Wiedergutmachung (8): Jüdischer Friedhof an der Würzburger Straße wurde nach und nach auch unter Beteiligung der Stadt zerstört – Leichenhaus als Wohnung vermietet

Der jüdische Friedhof heute

Der jüdische Friedhof heute

Von Oliver Gußmann und Wolf Stegemann

Nachdem die Rothenburger Juden 1938 aus der Stadt vertrieben waren, bestand die Israelitische Kultusgemeinde Rothenburg ob der Tauber formal weiter, obgleich es keine Mitglieder mehr gab. Ihr gehörte noch der 660 Quadratmeter große jüdische Friedhof mit Leichenhaus an der  Würzburger Straße. Rechtlich wurde die jüdische Gemeinde Rothenburg von der Bezirksstelle Bayern der Reichsvereinigung der Juden in Deutschland (sieh zur Sache weiter unten) vertreten, diesen wiederum vertrat Ernst Israel Oppenheimer, Assessor in München. Dieser musste nach Rothenburg kommen, um am 26. Oktober 1939 im Büro des Notars Ludwig Joetze am Kapellenplatz 7, der von Rechtsanwalt Fritz Zeuschel vertreten wurde, den 364 Quadratmeter großen noch nicht belegten Teil des Friedhof an das Vertreter-Ehepaar Heinrich und Ludmilla Feeß aus der Heugasse 12 zu verkaufen.

Acker hinterm Friedhof für 500 Mark abgegeben

Ein verlassener Ort

Ein verlassener Ort

Auf der Kauffläche stand das Leichenhaus. Die Käufer sicherten sich zudem das Vorkaufrecht für den weiteren mit Gräbern belegten restlichen Teil des Friedhofs mit einer Größe von 296 Quadratmetern. In der Kaufsumme von 300 Reichsmark waren das daraufstehende Leichenhaus (Tahara-Haus) und die Mauer enthalten. Um 1942 vermietete der Käufer das Tahara-Haus an eine Verwandte, Wilma Gruber, für 15 Reichsmark Mietzins im Monat. Der Kaufpreis wurde an die Reichsvereinigung der Juden in Deutschland auf deren Konto bei dem Bankhaus Seiler & Co. In München überwiesen, auf das die Juden selbst nur beschränkten Zugriff hatten. Denn die Reichsvereinigung sowie deren Konten standen unter Kontrolle des Reichssicherheitshauptamtes bzw. der Gestapo. Bevor der Kaufvertrag Rechtskraft erlangte, musste er auf Grund der Verordnung über den Einsatz jüdischen Vermögens vom 3. Dezember 1938 dem Regierungspräsidenten zur Genehmigung vorgelegt werden. Dieser genehmigte den Vertrag am 25. November 1939, so dass der Kaufvertrag am 19. Dezember Rechtskraft erlangte.

Hinter dem Friedhof befand sich noch ein 2.300 Quadratmeter großer Acker, den der letzte Vorsitzende der israelitischen Kultusgemeinde Rothenburg, Josef Wimpfheimer, bereits 1938 für 500 Reichsmark an Anna Marg. Ohr aus der Klingengasse 12 verkauft hatte. Vermutlich war die Ackerfläche eine Reservefläche des Begräbnisplatzes.

Stadt verkaufte die Grabsteine

Der mit Gräbern belegte Teil des Friedhofs befand sich weiterhin im Besitz der untergegangenen jüdischen Gemeinde Rothenburg. 1942 begannen die Juden-Deportationen aus dem Reich in die Todeslager in den Osten. Die Reichsvereinigung der Juden in Deutschland bestand nur noch, um u. a. das Finanzielle im Sinne der Nazis abzuwickeln, wie beispielsweise Besitz der ehemaligen Gemeinden. So auch den Rothenburger Rest-Friedhof. Die Stadt Rothenburg nahm 1943 diesen ihr offensichtlich bis dahin unnütz erscheinenden Teil des Friedhofs in Besitz, um die Grabsteine zu verkaufen. Bei Rechtsanwalt Fritz Zeuschel, amtlich bestellter Vertreter des Notars Dr. Theo Eppig, erschien am 26. Mai 1943 Stadtamtmann Hans Wirsching als Vertreter des Bürgermeisters der Stadt Rothenburg und gleichzeitig als Vertreter der Israelitischen Kultusgemeinde Rothenburg. Er agierte somit gleichzeitig als Verkäufer für die jüdische Gemeinde und als Käufer für die Stadt. Der Kaufpreis war laut Kaufvertrag auf das „Sonderkonto ‚Grundstückserlöse‘“ der „Reichsvereinigung der Juden in Deutschland“ bei dem Bankhaus Heinz, Tecklenburg und Co., Berlin W 8, Wilhelmplatz 7, einzuzahlen. Das Ehepaar Feeß hatte vorher auf ihr Erstkaufrecht verzichtet.

