weiter betrieb. Was letztlich daraus geworden ist, ist nicht bekannt. Es fehlen alle weiteren Akteneinträge. Erhalten geblieben ist noch das „Politische Führungszeugnis“ des Rothenburger Kreisleiters Karl Steinacker vom 19. November 1939 an das Bezirksamt Rothenburg:
„Bei Abelein handelt es sich um eine Person, die ganz unter dem Einfluss jüdisch-testamentarischer Lehren steht. Sie lehnt in ihrer gesamten Haltung die nationalsozialistische Bewegung und den natsoz. Staat ab. Bezeichnend für ihre politische Einstellung ist es, dass sie es in ihrer besonderen Weise mit den Rothenburger Juden hielt. Im Hause des Juden Hamburger verkehrte und für diesen Einkäufe besorgte. So weigerte sie sich aus dieser Einstellung heraus, am 10. April ds. Jhrs. Anfänglich an der Volksabstimmung teilzunehmen. Erst auf Eingreifen des zuständigen Ortsgruppenleiters kam sie zur Wahlurne. In gleicher Richtung bewegte sich auch ihr ablehnendes Verhalten und ihre unverschämten Äußerungen anlässlich der Verpflichtung für die Muna in Oberdachstetten am 29. 9. 1938.
Bei der Abelein handelt es sich um eine Person, die sich aus einer ablehnenden und böswilligen Haltung heraus den natsoz. Staat und seinen Bestrebungen widersetzt. Ich halte eine Maßnahme in Form einer entsprechenden Bestrafung für dringend erforderlich.“
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Quelle: Staatsarchiv Nürnberg, Bestand: Anklagebehörde bei dem Sondergericht Nürnberg, Nr. 3654.