Von Wolf Stegemann
- Eine Vorbemerkung des Verfassers: Als Jugendlicher hörte ich Ende der 1950er-Jahre des Öfteren von meiner Mutter, dass ein Mann namens Sturm nach dem Krieg von den Amerikaner gehängt worden war, weil er einen amerikanischen Piloten erschlagen hatte, der vorher im Tiefflug arbeitende Bauern auf dem Feld mit dem Bordmaschinengewehr angegriffen hatte und dann abstürzte. Meine Mutter hatte diese Information von der Familie Sturm, die in einer Seitenstraße der Galgengasse eine Gastwirtschaft betrieb, für die meine Mutter die Buchführung fürs Finanzamt machte. Diese für einen Jungen höchst aufregende Geschichte mit den wenigen Informationen – wie hier dargestellt – kam mir wieder ins Gedächtnis, als ich mich über 50 Jahre später für diese Online-Dokumentation mit dem Kriegsgeschehen in Rothenburg befasste. Nun wollte ich recherchieren, ob an der gehörten Geschichte irgendwas dran ist. Alfred Vadder (Marl) hatte aufgrund seiner jahrzehntelangen Recherchen über Flugzeugabstürze zu fast allen Kriegsarchiven der Welt Zugang, auch in schwierigen Fällen. Er wurde fündig und legte mir das 14-seitige Gerichtsprotokoll der Verurteilung Sturms und anderer durch das Deputy Judge Advocate’s Office, 778 War Crimes Group, European Command, APO 407 vom 7. Januar 1948 (Verfahren 12-2404) vor. Dr. Helmut Frenzel (Dorsten) übersetzte das Protokoll vom Gerichtsenglischen ins Deutsche.
In Dachau insgesamt 489 Prozesse vorm US-Militärgericht
Die genaue Zahl der Morde an alliierten Fliegern ist nicht bekannt. Nachgewiesen sind 225 Fälle, die Gesamtzahl wird auf 350 geschätzt. Weitere 60 Flieger wurden misshandelt, ohne dabei zu Tode zu kommen. Nach dem Krieg waren die Tötung und Misshandlung alliierter Flieger einer der ersten Verbrechenskomplexe, die von den Alliierten juristisch aufgearbeitet wurden. Über 150 der Angeklagten wurden hingerichtet. Als Fliegermorde wird die Tötung abgeschossener oder notgelandeter alliierter Flugzeugbesatzungen in der Endphase des Zweiten Weltkriegs bezeichnet (juristischer Begriff: „Endphaseverbrechen“).
In den Jahren von 1945 bis 1948 wurden im Internierungslager Dachau (früheres KZ) 489 Militärgerichtsprozesse der US-Army in der amerikanischen Besatzungszone durchgeführt. Den Angeklagten wurden Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit vorgeworfen. 268 der insgesamt 426 Todesurteile wurden im Kriegsverbrechergefängnis Landsberg am Lech durch Erhängen vollstreckt, darunter 82 wegen Fliegermord Verurteilte. Unter ihnen Ernst Ittameier und Johann Georg Sturm am 5. November 1948.
Flieger-Lynchmorde – von der Reichsführung als straffrei erklärt
Die Behandlung von Flugzeugbesatzungen, die über feindlichem Gebiet abgeschossen wurden oder auf Grund technischer Defekte notlanden mussten, war in der Haager Konvention von 1907 und in der von Genf von 1929 festgelegt. Beide internationale Abkommen waren vom Deutschen Reich anerkannt worden und blieben bis Kriegsende de jure in Kraft. Zur Behandlung von Kriegsgefangenen hieß es in der Genfer Konvention: „Sie müssen jederzeit mit Menschlichkeit behandelt und insbesondere gegen Gewalttätigkeiten, Beleidigungen und öffentliche Neugier geschützt werden. Vergeltungsmaßnahmen an ihnen auszuüben ist verboten.“
Flieger nach der Festnahme misshandelt
Hinsichtlich der Täter lassen sich zwei Hauptgruppen erkennen: Lokale Vertreter der NSDAP und SA und Angehörige von Kriminalpolizei und Gestapo. Insbesondere NSDAP-Kreisleiter und ihre Vertreter waren unmittelbar an den Fliegermorden beteiligt. Ortspolizisten waren in Einzelfällen für Tötungen verantwortlich, häufiger für Misshandlungen unmittelbar nach Festnahme. In vereinzelten Fällen wurden die Morde von Soldaten der Wehrmacht verübt. Die örtliche Bevölkerung war bei einer Reihe von Fliegermorden beteiligt.