Rückerstattung nach dem Krieg

Das Tahara-Haus am jüdischen Friedhof heute

Das Tahara-Haus am jüdischen Friedhof heute

Nach dem Krieg beschlagnahmte die „Civilian Agency Head.“, die im Haus Nuschweg 11 untergebracht war, den stark verwilderten und vieler seiner Grabsteine beraubten Friedhof, später wurde er unter Kontrolle der jüdischen Vermögensverwaltung  „Jewish Restitution Successor Organization“ (JRSO), vormals „Jewish Restitution Organiztation“ (IRO) gebracht. Auch Heinrich Feeß, der mittlerweile in Kitzingen wohnte, wurde sein Friedhofsteil ersatzlos  abgenommen. Seine Frau Ludmilla, die als Mitbesitzerin im Grundbuch eingetragen war, wurde auf der Fahrt nach Rothenburg im Januar 1945 von einem amerikanischen Soldaten erschossen und stand nicht mehr im Grundbuch. Bei der Entnazifizierung wurde Heinrich Fees vom öffentlichen Kläger in die Gruppe II (Belasteter) eingestuft.

Stadt musste den geschändeten Friedhof wieder herstellen

Auch die Stadt Rothenburg musste ihren Teil des Friedhofs abgeben. 1946 forderte die Militärregierung von der Stadt die Wiederherstellung des jüdischen Friedhofs. Bürgermeister Friedrich Hörner ließ sich über die Besitzverhältnisse und den Zustand des jüdischen Friedhofs informieren. Das Gelände bot ein trauriges Bild:

„Der Friedhof befindet sich in einem verwahrlosten Zustand. […] Aus dem vorderen Teil des Friedhofs ist ein Gemüsegarten gemacht worden, der hintere Teil, auf dem einige zerbrochene Steine herumliegen, ist mit Gras überwuchert. Ein einziges Grab ist von Babette Baumann, Adam-Hörber-Str. 33 wieder instandgesetzt und mit Blumen geschmückt worden. […] Ein großer Granitblock, auf dem die Toten gewaschen wurden, ist noch unversehrt zurückgeblieben. Aus dem Leichenhaus sind alle Inventareinrichtungen weggebracht worden mit unbekanntem Ziel.“

Zur Sache: Reichsvereinigung der Juden in Deutschland

Hinweisschild am jüdischen Friedhof heute

Hinweisschild am jüdischen Friedhof heute

Die Reichsvereinigung der Juden in Deutschland wurde nach Zerschlagung der jüdischen Gemeinden im Oktober 1938 am 4. Juli 1939 von den nationalsozialistischen Machthabern übernommen und stand ab September 1939 unter Kontrolle des Reichsicherheitshauptamtes  (RSHA) bzw. der Gestapo und hatte deren Anordnungen umzusetzen. Alle Personen, die nach den Nürnberger Gesetzen als Juden galten, wurden in der Reichsvereinigung zwangsweise eingegliedert und mussten Pflichtbeiträge entrichten. In den Jahren 1939 bis 1941 versuchten die Funktionäre der Reichsvereinigung möglichst vielen Juden bei der Flucht aus Deutschland behilflich zu sein. Im folgenden Zeitabschnitt bis zu ihrer schrittweisen Auflösung 1943 bestand die Hauptaufgabe der Reichsvereinigung darin, die Zurückgebliebenen zu versorgen. Zugleich musste die Reichsvereinigung bei den Deportationen mitwirken, versuchte aber dabei, das Geschehen zu verzögern und Härten abzumildern.

Neben der Zentrale in Berlin gab es 1939 noch 40 Bezirksstellen, in denen die Mitglieder kleinerer Kultusgemeinden zusammengefasst waren. Bis 1941 bestanden als Zweigstellen noch 17 größere Kultusgemeinden, die alle mehr als 1.000 Personen zählten. Die Dienstaufsicht über die Reichsvereinigung der Juden in Deutschland oblag einem SS-Hauptsturmführer aus dem Eichmann-Referat des RSHA. Am 10. Juni 1943 wurde die „Reichsvereinigung der Juden in Deutschland” aufgelöst, die Geschäftsstelle in Berlin geschlossen, das Vermögen beschlagnahmt und die verbliebenen fünf Mitglieder deportiert.

Zum Thema weiterführende oder ähnliche Artikel:
1) Jüdischer Friedhof an der Wiesenstraße. Stadt „arisierte“ ihn
2) Ermittlungen (3): Es begann mit einem unbedacht geäußerten Gerücht…
Wiedergutmachung (1) bis (7) und (9)

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Quellen: Staatsarchiv Nürnberg, Bestand Rep 240 Spruchkammer Rotheburg o. T., Nr. 2. – Staatsarchiv Nürnberg, Bestand BLVW, ASt Nürnberg, Nr. 402, 404.
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