NS-Kunstpolitik: Alles wurde kontrolliert – Malerei und Film, Theater und Architektur, Zeitungen und Bücher …

Perfekt gemalte Menschen, Tiere und Landschaften galten als Inbegriffe "deutscher Kunst" (Max Bergmann. "Die Scholle")

Perfekt gemalte Menschen, Tiere und Landschaften galten als Inbegriffe “deutscher Kunst” (Max Bergmann. “Die Scholle”)

LW – Ein Jahr vor dem Erscheinen seines Hauptwerks „Der Mythus des 20. Jahrhunderts“, in dem die völkisch-nationale Kunst- und Kulturtheorie einen breiten Raum einnimmt, gründete NS-Mythologe Alfred Rosenberg 1929 mit dem „Kampfbund für deutsche Kultur“ die erste kunstpolitische Organisation der Nationalsozialisten. Rosenberg, der „Beauftragte des Führers für die Überwachung der gesamten geistigen und weltanschaulichen Schulung und Erziehung der NSDAP“, hatte mit seiner Organisation jedoch weniger Erfolg als erhofft. Nach der Umbenennung 1934 in „Nationalsozialistische Kulturgemeinde“ ging sein Kampfbund allmählich in Robert Leys Organisation „Kraft durch Freude“ (KdF) auf. Aber auch Ley schaffte es nicht, sich kunstpolitisch durchzusetzen. Nur aufgrund seiner Verständigung mit Rosenbergs Gegenspieler Joseph Goebbels gelang es ihm, seiner allmählich in den Freizeitbereich abdriftenden Organisation größeren Spielraum zu bewahren.

Dem „Reichsminister für Volksaufklärung und Propaganda“, Joseph Goebbels, gelang es, die im Rahmen der allgemeinen „Gleichschaltung“ im September 1933 gegründete und ebenfalls von ihm geführte „Reichskulturkammer“ zum Instrument der nationalsozialistischen Kulturpolitik und des Propagandaministeriums zu machen.

Selektion der Kunst lag allein beim Propagandaminister

Gegliedert in sieben Einzelkammern für Bildende Künste, Schrifttum, Musik, Theater, Film, Rundfunk und Presse diente die Reichskulturkammer einer einheitlichen Kulturförderung und der Regelung der sozialen und wirtschaftlichen Belange der Kulturschaffenden, die zur Mitgliedschaft verpflichtet waren. Ausschluss aus einer der Kammern aus rassischen oder politischen Gründen bedeutete praktisch Berufs- und Veröffentlichungsverbot.

Die von der Kulturkammer ergangene Flut von Anweisungen bei der Selektion und Beurteilung von neu geschaffenen und bestehenden Kunstwerken war ausschlaggebend für die offizielle Anerkennung. In vielen Fällen lag die Entscheidungsbefugnis allein bei Goebbels. Bis 1937 war es dem Propagandaminister gelungen, auf Reichsebene alle Kunst- und Kulturkompetenzen in seiner Person zu vereinen. Vertrat Goebbels in den Anfangsjahren des NS-Regimes noch eine Kunstauffassung, die der kulturellen Avantgarde nicht vollkommen abgeneigt war, änderte sich seine Haltung durch die anhaltenden Auseinandersetzungen mit den verschiedenen kulturpolitischen Organisationen – und auch mit Adolf Hitler selbst – zu jener ideologischen Radikalität, die Rosenberg immer gefordert hatte.

Auseinandersetzung über Kunst waren unerwünscht

In der Praxis gab es kaum einen Unterschied zwischen NS-Kunst und Kunstpolitik. Auseinandersetzungen über kunsttheoretische Fragen oder die Autonomie der Kunst waren bei den Nationalsozialisten unerwünscht. Das Kunstschaffen hatte im Dienst von Staat, Volk und Rasse zu stehen. Einigkeit in der Kunstpolitik des NS-Staates herrschte in der Forderung nach radikaler „Arisierung“ des deutschen Kulturschaffens und konsequenter Diffamierung alles Jüdischen als „rassisch entartet“. Darüber hinaus erfolgte eine Verdammung der modernen Kunst zugunsten der traditionellen akademischen Genremalerei im Stil des späten 19. Jahrhunderts. Intensive Beachtung schenke man vor allem der Bildenden Kunst (insbesondere Architektur und Bildhauerei) und den oft zu Propagandazwecken missbrauchten neuen Medien Film und Rundfunk (Deutsches Historisches Museum).

 

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