Georg Sturm und andere standen in Dachau vor Gericht
Der 1911 (andere Angabe 1912) in Rothenburg geborene und 1941 im Alten Keller 3 gemeldete Rothenburger Metzger Georg (auch Johann, auch Hans) Sturm gehörte zu jenen nationalsozialistisch so indoktrinierten und damit überzeugten Nationalsozialisten, die Lynchmorde an wehrlosen Kriegsgefangenen begangen haben. Dafür wurde Johann Georg Sturm nach dem Krieg von den Amerikanern in Dachau zum Tode verurteilt und gehängt. Dieser Fall ist durch das Ergebnisprotokoll der Gerichtsverhandlung vom 7. Januar 1948 belegt
Der amerikanische Pilot Captain Jack McNider Bookman sprang am 1. März 1945 aus seinem beschädigten Flugzeug ab und landete mit dem Fallschirm in der Nähe von Kröttenbach, wo er sofort festgenommen wurde. Er kam ins Polizeigefängnis nach Unterschwaningen (zwischen Gunzenhausen und Wassertrüdingen) und von dort nach Wassertrüdingen, wo ihn der NSDAP-Kreisleiter Ernst Ittameier (damals 42 Jahre alt, Reichstagsabgeordneter) verhörte und danach an Sturm und Stiegler den Befehl erteilte, den Piloten im Rathaus-Gefängnis festzusetzen. Als der Pilot ins Rathaus geführt wurde, rief der Kreisleiter Ernst Ittameier den neugierig Herumstehenden zu: „Seht ihn euch an, er hat Großeltern in Braunschweig und fliegt gegen deutsche Kinder und Frauen, pfui!“
Unter Vorsitz des NSDAP-Kreisleiters Ernst Ittameier gab es zwei Besprechungen im Kreishaus, an denen Sturm, Eckstein und Kattinger teilnahmen. Die Männer vereinbarten, sich wieder am frühen Abend um 19.30 Uhr im NSDAP-Kreishaus zu treffen. Über den weiteren Ablauf gibt die Anklageschrift Auskunft:
„Der Angeklagte Ittameier nahm Kattinger mit in sein Büro und als sie wieder heraus kamen, fielen Bemerkungen, aus denen der Schluss gezogen werden konnte, dass der Flieger getötet werden sollte. Der Angeklagte Ittameier äußerte sodann, dass der Flieger erst um 22 Uhr aus dem Rathaus abgeholt werden könnte. Um 22 Uhr desselben Tages trafen sich Kattinger, die Angeklagten Stiegler, Eckstein und Sturm im Rathaus. Der Flieger wurde von Kattinger misshandelt. Sie alle bestiegen zusammen mit dem Flieger das Auto von Kattinger. An Kattingers Haus hielten sie an, nahmen drei Spaten mit und fuhren eine kurze Strecke aus Wassertrüdingen heraus in Richtung Öttingen. Kattinger stoppte das Fahrzeug und sie stiegen alle aus. Kattinger ging mit dem Flieger voran, auf den er mit dem Spaten einschlug, während er lief. Der Flieger fiel auf die Knie und bettelte um Hilfe. Der Angeklagte Sturm schlug dem Flieger zweimal mit dem Spaten auf den Kopf. Er gab in der außergerichtlichen eidesstattlichen Erklärung und in seinem Geständnis zu, dass er so heftig auf den Flieger einschlug, dass der Stiel des Spatens brach. Danach begruben sie den Flieger im benachbarten Wald.“ – Während der US-Pilot bewusstlos oder schon tot am Boden lag, schoss Georg Eckstein auf den Flieger.
Verstoß gegen die internationalen Kriegsbräuche
Die Gerichtsverhandlung fand in Dachau in der Zeit vom 8. bis 17. Oktober 1947 vor dem General Military Government Court statt. Die Anklage lautete auf „Verletzung der Kriegsgesetze und Kriegsbräuche“ und im Detail auf „Vorschub oder Beteiligung an der Tötung eines Mitglieds der United States Army, welches sich als unbewaffneter Kriegsgefangener im Gewahrsam des damaligen Deutschen Reichs befand.“ Angeklagt waren Georg Eckstein (Todesurteil), Ernst Ittameier (Todesurteil), Fritz Stiegler (lebenslänglich), Johann Georg Sturm (Todesurteil) und Friedrich Tiefenbach (Freispruch). Kattinger hatte sich vorher das Leben genommen.
Die Anklageschrift warf Rechtsfragen auf
Der Rothenburger Johann Georg Sturm war damals 36 Jahre alt und NSDAP-Mitglied seit 1928. Vor Gericht bekannte er sich als „nicht schuldig“. Drei frühere Ermittler bezeugten, dass sie den Angeklagten verhört hatten und dass er seine außergerichtliche eidesstattliche Erklärung freiwillig abgegeben hatte. Der Angeklagte Sturm nannte als Grund für sein Einschlagen auf den wehrlosen Piloten, ihm dadurch weiteres Leiden durch die Schläge Kattingers zu ersparen. Georg Sturm dachte, so gab er zu Protokoll, dass er damit „eine gute Tat“ vollbracht hätte. In der Beweiswürdigung des Gerichts steht:
„Die Beteiligung dieses Angeklagten an dem Plan, den Flieger zu töten, und an seiner Ausführung ist eindeutig erwiesen durch das Gewicht der Beweise einschließlich seiner Geständnisse. Mit Blick auf sein Vorbringen, er habe auf höheren Befehl gehandelt, konnte er die Anforderungen an die ihm obliegende Beweislast nicht erfüllen, die behördlicherseits gestellt werden. Der Schuldspruch wird von den Beweisen gestützt.“
Johann Georg Sturm wurde für schuldig befunden und zum Tode verurteilt: „Death by hanging“. Sturm stellte keinen Revisionsantrag. Er reichte am 7. November 1947 ein Gnadengesuch ein, das abgelehnt wurde. Die Angeklagten suchten ihre Tat zu rechtfertigen, indem sie behaupteten, sie hätten auf „höheren Befehl“ gehandelt. Dazu nimmt das Gericht Stellung:
„Die Befolgung von höheren Befehlen genügt nicht zur Verteidigung gegen die Anklage, ein Kriegsverbrechen begangen zu haben. Die Befolgung von höheren Befehlen kann unter bestimmten Umständen bei der Bemessung der Strafe Einfluss haben. Aber der Angeklagte Georg Sturm muss dann nachweisen, a) dass er tatsächlich von einem Vorgesetzten einen Befehl erhalten hat, die (ungesetzliche) Tat zu begehen, b) dass er als durchschnittlich kluge Person nicht wusste, dass die befohlene Tat ungesetzlich war oder entgegengesetzt den allgemein anerkannten Standards menschlichen Verhaltens und c) dass er zumindest zu einem gewissen Grad unter unmittelbarem Zwang handelte. Wenn diese Punkte in einem zufrieden stellenden Maß belegt sind, hängt die Abmilderung des Urteils ab von Art und Ausmaß des unmittelbaren Zwangs, unter dem er handelte.“
Der Rothenjburger Johann Georg Sturm wurde am 5. November 1948, morgens um 9.25 im Gefängnis von Landsberg am Lech gehängt.
Militärischer Einsatz Johann Sturms
In seinen Militärpapieren war als Heimatanschrift Rothenburg ob der Tauber, Schmiedgasse 17, eingetragen. Andere Angaben nennen als ADresse den Alten Keller. Wann er zum Militär eingezogen wurde, ist nicht bekannt. Er war Unteroffizier und gehörte 1940 der Infanterie-Panzer-Abwehr-Ersatz-Kompanie 231 Coburg an, kam 1942 zur Stabskompanie des Infanterie-Regiments 289, das in der Sowjetunion eingesetzt war. Dort wurde Johann Sturm bei Ferkow durch ein Infanteriegeschoss am Schenkel schwer verwundet, lag in den Lazaretten Minsk und Warschau, wurde im Lazarettzug ins Reservelazarett nach Rothenburg ob der Tauber gebracht, sodann 1943 ins Standortlazarett Würzburg, danach in das Sonderlazarett II in Passau, um im Juli 1943 wieder in Reservelazarett nach Rothenburg verschubt zu werden. Im November 1943 war er teilverwendungsfähig bei der Infanterie-Panzer-Jäger-Ersatz-Kompanie 231 in Würzburg. – Ob Johannes Sturm in Kriegsgefangenschaft war, ist nicht bekannt. Nach dem Krieg internierten ihn die Amerikaner als Kriegsverbrecher in Dachau, machten ihm den Prozess und verurteilten ihn wegen Fliegermordes zum Tod. Am 25. Oktober 1947 wurde er in das „War-Criminal-Prison“ Landsberg am Lech verlegt, wo er am 5. November 1948, um 9.25 Uhr exekutiert wurde.
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NSDAP-Reichsleitung duldete das Lynchen alliierter Piloten
Seitens der NSDAP ließ Martin Bormann Ende Mai 1944 in einem geheimen Rundschreiben (siehe Faksimile oben) an die Reichsleiter, Gauleiter und Kreisleiter der Partei wissen:
„Englische und nordamerikanische Flieger haben in den letzten Wochen wiederholt im Tiefflug auf Plätzen spielende Kinder, Frauen und Kinder bei der Feldarbeit, pflügende Bauern, Fuhrwerke auf der Landstraße, Eisenbahnzüge usw. aus geringer Höhe mit Bordwaffen beschossen und dabei auf gemeinste Weise wehrlose Zivilisten – insbesondere Frauen und Kinder – hingemordet. Mehrfach ist es vorgekommen, daß abgesprungene oder notgelandete Besatzungsmitglieder solcher Flugzeuge unmittelbar nach der Festnahme durch die auf das äußerste empörte Bevölkerung an Ort und Stelle gelyncht wurden. Von polizeilicher und strafgerichtlicher Verfolgung der dabei beteiligten Volksgenossen wurde abgesehen.“
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Sehr geehrter Herr Landsiedel ,
da Georg Sturm ein Verwandter von Ihnen ist, biete ich Ihnen den militärischen Werdegang des Georg Sturm an , bis zur Hinrichtung. Bei meinen Recherchen habe ich das Dokument erhalten und könnte Ihnen eine Kopie überlassen. Interessant wäre das für die Familienforschung. Falls Sie Interesse daran haben, melden Sie sich bitte bei mir über meine Mail Adresse welche Sie bei GOOGLE+ erhalten können.
Mit freundlichen Grüßen Alfred Vadder.
Der Name des ermordeten Piloten scheint nicht “Bookman” gewesen zu sein, wie Sie schreiben, sondern “Beckman”. Er war Pilot einer P-51D-10 (Seriennummer #44-14230) und Angehöriger der 358 Fighter Squadron / 355 Fighter Group. Quelle: der “Missing Air Crew Report” # 12835. Beckman war am 13. 9.1922 geboren und stammte aus Iowa.
Hallo, unter https://www.armyaircorpsmuseum.org/missing-aircrew-reports/macr-12835-44-14230.cfm ist die Location: Neustadt-5mi SW angegeben! In der Umgebung von https://de.wikipedia.org/wiki/Kr%C3%B6ttenbach (Kröttenbach, Wassertrüdingen etc.) ist kein “Neustadt” zu finden! Die Zuordnung “Jack Beckman” Pilot KIA (killed in action), P-51D (Mustang) Aircraft Number: 44-14230, Group: 355th FG, Squadron: 358th FS … ist vorerst anzuzweifeln, weitere Klärungsmöglichkeiten sind gefragt, beste Grüße, W. Hesse
Sehr geehrte Damen und Herren,
die in der Vorbemerkung von Herrn Stegemann erwähnte Familie, bei der er als Jugendlicher die Geschichte eines gehenkten Verwandten hörte, waren meine Großeltern. Johann Georg Sturm war der Cousin meines Großvaters, der auch Hans (Johann) Sturm hieß. Meine Mutter und ich waren über den Bericht sehr erstaunt, über den uns eine Verwandte informiert hat.
In der Erinnerung meiner Mutter wurde Georg Sturm gehenkt, weil er einen alliierten Fallschirmspringer am Himmel erschossen hatte, vielleicht ist das auch nur die Geschichte, die man ihr als Kind damals erzählt hat, um die grausame Wahrheit zu vermeiden. Es war schockierend zu hören, was wirklich passiert ist und zu wissen, dass ein Verwandter daran beteiligt war. Meine Großeltern haben ihn noch einmal vor der Hinrichtung in Landsberg besucht, er war wohl recht gefasst und hatte auch seinen Appetit nicht verloren.
Ich finde es gut, dass sie diese Themen aufarbeiten und durch solche Geschichten die NS-Zeit konkret wird und die heutige Generation nicht nur von “den” Nazis hört, sondern sieht, dass es überall passiert ist, auch in kleinen Landkreisen, Städten und Dörfern. Wir alle müssen wachsam sein, dass solche Regierungen nie wieder an die Macht kommen.
Mit freundlichen Grüßen
Jan Landsiedel
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ihr Bericht interessiert mich, weil ich mit dem im Bericht erwähnten Herrn Kattinger verwandt bin. Er war der Onkel meines Vaters. Nach dem Tod meiner Mutter habe ich ein Schreiben gefunden, das Herr Kattinger an den damals amtierenden Bürgermeister von Wassertrüdingen, Herrn Richter, aufgesetzt hat. Herr Kattinger hat sich damals mit seiner Frau und zwei kleinen Kindern das Leben genommen. In Ihrem Artikel ist von einem Herrn Stiegler die Rede, der zu lebenslänglicher Haft verurteilt wurde. Wenn mich nicht alles täuscht, hat dieser Herr Stiegler – zumindest ab den 70er-Jahren – als freier Mann in Wassertrüdigen gelebt.
Ich danke Ihnen für Ihre Bemühungen und grüße Sie ganz herzlich
Sigrid Braun
Sehr geehrte Damen und Herren! Ich habe mir in aller Ruhe Eure Website angeschaut. Ich kann nur sagen, ein gelungenes Werk, welches die Nazizeit realistisch bearbeitet hat. Es wäre schön, wenn es noch mehr solcher Bearbeitungen gäbe. Hiermit möchte ich Euch meine Hochachtung für die gelungene Recherche aussprechen. – Mit freundlichen Grüßen Alfred Vadder, Marl (NRW).